Beschäftigte mit einem Midijob zahlen nach der aktuellen Rechtslage weniger in die Sozialversicherung ein, erwerben aber dennoch volle Rentenansprüche. Die Rentenkommission will diese Vergünstigung abschaffen.
Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in einem Midijob. Für diese Menschen könnte die vorgeschlagene Änderung einen erheblichen Nettoverlust bedeuten.
Die sogenannte Gleitzone soll abgeschafft werden
Wer monatlich zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto verdient, arbeitet 2026 im sogenannten Übergangsbereich. Früher wurde dieser Bereich als Gleitzone bezeichnet.
Midijobber sind vollständig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Anders als regulär Beschäftigte müssen sie jedoch nicht sofort den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen.
Direkt oberhalb der Minijobgrenze beginnt der Arbeitnehmerbeitrag auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Mit steigendem Verdienst erhöht er sich schrittweise. Erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 2.000 Euro werden die regulären Arbeitnehmerbeiträge fällig.
Genau diese Entlastung steht im Zuge der geplanten Rentenreform zur Diskussion.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die besonderen Beitragsregeln für Mini- und Midijobs abzuschaffen. Beschäftigte im Übergangsbereich würden dadurch stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Nach Auffassung der Kommission könnte die Änderung sogar ohne längere Übergangsfrist eingeführt werden.
Kalinka arbeitet in Hann. Münden für 1.200 Euro brutto
Kalinka ist 41 Jahre alt, hat ein Kind und arbeitet in einer Bäckereifiliale in Hann. Münden. Für ihre Teilzeitbeschäftigung erhält sie monatlich 1.200 Euro brutto.
Weil ihr Einkommen unterhalb von 2.000 Euro liegt, gilt ihre Beschäftigung derzeit als Midijob. Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge werden deshalb nicht unmittelbar aus dem vollständigen Bruttolohn von 1.200 Euro berechnet.
Nach der für 2026 geltenden Midijobformel beträgt Kalinkas besondere Arbeitnehmer-Beitragsgrundlage nur rund 854,69 Euro.
Kalinka und ihre persönliche Situation sind ein fiktives Fallbeispiel. Die Berechnung beruht auf den Sozialversicherungswerten für 2026. Für das Beispiel werden folgende Arbeitnehmeranteile zugrunde gelegt:
| Sozialversicherung | Kalinkas Beitrag heute | Beitrag ohne Midijobregel |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | ca. 79,49 Euro | 111,60 Euro |
| Krankenversicherung | ca. 74,79 Euro | 105,00 Euro |
| Pflegeversicherung | ca. 15,38 Euro | 21,60 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | ca. 11,11 Euro | 15,60 Euro |
| Gesamt | ca. 180,77 Euro | 253,80 Euro |
Berücksichtigt wurden ein Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent, ein Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,6 Prozent, ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent und ein angenommener Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Da Kalinka ein Kind hat, fällt für sie kein Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung an. Der tatsächliche Krankenversicherungsbeitrag kann je nach Krankenkasse abweichen.
Kalinka hätte rund 73 Euro weniger zur Verfügung
Fällt die besondere Midijobregelung ersatzlos weg, müsste Kalinka bei unverändertem Bruttolohn rund 73 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge im Monat zahlen.
Das entspräche:
- etwa 876 Euro weniger im Jahr
- rund 4.380 Euro innerhalb von fünf Jahren
- rund 8.760 Euro innerhalb von zehn Jahren
Mögliche steuerliche Auswirkungen sind in dieser vereinfachten Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Nettoverlust hängt außerdem vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und den persönlichen Versicherungsmerkmalen ab.
Für eine Beschäftigte mit lediglich 1.200 Euro brutto sind 73 Euro monatlich jedoch eine erhebliche Summe. Das Geld könnte beispielsweise für Lebensmittel, Strom, Fahrtkosten oder eine Nebenkostennachzahlung fehlen.
Niedrige Midijobs wären besonders stark betroffen
Die Entlastung durch den Übergangsbereich ist bei niedrigen Einkommen besonders groß. Entsprechend hoch wäre dort die zusätzliche Belastung, wenn die Gleitzone abgeschafft wird.
Unter den gleichen Annahmen ergeben sich ungefähr folgende zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge:
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
| Monatlicher Bruttolohn | Zusätzliche Sozialbeiträge |
|---|---|
| 700 Euro | rund 119 Euro |
| 900 Euro | rund 100 Euro |
| 1.200 Euro | rund 73 Euro |
| 1.500 Euro | rund 46 Euro |
| 1.800 Euro | rund 18 Euro |
| 2.000 Euro | keine Veränderung |
Je näher das Einkommen bereits an der Grenze von 2.000 Euro liegt, desto geringer fällt der Unterschied aus.
Beschäftigte, die nur knapp oberhalb der Minijobgrenze verdienen, müssten dagegen mit besonders hohen Einbußen rechnen. Gerade für Teilzeitkräfte, Alleinerziehende, Beschäftigte im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Reinigungsberufen oder in der Pflege könnte die Änderung spürbare Folgen haben.
Höhere Beiträge bringen nicht automatisch mehr Rente
Die höhere Belastung könnte gerechtfertigt erscheinen, wenn Kalinka dadurch entsprechend höhere Rentenansprüche erwerben würde. Genau das ist jedoch nicht automatisch der Fall.
Seit Juli 2019 werden die Rentenansprüche von Midijobbern anhand des tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet. Kalinkas Rentenpunkte werden daher bereits heute auf Grundlage ihres vollständigen Bruttolohns von 1.200 Euro ermittelt, obwohl sie reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zahlt.
Die niedrigeren Beiträge im Übergangsbereich führen grundsätzlich auch nicht zu niedrigeren Ansprüchen bei anderen Sozialversicherungsleistungen. Für Kalinka bedeutet ein Ende der Gleitzone also mehr Sozialversicherungsbeiträge ohne zusätzliche Rentenpunkte.
Rentenkommission kritisiert die bisherige Entlastung
Die Alterssicherungskommission kritisiert, dass der Beitragsvorteil im Übergangsbereich nicht nach dem tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten unterscheidet. Die Gleitzone berücksichtigt weder das gesamte Haushaltseinkommen noch die Höhe des Stundenlohns.
Dadurch kann eine Person mit einem hohen Stundenlohn und wenigen Arbeitsstunden genauso von der Beitragsentlastung profitieren wie eine Beschäftigte, die viele Stunden zu einem niedrigen Lohn arbeitet.
Zudem sieht die Kommission das Risiko, dass der Übergangsbereich Anreize schafft, dauerhaft in einer Beschäftigung mit begrenztem Arbeitsumfang zu bleiben.
Menschen mit niedrigen Einkommen sollen nach den Vorstellungen der Kommission stattdessen gezielter über das Steuerrecht oder über steuerfinanzierte Sozialleistungen unterstützt werden.
Bislang ist aber nicht konkret festgelegt, wie ein solcher Ausgleich aussehen soll. Würde die Midijob-Gleitzone abgeschafft, bevor eine andere Entlastung eingeführt wird, hätten Betroffene unmittelbar weniger Netto auf dem Konto.
Abschaffung ist noch nicht beschlossen
Bei der Abschaffung der Midijob-Gleitzone handelt es sich derzeit um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Die Änderung ist noch kein geltendes Recht.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission prüfen und daraus ein umfassendes Reformpaket zur Alterssicherung entwickeln. Erst im Gesetzgebungsverfahren entscheidet sich, ob die Gleitzone tatsächlich abgeschafft wird, ab wann die Änderung gelten könnte und ob betroffene Beschäftigte an anderer Stelle entlastet werden.
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Regelungen für den Übergangsbereich weiter.
FAQ zur geplanten Abschaffung der Midijob-Gleitzone
1. Was würde die Abschaffung der Gleitzone für Midijobber bedeuten?
Midijobber müssten voraussichtlich den regulären Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Die derzeitige schrittweise Beitragsentlastung für Einkommen zwischen der Minijobgrenze und 2.000 Euro würde entfallen.
Das verfügbare Nettoeinkommen könnte dadurch deutlich sinken. Besonders stark wären Beschäftigte mit einem Einkommen knapp oberhalb der Minijobgrenze betroffen.
2. Würden Midijobber durch die höheren Beiträge eine höhere Rente erhalten?
Nicht automatisch. Die Rentenansprüche werden bereits seit Juli 2019 aus dem tatsächlichen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Durch die Abschaffung der Gleitzone würden die eigenen Beiträge steigen, ohne dass sich allein deshalb die Rentenpunkte aus dem bisherigen Verdienst erhöhen.
3. Ist die Abschaffung der Midijob-Gleitzone bereits beschlossen?
Nein. Bislang handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.
Quellenverzeichnis
Alterssicherungskommission: Bericht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zu Midi-Jobs und zum Übergangsbereich.
Deutsche Rentenversicherung: Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich und Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Midijob-Verdienstgrenze und zur Zahl der Beschäftigten im Übergangsbereich.




