Rundfunkbeitrag: Die Rente kann wegen GEZ gepfändet werden

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Wer eine kleine Rente bezieht, auf Grundsicherung angewiesen ist und wenig verdient, kann durch unerwartete Geldforderungen unter das Existenzminimum gedrückt werden. Ein paar hundert Euro weniger bedeuten dann Hunger oder Kälte. Einen Rentner hat dieser Schock jetzt eiskalt erwischt.

„Existenz bedroht“

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) hat dem 75-jährigen Mann 733,48 Euro von seinem Konto gepfändet.

Er sagt: „Diese Pfändung ist für mich als Rentner existenzbedrohend.“ Er habe immer seine Rundfunkgebühren bezahlt. Der Beitragsservice hingegen behauptet, es sei immer wieder zu verspäteten Zahlungen gekommen und die Rückstände hätten sich angehäuft.

Rentner sieht die Forderung als unzulässig an

Nach Angaben des Betroffenen habe der Beitragsservice Beiträge eingefordert, die seine Ehefrau nicht gezahlt habe. Da er aber mit seiner Frau in einem Haushalt lebe, seien diese doppelten Beitragsforderungen ungerechtfertigt.

Tatsächlich heißt es auf der Website des Beitragsservice unmissverständlich: “Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Auch ein hinzugezogener Rechtsanwalt hält die Forderungen für unberechtigt.

Es liege eine unzulässige Doppelbelastung vor. Außerdem habe der Beitragsservice nicht alle Zahlungen des Ehepaares berücksichtigt.

Müssen Rentner den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Generell gilt die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, auch für Menschen, die Rente beziehen. So heißt es seitens des Rundfunk-Beitragsservice: „Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit.“

Wann entfällt die Beitragspflicht für Rentner?

Nicht automatisch bedeutet, dass es Ausnahmen gibt. Nicht beitragspflichtig sind Rentner, die zusätzlich Sozialleistungen erhalten, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht.

Das gilt zum Beispiel für Personen, die Grundsicherung beziehen. Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Gesamteinkommen unter 973 Euro liegt. Auch wer als Rentner Pflegegeld oder Hilfe zur Pflege erhält, kann sich vom Beitrag befreien lassen.

Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren stellen

Auch wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, dessen Rente durch eine Sozialleistung aufgestockt werden muss und der deshalb Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat, geschieht dies nicht automatisch.

Sie müssen die Befreiung zunächst beantragen. Den Antrag können Sie online ausfüllen oder bei Ihrer zuständigen Behörde anfordern.

So schützen sich Rentner vor Pfändung

Wenn der Beitragsservice oder jemand anders offene Forderungen von ihrem Konto pfändet, ist das Geld erst einmal weg.

Auch wenn dem betroffenen Rentner in diesem Fall ein Gericht in Monaten oder Jahren Recht gibt, und er dann das Geld zurückbekommt, füllt das Hier und Heute nicht den Kühlschrank.

Auch Rentner/innen können ein P-Konto einrichten, um Pfändungen zu verhindern. Banken dürfen dies nicht verweigern.

Ein solches Pfändungsschutz-Konto umfasst einen monatlichen Freibetrag, der nicht gepfändet werden kann und darf.

Diese Freigrenze liegt bei 1.339,99 Euro pro Monat. Läge im vorliegenden Fall die Rente des Betroffenen bei 1.400 Euro, hätte der Beitragsservice statt 733,48 Euro lediglich 49 Euro pro Monat pfänden können.