Rente für den Jahrgang 1968: Tabelle zeigt möglichen Rentenbeginn

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Wer 1968 geboren wurde, gehört zu einem Jahrgang, für den die schrittweise Anhebung des Rentenalters bereits vollständig greift. Dadurch ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Altersrente nicht mehr mit einem einzigen Alter zu beantworten. Vielmehr hängt der mögliche Rentenbeginn davon ab, welche Versicherungszeiten erreicht wurden, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und ob ein früherer Start in die Rente mit dauerhaften Abschlägen verbunden wäre. Gerade beim Jahrgang 1968 lohnt deshalb ein genauer Blick auf die Unterschiede zwischen Regelaltersrente, vorgezogener Altersrente und abschlagsfreien Sonderwegen.

Für den Jahrgang 1968 gilt bei der Regelaltersrente das Alter 67

Für Versicherte des Jahrgangs 1968 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Das bedeutet: Wer keine besonderen Sonderregelungen erfüllt, erreicht den regulären Rentenbeginn erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für Betroffene dieses Jahrgangs fällt der reguläre Start in die Altersrente damit in das Jahr 2035, je nach Geburtsmonat auch erst in das Jahr 2036.

Diese Altersgrenze ist das Ergebnis der seit Jahren laufenden Anhebung des Rentenalters. Während ältere Jahrgänge noch mit 65 oder 66 Jahren und einigen zusätzlichen Monaten in die Regelaltersrente wechseln konnten, gilt für alle ab 1964 Geborenen bereits die volle Grenze von 67 Jahren. Der Jahrgang 1968 ist davon also ohne Übergangserleichterung betroffen.

Früher in Rente geht nur unter bestimmten Voraussetzungen

Trotz der Regelaltersgrenze von 67 bedeutet das nicht, dass jede Person des Jahrgangs 1968 tatsächlich bis 67 arbeiten muss. Das deutsche Rentenrecht kennt mehrere Wege in die Altersrente. Sie unterscheiden sich vor allem bei den erforderlichen Versicherungszeiten und bei der Frage, ob Abschläge anfallen.

Besonders häufig wird über die Altersrente für langjährig Versicherte gesprochen. Diese Möglichkeit setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Für den Jahrgang 1968 gilt dabei: Ein Rentenbeginn ohne Abschläge ist auch hier erst mit 67 Jahren möglich. Wer diesen Weg schon mit 63 Jahren nutzt, kann zwar früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, muss dann aber mit einem dauerhaften Abschlag rechnen. Pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer volle vier Jahre früher startet, kommt so auf einen Abschlag von 14,4 Prozent.

Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier sind 45 Versicherungsjahre nötig. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Altersgrenze bei dieser Rentenart bei 65 Jahren. Das ist für den Jahrgang 1968 die interessanteste abschlagsfreie Möglichkeit, sofern die langen Versicherungszeiten tatsächlich zusammenkommen. Ein vorzeitiger Bezug vor 65 ist auf diesem Weg nicht vorgesehen, auch nicht mit Abschlägen.

Warum die 35 und 45 Versicherungsjahre nicht dasselbe sind

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe oft vermischt. Tatsächlich ist der Unterschied für die spätere Rentenhöhe und den möglichen Starttermin sehr wichtig.

Bei den 35 Versicherungsjahren werden viele Zeiten angerechnet. Dazu gehören nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, sondern unter anderem auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, freiwillige Beiträge und verschiedene Anrechnungszeiten, etwa wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium. Dadurch erreichen viele Versicherte diese Marke vergleichsweise eher.

Strenger sind die Regeln bei den 45 Versicherungsjahren. Hier zählen zwar ebenfalls viele Beitrags- und Erziehungszeiten mit, aber nicht jede rentenrechtliche Zeit wird anerkannt. Gerade in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn können Zeiten mit Arbeitslosengeld problematisch sein, wenn sie nicht auf Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurückgehen.

Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden bei der 45-Jahres-Wartezeit nicht mitgezählt. Wer für den Jahrgang 1968 den abschlagsfreien Rentenstart mit 65 anpeilt, sollte deshalb die eigene Rentenauskunft sehr genau prüfen.

Schwerbehinderte des Jahrgangs 1968 haben eine weitere Option

Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 vor und sind 35 Versicherungsjahre erfüllt, eröffnet sich für den Jahrgang 1968 ein weiterer Weg. Für ab 1964 Geborene gilt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 65 Jahren. Ein vorgezogener Bezug ist bereits ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent.

Für Betroffene kann diese Rentenart deutlich günstiger sein als die Altersrente für langjährig Versicherte, weil der abschlagsfreie Rentenbeginn zwei Jahre früher als bei der Regelaltersrente liegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schwerbehinderung bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt ist.

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Der Geburtsmonat entscheidet über das genaue Datum

Wer vom „Rentenbeginn mit 65“ oder „Rentenbeginn mit 67“ spricht, meint in der Praxis nicht automatisch den Monat des Geburtstags als ersten Rentenzahlmonat. Der tatsächliche Rentenbeginn hängt am exakten Geburtsdatum und an den gesetzlichen Regelungen zum Monatsbeginn. Deshalb sollten Versicherte des Jahrgangs 1968 nicht nur auf das Alter schauen, sondern auch auf den konkreten Startmonat.

Wer beispielsweise im Mai 1968 geboren wurde, erreicht das 67. Lebensjahr im Mai 2035 und kann die Regelaltersrente grundsätzlich ab dem Folgemonat beziehen. Wer im November 1968 geboren wurde, verschiebt seinen regulären Rentenstart entsprechend auf Ende 2035 beziehungsweise in den anschließenden Monatsbeginn. Ähnlich funktioniert es bei der abschlagsfreien Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen.

Diese Tabelle zeigt, wann der Jahrgang 1968 in Rente gehen kann

Rentenart Möglicher Rentenbeginn für Jahrgang 1968
Regelaltersrente Mit 67 Jahren, ohne Abschläge
Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) Ab 63 Jahren mit Abschlägen, ohne Abschläge erst mit 67 Jahren
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) Mit 65 Jahren, ohne Abschläge
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bei anerkannter Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren) Ab 62 Jahren mit Abschlägen, ohne Abschläge mit 65 Jahren

Abschläge wirken dauerhaft auf die Rentenhöhe

Ein früherer Rentenbeginn klingt auf den ersten Blick attraktiv, kann aber die monatliche Zahlung auf Dauer spürbar mindern. Abschläge gelten nicht nur für einige Jahre, sondern bleiben dauerhaft bestehen. Gerade beim Jahrgang 1968, der bei der Altersrente für langjährig Versicherte bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze starten könnte, summiert sich das schnell auf 14,4 Prozent weniger Rente.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach dem Wunsch getroffen werden, möglichst früh aufzuhören. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die zu erwartende Rentenhöhe langfristig ausreicht. Wer früher gehen möchte, sollte die persönliche Rentenauskunft, mögliche betriebliche oder private Vorsorge und die individuelle Lebenssituation gemeinsam betrachten.

Für viele Versicherte ist die Rentenauskunft wichtiger als allgemeine Tabellen

Tabellen geben eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung des eigenen Versicherungsverlaufs. Gerade beim Jahrgang 1968 entscheidet nicht nur das Geburtsjahr über den Rentenbeginn, sondern auch die Zahl der anrechenbaren Jahre. Wer Lücken im Versicherungsverlauf hat, längere Zeiten der Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge aufweist oder Phasen mit Arbeitslosigkeit hatte, kann bei der 45-Jahres-Grenze schnell an Hürden stoßen.

Darum ist die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung für diesen Jahrgang besonders wichtig. Sie zeigt nicht nur den voraussichtlichen Rentenbeginn, sondern auch, welche Zeiten bereits gespeichert sind und wo gegebenenfalls noch Nachweise fehlen. Wer den Ruhestand mit 65 anstrebt, sollte nicht erst kurz vor dem geplanten Ausstieg nachsehen, sondern möglichst früh.

Was der Jahrgang 1968 jetzt schon beachten sollte

Für Menschen des Jahrgangs 1968 liegt der Ruhestand zwar noch einige Jahre entfernt, doch die Weichen werden deutlich früher gestellt. Wer abschlagsfrei vor 67 in Rente gehen möchte, muss die 45 Versicherungsjahre sauber erreichen oder die Voraussetzungen für die Altersrente schwerbehinderter Menschen erfüllen. Schon wenige fehlende Monate können den Plan verändern.

Zugleich zeigt sich: Der oft gebrauchte Satz „Rente mit 63“ passt auf den Jahrgang 1968 praktisch nicht mehr. Für diese Altersgruppe gilt vielmehr ein deutlich späterer Rentenbeginn. Nur unter bestimmten Bedingungen ist ein abschlagsfreier Start mit 65 möglich. Die reguläre Altersrente beginnt dagegen erst mit 67.

Beispiel aus der Praxis

Ein Versicherter, geboren im August 1968, hat mit 64 Jahren bereits 45 anrechenbare Versicherungsjahre gesammelt. In diesem Fall kann er mit 65 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Sein Rentenbeginn läge dann nicht bei 67, sondern schon im Herbst 2033 beziehungsweise ab dem darauffolgenden möglichen Rentenmonat.

Eine andere Versicherte desselben Jahrgangs kommt dagegen nur auf 35 Versicherungsjahre. Sie könnte zwar bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, müsste dann aber einen dauerhaften Abschlag hinnehmen. Möchte sie ohne Kürzung in den Ruhestand, muss sie bis 67 warten. Genau an diesem Unterschied zeigt sich, wie stark die persönliche Versicherungsbiografie den tatsächlichen Rentenbeginn beeinflusst.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“
Deutsche Rentenversicherung: „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte“