Immer mehr rechtswidrige Hartz IV Sanktionen

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Rechtswidriger Anstieg der Hartz IV Sanktionen

20.04.2011

In groรŸen Lettern prangte es gestern in der Bild-Zeitung: โ€žImmer mehr Santionen gegen Hartz IV Empfรคngerโ€œ. Allein im letzten Jahr wurden rund 830.000 Sanktionen mit Leistungskรผrzungen gegen Bezieher des Arbeitslosengeld II verhรคngt. Nach Angaben der Bundesagentur fรผr Arbeit sei dies eine Zunahme von ca. 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2009. โ€žEin neuer Rekordโ€œ, sagt die Bundesagentur fรผr Arbeit.

Nun pflegt man bei Springers Presse gern darรผber zu wettern, dass Hartz IV Betroffene angeblich โ€žArbeitsverweigererโ€œ sind. Doch die Zahlen sprechen hier eine deutlich andere Sprache. Denn schaut man sich die Statistik genauer an, so ist hier ein sogar ein leichter Rรผckgang zu verzeichnen. Laut der Bremer Institut fรผr Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) wurden Sanktionen aufgrund einer Weigerung โ€žzumutbare Arbeit nach ยง 16 (3)โ€œ in genau 99.642 der Fรคllen ausgesprochen. Das ist im gemessen an allen Leistungskรผrzungen ein Anteil von 13,7 Prozent und ein leichter Rรผckgang um 0,1 Prozent.

Vielmals rechtswidriger Leistungsentzug
Doch der eigentliche Skandal sind die Sanktionen selbst, wie auch die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katja Kipping erklรคrte. So kritisierte die Politikerin vor allem die neuerliche Kampagne der Bild. โ€žDas ist eine Kampagne, um von der katastrophalen neuen Gesetzgebung und Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen abzulenken. Erinnert sei an den verfassungswidrigen Regelsatz und das Desaster beim Bildungs- und Teilhabepaketโ€œ sagt Kipping.
Denn vielmals sind ist der Leistungsentzug nach geltenem Gesetz vรถllig rechtswidrig. โ€žFast 38 Prozent der Widersprรผche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben.โ€œ Und in rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten konnten die Betroffenen Erfolge erstreiten.

Interne Quotenvorgabe fรผr Sanktionen
Gegenรผber "gegen-hartz.de" bestรคtigte unlรคngst ein leitender Angestellter des Jobcenters Hannover, dass die Sachbearbeiter interne Vorgaben erhalten, in denen eine โ€žSanktionquoteโ€œ vorgegeben wird. Das bedeutet in der Realitรคt, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht โ€žzu verรคrgernโ€œ. (gr)

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Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de