Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben und in den Arbeitsmarkt eintreten oder sich neu orientieren wollen, ergeben sich durch die geplante schrittweise Anhebung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe (SAbG) ab dem Jahr 2025/2026 deutlich bessere Verhandlungschancen gegenüber Arbeitgeberinnen.
Für Betriebe wird es teurer, die Quote von mindestens 5 % schwerbehinderter Menschen nicht zu erfüllen – folglich steigen die Förder- und Integrationsmöglichkeiten für Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Was ändert sich konkret bei der Ausgleichsabgabe?
Bereits im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (InklArbFG) vom 6. Juni 2023 wurde die SAbG reformiert: Eine neue vierte Staffel wurde eingeführt für Arbeitgeber, die gar keinen einzigen schwerbehinderten Menschen einstellen. Parallel dazu gilt eine Dynamisierungsregelung zur jährlichen Anpassung der Beträge.
| Pflichtquoten-Situation | Monatliche Abgabe ab 1.1.2025* |
| 3 – <5 % schwerbehinderte Beschäftigte | 155€ |
| 2 – <3 % schwerbehinderte Beschäftigte | 275€ |
| 0 – <2 % schwerbehinderte Beschäftigte | 405€ |
| Kein einziger schwerbehinderter Mensch im Betrieb | 815€ |
Die Abgabe ist für das Jahr 2025 erstmals zum 31. März 2026 fällig.
Die vierte Staffel trifft insbesondere große Betriebe, die bislang keinerlei Inklusion praktizieren. Mit dieser Erhöhung verschärft sich der Druck, Pflichtarbeitsplätze zu besetzen. Arbeitgeber, die weiterhin nicht einstellen, zahlen erheblich mehr. Das schafft neue Realitäten am Bewerbungsmarkt.
Zudem werden Integrationsämter durch die zusätzlichen Einnahmen in die Lage versetzt, mehr Mittel für Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die Qualität und Reichweite von Assistenzleistungen, Arbeitsplatzanpassungen oder begleitenden Hilfen wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.
Was bedeutet das für Sie mit GdB ≥ 50?
Die neue Regelung dreht den Spieß um: Schwerbehinderte Bewerberinnen sind nicht mehr Bittstellerinnen, sondern können als wirtschaftlich sinnvolle Option auftreten.
Durch die steigenden Kosten der Nichtbeschäftigung geraten Unternehmen unter Zugzwang und sind deutlich offener für Fördergespräche. Wer gut vorbereitet ist, kann die neuen Druckverhältnisse nutzen.
Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die bisher aus Unwissenheit oder Furcht vor Mehraufwand keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt haben, öffnen sich neue Chancen.
Hier können gezielte Informationen über Unterstützung und Erleichterungen den entscheidenden Unterschied machen. Arbeitgeber schätzen Bewerberinnen, die solche Aspekte aktiv thematisieren und konkrete Vorschläge unterbreiten.
Wie nutzen Sie die neue Ausgangslage?
Der erste Schritt ist, das Gespräch mit dem zuständigen Integrationsamt zu suchen. Die dortige Beratung ist der Schlüssel, um mit Arbeitgebern konkrete Lösungen zu verhandeln.
Bereits im Bewerbungsprozess sollten Sie deutlich machen, dass Ihre Einstellung nicht nur zur Quote beiträgt, sondern aktiv unterstützt wird.
Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob in Ihrer Region spezielle Programme oder Projekte zur Inklusionsförderung bestehen. In manchen Bundesländern oder Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, etwa bei der Schaffung von Praktikumsplätzen, bei der Weiterbildung oder bei der dauerhaften Integration in den Betrieb.
Fazit: Bewerben lohnt sich jetzt doppelt
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist kein Bürokratieakt ohne Folgen, sondern verändert das Kräfteverhältnis am Arbeitsmarkt. Wer bisher als “schwer vermittelbar” galt, kann jetzt mit konkretem Mehrwert punkten. Förderung ist kein Almosen, sondern wirtschaftlicher Vorteil.
Nutzen Sie diese Entwicklung für sich. Nehmen Sie Kontakt zum Integrationsamt auf. Machen Sie Ihre Rechte und Fördermöglichkeiten sichtbar. Und vor allem: Verhandeln Sie nicht aus der Defensive, sondern mit dem Wissen, dass der gesetzliche Druck auf Ihrer Seite ist.
Denn der Arbeitsmarkt wird sich verändern. Nicht nur, weil Unternehmen zahlen müssen, sondern auch, weil Fachkräfte fehlen. Wer jetzt strategisch vorgeht, kann von zwei Seiten profitieren: vom gesetzlichen Anreiz und vom realen Bedarf der Wirtschaft.




