Rentner aufgepasst: Wer nicht Einspruch einlegt, verliert dauerhaft Tausende Euro Rente

Lesedauer 6 Minuten

Für viele Rentnerinnen und Rentner kann der Einkommensteuerbescheid seit dem Frühjahr 2025 deutlich wichtiger geworden sein als in den Jahren zuvor.

Der Grund ist eine Änderung der Finanzverwaltung: Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk zur Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung soll in neu ergehenden Einkommensteuerbescheiden nicht mehr enthalten sein.

Das Bundesfinanzministerium begründet dies damit, dass die verfassungsrechtlichen Fragen zur Rentenbesteuerung aus Sicht von Bund und Ländern hinreichend geklärt seien.

Für betroffene Rentner bedeutet das: Wer seinen Steuerbescheid nicht prüft und bei Bedarf fristgerecht Widerspruch einlegt, kann spätere Korrekturen unter Umständen nicht mehr erreichen.

Besonders relevant ist das für Rentner, die eine doppelte Besteuerung ihrer Altersbezüge vermuten. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt jedoch von einer genauen Berechnung ab.

Worum es bei der doppelten Besteuerung der Rente geht

Die Diskussion um die Rentenbesteuerung hat ihren Ursprung in der Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Rentenbeiträge sollen während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich entlastet werden, während die spätere Rente im Ruhestand stärker besteuert wird.

Diese Umstellung wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 eingeführt, weil Pensionen und Renten zuvor steuerlich unterschiedlich behandelt wurden.

Das Problem liegt in der langen Übergangszeit. Viele heutige Rentner haben über Jahre oder Jahrzehnte Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Wenn diese später bei der Rentenauszahlung noch einmal steuerlich belastet werden, kann eine doppelte Besteuerung entstehen.

Vereinfacht gesagt darf der steuerfreie Teil der späteren Rente nicht niedriger sein als die aus versteuertem Einkommen gezahlten eigenen Rentenbeiträge. Dabei zählen grundsätzlich nur die eigenen Beiträge, nicht der steuerfreie Arbeitgeberanteil. Die genaue Berechnung ist allerdings kompliziert und hängt unter anderem vom Rentenbeginn, dem Versicherungsverlauf, der Lebenserwartung und der Art der Altersvorsorge ab.

Was der Vorläufigkeitsvermerk bisher bewirkte

Der Vorläufigkeitsvermerk war für viele Rentner eine Art verfahrensrechtlicher Schutz. In Einkommensteuerbescheiden stand sinngemäß, dass die Steuerfestsetzung hinsichtlich der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung vorläufig erfolgt. Dadurch blieb der Bescheid in diesem Punkt offen.

Solange ein solcher Vermerk im Bescheid enthalten war, mussten Betroffene nicht zwingend selbst Einspruch einlegen, um von einer späteren höchstrichterlichen Entscheidung profitieren zu können.

Der Bescheid konnte in dem vorläufigen Punkt noch geändert werden, wenn sich die Rechtslage zugunsten der Steuerpflichtigen entwickelt hätte. Diese automatische Absicherung entfällt nun bei neuen Bescheiden ohne entsprechenden Hinweis.

Was sich geändert hat

Das Bundesfinanzministerium hat am 10. März 2025 mitgeteilt, dass die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Rentenbesteuerung aufgehoben wird. In neu ergehenden Einkommensteuerbescheiden soll der bisherige Vorläufigkeitsvermerk deshalb nicht mehr auftauchen.

Betroffen sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse sowie aus Basisrentenverträgen.

Die Finanzverwaltung verweist dabei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts. Aus Sicht des Ministeriums ist das System der nachgelagerten Besteuerung im Grundsatz verfassungsgemäß. Zugleich räumt die fachliche Diskussion weiter ein, dass es in einzelnen Übergangsfällen zu einer doppelten Belastung kommen kann.

Für Rentner ist deshalb nicht allein die rechtliche Grundsatzfrage entscheidend. Wichtig ist vielmehr, ob der eigene Steuerbescheid noch offen ist. Ohne Vorläufigkeitsvermerk bleibt dafür in der Regel nur der fristgerechte Einspruch.

Warum die Einspruchsfrist jetzt entscheidend ist

Ein Einkommensteuerbescheid wird grundsätzlich bestandskräftig, wenn innerhalb der Einspruchsfrist nichts unternommen wird. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wer diese Frist versäumt, kann den Bescheid später meist nicht mehr wegen der Rentenbesteuerung angreifen.

Gerade hier liegt die praktische Bedeutung der Änderung. Früher konnten sich viele Rentner darauf verlassen, dass der Vorläufigkeitsvermerk den Bescheid in diesem Punkt offenhielt. Fehlt dieser Satz, müssen Betroffene selbst tätig werden.

Der Einspruch sollte schriftlich, per ELSTER oder auf einem anderen zulässigen Weg beim zuständigen Finanzamt eingehen. Eine einfache E-Mail reicht in der Regel nicht aus. Sinnvoll ist außerdem der Antrag, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, solange beim Bundesfinanzhof einschlägige Verfahren zur Rentenbesteuerung offen sind.

Welche Rentner besonders aufmerksam sein sollten

Nicht jeder Rentner ist automatisch von einer doppelten Besteuerung betroffen. Ein erhöhtes Risiko kann jedoch bei Personen bestehen, die lange Zeit Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt haben. Dazu gehören häufig Selbstständige, Freiberufler oder Personen mit hohen eigenen Beitragsanteilen.

Auch Männer können wegen einer statistisch kürzeren Rentenbezugsdauer stärker betroffen sein, weil dadurch rechnerisch weniger steuerfreie Rentenzuflüsse anfallen. Bei Alleinstehenden kann die Berechnung ebenfalls ungünstiger ausfallen, weil Hinterbliebenenleistungen nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden. Ob daraus tatsächlich ein steuerlicher Nachteil entsteht, muss jedoch geprüft werden.

Situation Was Betroffene prüfen sollten
Neuer Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk Innerhalb der Einspruchsfrist klären, ob ein Einspruch wegen möglicher doppelter Besteuerung sinnvoll ist.
Alter Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk Prüfen, ob der Bescheid in diesem Punkt noch offen ist und welche Fristen nach der Aufhebung der Vorläufigkeit gelten.
Lange Erwerbsbiografie vor 2005 Ermitteln, in welchem Umfang eigene Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden.
Selbstständige oder Freiberufler Besonders sorgfältig prüfen lassen, ob hohe selbst getragene Vorsorgebeiträge zu einer doppelten Belastung führen können.

Wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil entwickelt

Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für neue Rentnerjahrgänge schrittweise an. Wer 2005 in Rente ging, musste 50 Prozent der Rente versteuern. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil seit 2023 langsamer, nämlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; die volle Besteuerung wird erst für den Rentenbeginn 2058 erreicht.

Für Neurentner des Jahres 2026 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 84 Prozent. Der steuerfreie Teil wird grundsätzlich als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben. Spätere regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen diesen Freibetrag in der Regel nicht, weshalb Rentenerhöhungen die steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen können.

Was ein Einspruch enthalten sollte

Ein Einspruch muss klar erkennen lassen, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Dazu gehören das Datum des Einkommensteuerbescheids, die Steuernummer und die Erklärung, dass fristgerecht Einspruch eingelegt wird. Außerdem sollte begründet werden, dass eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung der Rente geprüft werden soll.

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Betroffene können zusätzlich beantragen, das Verfahren bis zu einschlägigen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen. Dadurch muss der Streit nicht sofort vollständig ausgetragen werden. Der Einspruch sichert zunächst die Möglichkeit, den Bescheid offen zu halten.

Eine vollständige Berechnung muss nicht zwingend bereits am letzten Tag der Frist vorliegen. Trotzdem sollten Rentner zeitnah Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere Rentenbescheide, Steuerbescheide, Versicherungsverlauf und Nachweise über geleistete Altersvorsorgebeiträge.

Musterbeispiel für einen Einspruch

Absender:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

An das Finanzamt Musterstadt
Musterweg 10
12345 Musterstadt

Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025 vom [Datum des Bescheids] ein.

Der Einspruch richtet sich gegen die Besteuerung meiner gesetzlichen Altersrente. Ich mache geltend, dass in meinem Fall eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung der Rente vorliegen kann, da ich während meines Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge ganz oder teilweise aus bereits versteuertem Einkommen geleistet habe.

Ich beantrage, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis die einschlägigen Verfahren zur Rentenbesteuerung höchstrichterlich entschieden sind.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] Max Mustermann

Warum fachliche Unterstützung sinnvoll sein kann

Die Berechnung einer möglichen doppelten Besteuerung ist für Laien schwer nachzuvollziehen. Sie erfordert eine Gegenüberstellung der aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge und der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse. Fehler bei dieser Berechnung können dazu führen, dass ein Einspruch unnötig oder unzureichend begründet wird.

Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann prüfen, ob sich ein Einspruch im konkreten Fall lohnt. Das ist besonders dann ratsam, wenn hohe Rentenbeiträge, selbstständige Tätigkeit oder mehrere Altersvorsorgeformen zusammenkommen. Auch bei älteren Bescheiden sollte fachlich geprüft werden, ob diese noch geändert werden können.

Praxisbeispiel: Wenn der fehlende Satz im Bescheid teuer werden kann

Ein Rentner erhält im Juni 2026 seinen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025. Er bezieht seit 2021 eine gesetzliche Altersrente und hat vor 2005 über Jahrzehnte Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Im neuen Steuerbescheid findet er keinen Hinweis mehr darauf, dass die Besteuerung seiner Rente vorläufig erfolgt.

In diesem Fall sollte er die Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen. Er kann fristgerecht Einspruch einlegen, auf eine mögliche doppelte Besteuerung verweisen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Parallel fordert er seinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an und lässt später prüfen, ob seine eigenen versteuerten Beiträge höher sind als die steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse.

Fragen und Antworten zur Rentenbesteuerung

1. Was bedeutet doppelte Besteuerung der Rente?

Eine doppelte Besteuerung kann entstehen, wenn Rentenbeiträge während des Erwerbslebens bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die spätere Rente im Ruhestand erneut besteuert wird. Entscheidend ist, ob die steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse niedriger sind als die früher aus versteuertem Einkommen gezahlten eigenen Beiträge.

2. Was war der Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid?

Der Vorläufigkeitsvermerk war ein Hinweis im Einkommensteuerbescheid, dass die Steuerfestsetzung hinsichtlich der Rentenbesteuerung noch nicht endgültig ist. Dadurch blieb der Bescheid in diesem Punkt offen, falls spätere Gerichtsentscheidungen eine Änderung zugunsten der Steuerpflichtigen ermöglicht hätten.

3. Warum ist der Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks wichtig?

Fehlt der Vorläufigkeitsvermerk, müssen Rentner selbst aktiv werden, wenn sie eine mögliche doppelte Besteuerung prüfen lassen möchten. Ohne fristgerechten Einspruch wird der Steuerbescheid in der Regel bestandskräftig und kann später meist nicht mehr geändert werden.

4. Wie lange hat man Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wer unsicher ist, sollte die Frist im konkreten Fall genau prüfen oder fachlichen Rat einholen, da Wochenenden, Feiertage und die Bekanntgaberegeln eine Rolle spielen können.

5. Wer sollte seinen Steuerbescheid besonders genau prüfen?

Besonders aufmerksam sollten Rentner sein, die lange vor 2005 gearbeitet und Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt haben. Das gilt auch für Selbstständige, Freiberufler, Alleinstehende und Personen mit hohen eigenen Vorsorgebeiträgen.

Fazit

Der Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks macht den Steuerbescheid für Rentner deutlich wichtiger. Wer eine mögliche doppelte Besteuerung prüfen lassen möchte, sollte nicht darauf vertrauen, dass der Bescheid automatisch offenbleibt. Entscheidend ist jetzt, ob der Bescheid den Vorläufigkeitsvermerk noch enthält und ob die Einspruchsfrist noch läuft.

Der wichtigste Schritt ist daher einfach: Steuerbescheid lesen, Erläuterungen prüfen und bei Unsicherheit fachlichen Rat einholen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass ein später günstiges Urteil im eigenen Fall nicht mehr hilft.