Der scheidene Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier begründet das gefällte Urteil und sieht keinen Anspruch auf eine generelle Anhebung der Hartz IV-Regelsätze
In die laufende Debatte um die Hartz IV Regelsätze schaltet sich nun auch der scheidene oberste Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier ein. Hans-Jürgen Papier hatte den Vorsitz bei dem Verfahren zu den Bemessungsgrundlagen der ALG II Eck-Regelsätzen und verkündete zudem das Urteil. Gegenüber "Welt Online" argumentierte Papier, das Urteil führe nicht automatisch zu einer Anhebung der Hartz IV Eckregelsätze.
Die vom Bundesverfassungsgericht geurteilten zusätzlichen Ansprüche für Kinder und Jugendliche könnten auch durch Sachlleistungen abgedeckt werden, so der Richter. Papier argumentierte, die Festlegung der Hartz IV Regelsätze sei nicht Aufgabe des Bundes-Verfassungsgerichts, sondern liege in der Hand des Gesetzgebers. So sagte Papier: "Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen".
Bei einer derzeit diskutierten Arbeitspflicht für Hartz IV Bezieher habe der scheidene Richter keine verfassunsrechtlichen Bedenken. "Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um Pflichten, sondern um Obliegenheiten zur Erlangung einer Leistung", so Papier gegenüber "Welt". "Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen".
Hans Jürgen Papier war von 2006 der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Im Frühjahr dieses Jahres wird Papier aus dem Amt scheiden. (28.02.2010)
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