Rente nach Scheidung zu niedrig? Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden

Lesedauer 3 Minuten

Die Scheidung ist längst durch, der Versorgungsausgleich erledigt – und trotzdem fehlt später Geld in der Rente. Genau dieses Szenario steht hinter einem neuen Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium. Denn bislang kann es passieren, dass Rentenanrechte aus der Ehezeit beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden, weil sie übersehen, vergessen oder verschwiegen wurden.

Die Lücke bleibt dann häufig bestehen und wirkt sich im Alter dauerhaft aus.

Versorgungsausgleich: Eigentlich hälftig, in der Praxis aber nicht immer vollständig

Grundsätzlich werden Rentenansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind, bei der Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehepartnern aufgeteilt. Das soll verhindern, dass ein Partner nach Jahren von Familienarbeit, Teilzeit oder beruflichen Unterbrechungen mit deutlich weniger dasteht. Problematisch wird es, wenn ein Anrecht im Verfahren nicht auftaucht.

Nach Darstellung des Ministeriums geht das derzeit zulasten des Ex-Partners, der eigentlich Anspruch auf die Hälfte gehabt hätte. Aus einer fehlenden Position im damaligen Verfahren wird so ein reales Minus, das sich im Rentenbezug Monat für Monat bemerkbar machen kann.

Neues Gesetz geplant: Fehlende Rentenanrechte sollen nachträglich ausgeglichen werden

Der Gesetzentwurf setzt genau an dieser Schwachstelle an. Künftig sollen solche Rentenanrechte, die beim Versorgungsausgleich nicht erfasst wurden, nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Ziel ist, dass die Teilung nicht daran scheitert, dass ein Anspruch im Scheidungsverfahren nicht korrekt einbezogen wurde.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründet den Vorstoß mit dem Anspruch, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Der Versorgungsausgleich solle sicherstellen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht verteilt werden.

Das verringere das Risiko von Altersarmut, gerade für Frauen. Der Grundgedanke: Beiträge zum Familienunterhalt seien gleichwertig, unabhängig davon, ob die Arbeit in den Beruf oder in die Familie geflossen ist.

Warum die Reform besonders für Frauen relevant ist

Dass in der Begründung ausdrücklich Frauen genannt werden, ist kein Nebensatz, sondern der Kern der politischen Stoßrichtung. In vielen Ehen entsteht die spätere Rentenlücke nicht durch Fehlentscheidungen, sondern durch die typische Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.

Wer weniger verdient oder länger aus dem Job raus ist, baut weniger eigene Anwartschaften auf und ist stärker darauf angewiesen, dass der Versorgungsausgleich vollständig greift. Wenn dann zusätzlich ein Anrecht aus der Ehezeit im Verfahren fehlt, verschärft sich das Risiko, im Alter finanziell abgehängt zu werden.

Was das für Betroffene heißt: Der entscheidende Hebel ist der Beschluss zum Versorgungsausgleich

Auch bevor ein neues Gesetz gilt, lässt sich ein Punkt schon heute klar benennen: Ohne belastbare Grundlage wird niemand eine Lücke schließen können. Wer den Verdacht hat, dass beim Versorgungsausgleich etwas „durchgerutscht“ ist, braucht nicht zuerst große Worte, sondern zuerst Papier.

Maßgeblich ist der Beschluss zum Versorgungsausgleich, weil dort steht, welche Versorgungsträger und welche Anrechte tatsächlich berücksichtigt wurden. Erst wenn sich aus diesem Beschluss nachvollziehbar ergibt, was einbezogen wurde, kann man überhaupt erkennen, ob ein Rentenanspruch aus der Ehezeit fehlt.

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Genau an dieser Nachweisbarkeit hängt später jede realistische Chance auf einen nachträglichen Ausgleich.

Stand am 06. Februar 2026: Erst Kabinett, dann Bundestag

Der Vorstoß ist ein Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium. Wenn die Vorschläge das Bundeskabinett passieren, wäre als nächster Schritt der Bundestag am Zug. Erst danach steht fest, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung der nachträgliche Ausgleich tatsächlich kommt.

FAQ: Rentenausgleich nach Scheidung und neue Pläne 2026

Was ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Er regelt, dass Rentenanwartschaften aus der Ehezeit grundsätzlich hälftig zwischen den Ex-Ehepartnern geteilt werden.

Was bedeutet „vergessene“ oder „übersehene“ Rentenansprüche?
Gemeint sind Rentenanrechte aus der Ehezeit, die im Scheidungsverfahren nicht berücksichtigt wurden, weil sie nicht bekannt waren, übersehen wurden oder nicht angegeben wurden.

Warum ist das ein Problem für den Ex-Partner?
Wenn ein Anrecht nicht im Versorgungsausgleich landet, bekommt der andere Ex-Partner seine Hälfte daraus bislang oft nicht. Das kann die Altersrente dauerhaft senken.

Was soll das neue Gesetz ändern?
Nach dem Vorschlag sollen solche fehlenden Rentenanrechte nachträglich zwischen Ex-Ehepartnern ausgeglichen werden können, auch wenn die Scheidung schon lange abgeschlossen ist.

Warum betrifft das besonders Frauen?
Weil Frauen häufiger wegen Kindererziehung, Pflege oder Teilzeit weniger eigene Rentenanwartschaften aufbauen und deshalb stärker darauf angewiesen sind, dass der Versorgungsausgleich vollständig greift.

Gilt das schon am 06.02.2026?
Nein. Es ist ein Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium. Erst wenn das Bundeskabinett zustimmt und der Bundestag das Gesetz beschließt, kann es in Kraft treten.

Was ist der wichtigste Prüfpunkt für Betroffene schon heute?
Der Beschluss zum Versorgungsausgleich. Dort steht, welche Anrechte tatsächlich berücksichtigt wurden. Nur so lässt sich erkennen, ob etwas fehlt.

Quellenhinweis

Deutsche Presseagentur (dpa), Meldung vom 06.02.2026; Angaben und Zitate aus dem Bundesjustizministerium sowie Aussagen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum geplanten Gesetzesvorschlag.