Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren stößt innerhalb der Union auf immer größeren Widerstand. Die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Mario Voigt und Sven Schulze verlangen, dass besonders langjährig Versicherte weiterhin früher ohne Rentenabschläge ausscheiden können. Ohne Änderungen wollen sie die Rentenreform im Bundesrat nicht unterstützen.
Die Ankündigung erhöht den Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Beide hatten erklärt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission möglichst vollständig in Gesetze überführen zu wollen.
Für Beschäftigte ist jedoch wichtig: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist noch nicht abgeschafft. Es gibt bislang weder eine beschlossene Neuregelung noch eine verbindliche Aussage dazu, welche Geburtsjahrgänge betroffen wären.
Ost-Ministerpräsidenten stellen sich gegen die Rentenkommission
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Thüringens Regierungschef Mario Voigt und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze haben einen gemeinsamen Forderungskatalog vorgelegt. Darin sprechen sich die drei CDU-Politiker ausdrücklich für den Erhalt der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren aus.
Ihre Botschaft lautet: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.“ Menschen, die früh eine Ausbildung begonnen und über Jahrzehnte gearbeitet hätten, dürften gegenüber Beschäftigten mit einem späteren Berufseinstieg nicht benachteiligt werden.
Kretschmer kündigte an, einer unveränderten Rentenreform im Bundesrat nicht zuzustimmen. Er verband seine Zustimmung außerdem mit Änderungen an den geplanten Reformen der Pflegeversicherung.
Die drei Landesregierungschefs widersprechen damit einem wichtigen Vorschlag der Alterssicherungskommission. Kanzler Merz hatte nach der Übergabe des Abschlussberichts angekündigt, die Empfehlungen zügig gesetzlich umzusetzen.
Was die Alterssicherungskommission abschaffen will
Die Kommission empfiehlt, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in ihrer heutigen Form abzuschaffen. Ein früherer Rentenbeginn allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren soll danach nicht mehr ohne Abschläge möglich sein.
Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, müsste nach diesem Modell auf eine andere Altersrente ausweichen und dauerhafte Abschläge hinnehmen. Als weitere Möglichkeit ist eine bisher noch nicht ausgestaltete Härtefallregelung für gesundheitlich stark belastete Menschen vorgesehen.
Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass die bisherige Regelung überdurchschnittlich häufig von Männern, Versicherten mit höheren Einkommen und Menschen mit stabilen Erwerbsverläufen genutzt werde. Frauen, Geringverdienende und Beschäftigte mit längeren Unterbrechungen erreichten die erforderlichen 45 Jahre dagegen seltener.
Nach den Daten des Abschlussberichts lag die durchschnittliche neue Rente besonders langjährig Versicherter im Jahr 2025 bei 1.677 Euro. Bei langjährig Versicherten, die nach mindestens 35 Jahren mit Abschlägen ausschieden, waren es durchschnittlich 1.257 Euro.
Die Kommission erwartet durch die Abschaffung Einsparungen. Würden die Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beantragen, könnten sich die Ausgaben pro Zugangsjahrgang und Rentenbezugsjahr um rund 430 Millionen Euro verringern.
Rente mit 63 beginnt längst nicht mehr mit 63
Der geläufige Ausdruck „Rente mit 63“ ist für jüngere Jahrgänge missverständlich. Tatsächlich heißt die Leistung Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Für den Jahrgang 1962 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Versicherte des Jahrgangs 1963 müssen 64 Jahre und zehn Monate alt sein, während für alle ab 1964 Geborenen das Alter von 65 Jahren gilt.
Zusätzlich muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Wer sich speziell für einen Rentenbeginn im kommenden Jahr interessiert, findet bei Gegen-Hartz weitere Informationen dazu, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren im Jahr 2027 noch möglich ist.
| Frage | Geltendes Recht | Vorschlag der Kommission |
|---|---|---|
| Erforderliche Versicherungszeit | 45 Jahre | Der besondere Anspruch soll entfallen |
| Jahrgang 1962 | Abschlagsfrei mit 64 Jahren und 8 Monaten | Konkrete Übergangsregel noch offen |
| Jahrgang 1963 | Abschlagsfrei mit 64 Jahren und 10 Monaten | Konkrete Übergangsregel noch offen |
| Ab Jahrgang 1964 | Abschlagsfrei mit 65 Jahren | Früherer Beginn voraussichtlich nur mit Abschlägen oder über eine Härtefallregelung |
| Vorzeitiger Bezug dieser Rentenart | Auch mit Abschlägen nicht möglich | Ausweichen auf eine andere Altersrente erforderlich |
| Rechtsstatus | Anspruch besteht unverändert | Empfehlung, noch kein Gesetz |
45 Arbeitsjahre sind nicht automatisch 45 Versicherungsjahre
Die häufig verwendete Formulierung „45 Jahre gearbeitet“ beschreibt die Rechtslage nur unvollständig. Entscheidend ist die rentenrechtliche Wartezeit von 45 Jahren, in die verschiedene Beitrags- und Berücksichtigungszeiten einfließen können.
Dazu gehören Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, rentenversicherungspflichtige Minijobs, Kindererziehungszeiten und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege. Auch Wehrdienst, Zivildienst, Krankengeld und bestimmte andere Sozialleistungen können berücksichtigt werden.
Freiwillige Beiträge zählen grundsätzlich nur, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe, Versorgungsausgleich und Rentensplitting werden für diese Wartezeit nicht berücksichtigt.
Besondere Vorsicht ist bei Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn erforderlich. Arbeitslosengeld wird in diesem Zeitraum regelmäßig nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder der vollständigen Aufgabe des Arbeitgeberbetriebs beruht.
Rente nach 45 Jahren im Osten besonders wichtig
Die drei Ministerpräsidenten verweisen auf Unterschiede bei Einkommen, Vermögen und zusätzlicher Altersvorsorge. In Ostdeutschland seien deutlich mehr Menschen fast vollständig auf die gesetzliche Rente angewiesen.
Bundesarbeitsministerin Bas hatte darauf hingewiesen, dass rund 75 Prozent der Menschen im Osten ausschließlich über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter abgesichert seien. In Westdeutschland liege der Anteil demnach bei etwa 52 Prozent.
Hinzu kommen Erwerbsbiografien mit Arbeitslosigkeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und beruflichen Umbrüchen nach der Wiedervereinigung. Beschäftigte mit niedrigen Löhnen konnten trotz langer Arbeitszeiten häufig nur geringe Rentenansprüche erwerben.
Die Ost-Ministerpräsidenten sehen die 45-Jahre-Regel deshalb als Anerkennung einer langen Erwerbstätigkeit. Die Kommission hält dagegen, dass nicht die Beschäftigungsdauer allein, sondern auch die Höhe der eingezahlten Beiträge und die soziale Absicherung von Menschen mit unterbrochenen Lebensläufen berücksichtigt werden müssten.
Drei Länder können die Reform nicht allein stoppen
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen im Bundesrat zusammen über zwölf Stimmen. Insgesamt hat die Länderkammer 69 Stimmen, sodass für eine Mehrheit 35 Stimmen erforderlich sind.
Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig haben sich gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente ausgesprochen. Alle fünf ostdeutschen Flächenländer kommen gemeinsam jedoch nur auf 19 Stimmen.
Ob der Bundesrat ein späteres Reformgesetz endgültig verhindern könnte, hängt außerdem von der rechtlichen Ausgestaltung ab. Bei einem Zustimmungsgesetz wäre die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer erforderlich, während der Bundesrat gegen ein Einspruchsgesetz lediglich Einspruch erheben könnte, den der Bundestag unter bestimmten Bedingungen zurückweisen darf.
Da noch kein Gesetzentwurf vorliegt, ist die Einordnung derzeit offen. Kretschmers Ankündigung ist daher vor allem ein politisches Druckmittel und noch keine sichere Blockade der Reform.
Auch innerhalb der Union verläuft der Streit offen
Unterstützung erhalten die Ministerpräsidenten vom CDU-Arbeitnehmerflügel. Dessen Vorsitzender Dennis Radtke warnt davor, dass Menschen den Eindruck gewinnen könnten, ihre jahrzehntelange Lebensleistung werde nicht anerkannt.
Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt dagegen Widerspruch. Fraktionsvize Sepp Müller hält an der geplanten Abschaffung fest und verweist auf die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Konflikt trifft die CDU kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. In einer aktuellen Infratest-dimap-Umfrage erreicht die AfD 41 Prozent, während die CDU bei 24 Prozent liegt.
Damit bekommt die Rentenfrage auch eine starke wahlpolitische Bedeutung. Gerade ältere Beschäftigte und Rentner stellen in Sachsen-Anhalt einen erheblichen Teil der Wahlberechtigten.
Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ist noch ungeklärt
Die Alterssicherungskommission verlangt ausdrücklich, dass der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz berücksichtigt wird. Sie nennt jedoch weder einen Stichtag noch bestimmte Geburtsjahrgänge.
Der CDU-Abgeordnete und frühere Kommissionsangehörige Pascal Reddig erklärte, wer bereits für das kommende Jahr mit der abschlagsfreien Rente plane, werde diese Möglichkeit voraussichtlich noch erhalten. Diese politische Aussage ist jedoch keine verbindliche Zusage.
Denkbar wären lange Übergangsfristen, eine schrittweise Abschaffung oder der Schutz bereits rentennaher Jahrgänge. Ebenso könnten bestehende Altersteilzeitverträge und andere verbindliche Ruhestandsplanungen gesondert behandelt werden.
Erst der Gesetzentwurf wird zeigen, wie weit der Schutz reicht. Die ausführlichen möglichen Folgen einer Abschaffung beschreibt auch der Beitrag über die drohenden Rentenkürzungen durch die Rentenreform.
Früherer Rentenbeginn könnte dauerhaft teuer werden
Fällt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weg, bliebe nach heutigem Recht die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür reichen 35 Versicherungsjahre, allerdings entstehen bei einem vorzeitigen Beginn Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat.
Bei einem Rentenstart zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beträgt die Minderung 7,2 Prozent. Bei vier Jahren wären es 14,4 Prozent, sofern die derzeitige Altersgrenze von 63 Jahren erhalten bliebe.
Die Kommission empfiehlt allerdings zusätzlich, das frühestmögliche Zugangsalter dieser Rentenart von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Auch dieser Vorschlag ist noch nicht beschlossen.
Die Abschläge gelten grundsätzlich lebenslang und können sich später auch auf eine Hinterbliebenenrente auswirken. Mit dem Rentenabschlagsrechner von Gegen-Hartz lassen sich die möglichen Einbußen überschlägig berechnen.
Was Beschäftigte jetzt tun sollten
Versicherte sollten ihre Ruhestandsplanung vorerst weiterhin auf das geltende Recht stützen. Politische Empfehlungen ändern einen bestehenden Anspruch noch nicht.
Trotzdem ist es sinnvoll, den Versicherungsverlauf frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen zu lassen. Fehlende Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Pflichtbeiträge oder ungeklärte Beschäftigungsmonate können darüber entscheiden, ob die 45-jährige Wartezeit erreicht wird.
Wer bereits eine Altersteilzeit, ein Wertguthaben oder einen verbindlichen Beendigungstermin vereinbart hat, sollte die weitere Gesetzgebung besonders aufmerksam verfolgen. Gegen-Hartz zeigt außerdem, welche Wege in einen früheren Ruhestand trotz einer möglichen Abschaffung bleiben könnten.




