Rentner zahlen oft viel zu hohe Stromkosten – auch bei Sparsamkeit

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Viele Rentner achten genau auf ihren Stromverbrauch und zahlen trotzdem mehr als nötig. Der Grund kann ein Stromvertrag sein, der seit Jahren unverändert läuft oder noch in der vergleichsweise teuren Grundversorgung steckt.

Wer seinen Stromtarif lange nicht überprüft, kann günstigere Angebote verpassen. Gerade für Rentner mit knappem Einkommen lohnt deshalb nicht nur der Blick auf den Verbrauch, sondern auch auf Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragsart.

Millionen Haushalte sparen durch einen Stromanbieterwechsel

Wie groß das Sparpotenzial auf dem Strommarkt sein kann, zeigen Zahlen der Bundesnetzagentur. Rund 6,7 Millionen Haushalte wechselten 2025 ihren Stromlieferanten.

Nach Berechnungen der Behörde sparten diese Haushalte dadurch zusammen rund 280 Millionen Euro. Rechnerisch entspricht das durchschnittlich etwa 42 Euro je gewechseltem Haushalt.

Dieser Durchschnitt sagt allerdings wenig darüber aus, was ein einzelner Rentner sparen kann. Entscheidend sind der bisherige Vertrag, der eigene Stromverbrauch, der Wohnort und der neu gewählte Tarif.

Auch 2026 besteht weiterhin Sparpotenzial. Für Januar 2026 nennt die Bundesnetzagentur einen modellierten Neukundenpreis von 34,9 Cent je Kilowattstunde und bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden eine durchschnittliche mögliche Ersparnis von rund 95 Euro durch einen Wechsel.

Besonders die Grundversorgung kann teuer sein

Einen genaueren Blick sollten Rentner auf ihre Stromrechnung werfen, wenn sie noch in der Grundversorgung sind. In dieser landet beispielsweise, wer nach einem Umzug Strom verbraucht, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben.

Die Grundversorgung sorgt dafür, dass Haushalte unkompliziert mit Strom versorgt werden. Der Preis gehört aber nicht automatisch zu den günstigsten Angeboten auf dem Markt.

Wie groß der Abstand sein kann, zeigt der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Zum Stichtag 1. April 2025 kostete Strom in der Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden durchschnittlich 44,93 Cent je Kilowattstunde.

Bei einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger waren es durchschnittlich 38,20 Cent. Die Differenz betrug damit 6,73 Cent je Kilowattstunde.

Diese Werte stammen vom April 2025 und sind keine aktuellen Tarifangebote für 2026. Sie zeigen aber, welche finanziellen Unterschiede zwischen Vertragsarten bestehen können.

Schon wenige Cent können mehr als 200 Euro im Jahr ausmachen

Ein Unterschied von einigen Cent je Kilowattstunde klingt zunächst überschaubar. Über zwölf Monate kann daraus jedoch ein dreistelliger Betrag werden.

Bei 2.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergeben 6,73 Cent Preisunterschied rechnerisch rund 168 Euro. Bei 3.500 Kilowattstunden wären es rund 236 Euro im Jahr.

Dabei handelt es sich um Modellrechnungen und nicht um eine garantierte Ersparnis bei einem Anbieterwechsel. Grundpreis, Arbeitspreis, Verbrauch, Wohnort und Vertragsbedingungen beeinflussen die tatsächlichen Kosten.

Die Beispiele zeigen dennoch, warum ein Tarifcheck sinnvoll sein kann. Wer seit vielen Jahren denselben Vertrag hat, sollte nicht davon ausgehen, dass dieser weiterhin zu den günstigeren Angeboten gehört.

Rentner mit wenig Stromverbrauch sollten den Grundpreis prüfen

Gerade bei Ein- und Zweipersonenhaushalten kann der jährliche Stromverbrauch vergleichsweise niedrig sein. Dann bekommt der monatliche Grundpreis eines Stromtarifs ein größeres Gewicht.

Ein günstiger Arbeitspreis je Kilowattstunde bedeutet deshalb nicht automatisch eine niedrige Jahresrechnung. Ein hoher Grundpreis kann einen vermeintlich günstigen Tarif für einen kleinen Haushalt wieder teuer machen.

Für einen sinnvollen Vergleich sollten deshalb immer die Gesamtkosten beim eigenen Jahresverbrauch betrachtet werden. Die dafür notwendigen Angaben finden sich auf der letzten Stromabrechnung.

Wichtig sind vor allem Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie der aktuelle Tarif genau heißt und welche Kündigungsfrist gilt.

So erkennen Rentner, ob sie in der Grundversorgung sind

Auf der Stromrechnung muss erkennbar sein, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt. Wer unsicher ist, kann zusätzlich beim Anbieter nachfragen.

Ein Grundversorgungsvertrag bindet Verbraucher nicht über Jahre. Nach § 20 StromGVV kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

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Das macht einen Wechsel vergleichsweise unkompliziert. In der Praxis übernimmt der neue Stromlieferant häufig die Formalitäten, wenn der Kunde ihn dazu bevollmächtigt.

Der Wechsel selbst darf für Verbraucher keine zusätzlichen Kosten verursachen. Außerdem bleibt der örtliche Netzbetreiber derselbe.

Beim Anbieterwechsel bleibt der Strom nicht plötzlich weg

Manche Verbraucher scheuen einen Wechsel, weil sie eine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Ein normaler Lieferantenwechsel bedeutet jedoch nicht, dass der Stromanschluss technisch verändert oder zwischenzeitlich abgeschaltet wird.

Gewechselt wird der Vertragspartner für die Stromlieferung. Das Stromnetz vor Ort bleibt bestehen und wird weiterhin vom zuständigen Netzbetreiber betrieben.

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels zudem binnen 24 Stunden vollzogen werden können. Das bedeutet allerdings nicht, dass bestehende Vertrags- und Kündigungsfristen verschwinden.

Nicht einfach den billigsten Stromtarif auswählen

Ein Preisvergleich kann die Stromkosten senken. Trotzdem sollte nicht ausschließlich der niedrigste angezeigte Betrag über einen Wechsel entscheiden.

Manche Tarife erscheinen durch Neukundenboni im ersten Vertragsjahr besonders günstig. Nach Ablauf des Bonus kann die Rechnung deutlich anders aussehen.

Verbraucher sollten deshalb Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonusbedingungen prüfen. Entscheidend ist, was der Tarif bei realistischer Betrachtung tatsächlich kostet.

Auch hohe Vorauszahlungen sind mit Risiken verbunden. Gerät ein Anbieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann bereits vorausgezahltes Geld gefährdet sein.

Preiserhöhung kann eine Kündigung ermöglichen

Besonders aufmerksam sollten Rentner werden, wenn ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt. Eine solche Mitteilung ist ein guter Anlass, den bisherigen Vertrag mit aktuellen Angeboten zu vergleichen.

Ändert ein Energielieferant einseitig den Preis oder andere Vertragsbedingungen, kann der Verbraucher nach § 41 Abs. 5 EnWG grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor, etwa für bestimmte unverändert weitergegebene steuerliche Änderungen.

Eine angekündigte Preiserhöhung sollte deshalb nicht einfach abgeheftet werden. Wichtig ist, das Schreiben genau zu lesen und gegebenenfalls rechtzeitig zu reagieren.

Ein Tarifvergleich muss nicht allein online erledigt werden

Vergleichsportale, Online-Kundenkonten und umfangreiche Vertragsbedingungen können für manche ältere Menschen eine Hürde darstellen. Niemand sollte deshalb in einem möglicherweise teuren Vertrag bleiben müssen.

Wer Unterstützung benötigt, kann seine Stromabrechnung beispielsweise gemeinsam mit Angehörigen oder einer Verbraucherberatung prüfen. Die Entscheidung über einen Vertragswechsel bleibt bei der betroffenen Person.

Für einen ersten Preisvergleich reichen normalerweise wenige Angaben. Benötigt werden vor allem Postleitzahl, Jahresverbrauch sowie der bisherige Grund- und Arbeitspreis.

Tarif prüfen statt nur immer weniger Strom verbrauchen

Gerade Rentner mit kleiner Rente versuchen häufig, ihre laufenden Ausgaben durch einen niedrigeren Verbrauch zu begrenzen. Beim Strom hat diese Strategie jedoch natürliche Grenzen.

Kühlschrank, Beleuchtung, Waschmaschine und andere notwendige Geräte lassen sich nicht beliebig weniger nutzen. Wer bereits sparsam mit Strom umgeht, sollte deshalb auch die andere Seite der Rechnung prüfen: den Preis des Tarifs.

Besonders bei jahrelang unveränderten Verträgen und in der Grundversorgung kann sich ein Vergleich lohnen. Schon wenige Cent Unterschied je Kilowattstunde können über ein Jahr einen dreistelligen Betrag ausmachen.

Dass Stromanbieter Rentner systematisch schlechter behandeln, ist damit nicht belegt. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Wer seinen alten Stromvertrag jahrelang nicht überprüft, kann für dieselbe Menge Strom deutlich mehr bezahlen als mit einem günstigeren Tarif.

Quellen

Bundesnetzagentur / SMARD, Daten zu Lieferantenwechseln und möglichen Einsparungen; Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht Energie 2025; Bundesnetzagentur, Verbraucherinformationen zu Grundversorgung, Kündigung und Lieferantenwechsel; § 20 StromGVV; § 20a und § 41 EnWG.