Rentner sollen 13. Rente an arme Rentner weitergeben

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Die Schweiz zahlt im Dezember 2026 erstmals eine 13. AHV-Altersrente aus, doch eine neue Stiftung bittet bereits darum, das zusätzliche Geld weiterzugeben. Der Appell richtet sich an finanziell gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die auf die Zahlung verzichten können.

Die Fondation Chance 13 will mit den Spenden ältere Menschen in Not sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Die Initiative wirft damit eine Frage auf, die über die Schweiz hinausreicht: Wie viel soziale Sicherheit lässt sich durch freiwillige Großzügigkeit schaffen?

Wer hinter dem Spendenaufruf steht

Gegründet haben die Stiftung der Unternehmer und Vorsorgeexperte Jörg Odermatt und der Bankier Karl Reichmuth.

Nach einem Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens haben beide jeweils 150.000 Franken aus ihrem Privatvermögen eingebracht und erwarten in den ersten Jahren Spendeneinnahmen zwischen einer und zwei Millionen Franken.

Als begünstigte Organisationen nennt die Stiftung Pro Senectute und Pro Juventute. Über den Einzelhilfefonds von Pro Senectute sollen ältere Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt werden, während Pro Juventute unter anderem die Aus- und Weiterbildung junger Menschen fördern soll.

Damit würde das gespendete Geld nicht ausschließlich bei bedürftigen Rentnern ankommen. Die Stiftung verbindet Hilfe gegen Altersarmut ausdrücklich mit der Förderung der jüngeren Generation.

Der Rentenanspruch bleibt bestehen

Die zusätzliche Altersrente geht auf die Schweizer Volksabstimmung vom 3. März 2024 zurück. Beschlossen wurde eine höhere jährliche Auszahlung für die Beziehenden einer AHV-Altersrente, ohne die neue Leistung auf Bedürftige zu beschränken.

An diesem Anspruch ändert der Spendenaufruf nichts: Die Überweisung an die Stiftung ist freiwillig. Wer seine Zusatzrente behält, muss deshalb weder mit einem Abzug noch mit einer Sanktion rechnen.

Die Stiftung schätzt, dass etwa ein Viertel der Rentenberechtigten das zusätzliche Geld ohne Einbußen beim Lebensstandard spenden könnte. Diese Einschätzung der Initiatoren ist allerdings keine Einkommensgrenze, an der sich eine Verpflichtung zum Verzicht ablesen ließe. (Quelle: Fondation Chance 13)

Wie hoch die zusätzliche Zahlung ausfällt

Die 13. AHV-Altersrente entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr ausgezahlten Altersrenten. Bei zwölf gleich hohen Monatszahlungen ergibt sich deshalb eine weitere Monatsrente, bei einem späteren Rentenbeginn entsprechend weniger.

Die folgenden vereinfachten Berechnungen verwenden angenommene, unveränderte Monatsbeträge und berücksichtigen keine besonderen Zuschläge.

Angenommene monatliche AHV-Altersrente Rentenbezug im Kalenderjahr Summe der regulären Altersrenten Zusätzliche Zahlung im Dezember
1.500 Franken Januar bis Dezember 18.000 Franken 1.500 Franken
2.000 Franken Januar bis Dezember 24.000 Franken 2.000 Franken
2.000 Franken Juli bis Dezember 12.000 Franken 1.000 Franken

Anspruch hat, wer im Dezember eine AHV-Altersrente bezieht; ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Kinder- und Zusatzrenten sowie der besondere Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 fließen nicht in die Berechnung ein.

Bedürftige dürfen das zusätzliche Geld behalten

Für Menschen mit wenig Einkommen ist eine weitere Monatsrente eine spürbare Entlastung. Sie kann beispielsweise helfen, aufgeschobene Anschaffungen zu bezahlen oder eine finanzielle Reserve für unerwartete Ausgaben aufzubauen.

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Die Schweizer Regeln sehen ausdrücklich vor, dass die 13. AHV-Altersrente bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einnahme zählt. Diese Leistungen dürfen wegen der zusätzlichen Zahlung also weder gekürzt noch gestrichen werden.

Das ist sozialpolitisch bedeutsam: Eine Rentenerhöhung hilft Menschen mit knappem Budget nur dann zusätzlich, wenn sie ihnen nicht über eine andere Leistung wieder entzogen wird. Auch die Stiftung erklärt, dass sich ihr Aufruf an Personen richtet, die das Geld entbehren können.

Spenden können helfen und bleiben trotzdem unsicher

Der Gedanke hinter der Initiative ist nachvollziehbar: Wer ausreichend abgesichert ist, kann mit einer zusätzlichen Monatsrente anderen Menschen erheblich helfen. Dass die Gründer selbst Geld eingebracht haben, verleiht ihrem Appell Glaubwürdigkeit.

Aus einer guten Spendenidee entsteht allerdings noch keine verlässliche Absicherung. Ein Haushalt mit dauerhaft zu wenig Einkommen muss seine Miete jeden Monat bezahlen können, unabhängig davon, wie erfolgreich eine Stiftung gerade um Unterstützung wirbt.

Auch lässt sich Wohlstand nicht allein an der Höhe einer AHV-Rente erkennen. Weitere Einkünfte, Vermögen, Wohnkosten und finanzielle Belastungen können dafür sorgen, dass Menschen mit derselben Rente sehr unterschiedlich leben.

Der Erfolg der Stiftung sollte deshalb daran gemessen werden, wie viel Unterstützung tatsächlich bei Bedürftigen ankommt und wie nachvollziehbar sie über die Verwendung der Mittel informiert. Die Politik bleibt zugleich dafür verantwortlich, dass gesetzliche Ansprüche den notwendigen Lebensunterhalt sichern.

Die Finanzierung bleibt eine politische Aufgabe

Für die 13. AHV-Rente fallen nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Sozialversicherungen bereits zu Beginn mehr als vier Milliarden Franken jährlich an. Über eine teilweise Finanzierung durch höhere Mehrwertsteuersätze wird am 29. November 2026 abgestimmt.

Vorgesehen ist unter anderem, den Normalsatz ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent anzuheben. Der reduzierte Satz für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs, darunter Lebensmittel und Medikamente, soll unverändert bleiben.

Spenden an Hilfsorganisationen bezahlen diese zusätzlichen Rentenausgaben nicht. Sie können die Verteilung des verfügbaren Geldes verändern, ersetzen aber keine Entscheidung darüber, wie die Versicherung ihre Leistungen dauerhaft finanziert.

Und in Deutschland?

Aus dem Schweizer Beschluss entsteht kein zusätzlicher Zahlungsanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Für Menschen mit einer kleinen deutschen Rente bleibt vielmehr die Frage, welche ergänzenden Leistungen ihnen nach den hier geltenden Regeln zustehen.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend decken kann, sollte einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen lassen. Dabei werden unter anderem Einkommen, Vermögen und die persönliche Bedarfssituation berücksichtigt; über den Antrag entscheidet das Sozialamt.

Wie sich geschützte Einkommensanteile auswirken können, erläutert der Beitrag über Freibeträge bei der Grundsicherung zur Rente. Warum selbst eine lange Versicherungszeit keine auskömmliche Rente garantiert, zeigt außerdem die Einordnung zu niedrigen Renten nach einem langen Erwerbsleben.

Die Schweizer Initiative liefert damit einen sinnvollen Anlass, über Solidarität zu sprechen. Sie sollte zugleich daran erinnern, dass Unterstützung im Alter verlässlich sein muss und Menschen ihre gesetzlichen Ansprüche ohne Scham geltend machen können.