Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass Eltern mit mehreren Kindern bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung stärker entlastet werden müssen als Kinderlose oder kleinere Familien.
Der Erste Senat sah in der bis dahin geltenden Einheitsbelastung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis Juli 2023, die Beitragssätze nach Kinderzahl zu staffeln.
Nun profitieren auch Rentnerinnen und Rentner von dieser Entlastung.
Neue Beitragssätze
Der Bundestag reagierte mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Seit 1. Juli 2023 gilt für Eltern zunächst ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird dieser Satz während der Erziehungsphase um jeweils 0,25 Prozentpunkte verringert; Eltern mit fünf Kindern zahlen also nur noch 2,4 Prozent. Kinderlose Versicherte tragen dagegen 4,0 Prozent.
Warum Rentnerinnen und Rentner zunächst leer ausgingen
Beschäftigte profitierten im Gegensatz zu Rentnern bereits ab Juli 2023 vom neuen Tarif, Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern dagegen nicht.
Der Grund: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann die Kinderzahl erst berücksichtigen, wenn sie sie zweifelsfrei kennt – und diese Information erhält sie über ein neu geschaffenes digitales Datenaustauschverfahren zwischen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Krankenkassen und Zahlstellen. Weil das Verfahren erst zum 1. April 2025 in den Regelbetrieb geht, mussten alle Ruheständler bis dahin den ungekürzten Satz zahlen.
Die automatische Rückerstattung ab Mai 2025
Sobald die Kinderdaten vorliegen, berechnet die DRV die Differenz zwischen gezahltem und rechtmäßigem Beitrag rückwirkend ab Juli 2023. Der zu viel einbehaltene Betrag wird ohne Antrag zurücküberwiesen; ein förmliches Schreiben mit neuem Rentenbescheid geht allen Anspruchsberechtigten zwischen Mai und spätestens Juni 2025 zu.
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Wieviel fließt zurück?
Die Höhe der Gutschrift richtet sich nach der Bruttorente, der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 Jahren und dem Zeitraum zwischen Juli 2023 und dem Eingang der Kinderdaten.
Bei einer Bruttorente von 1 600 Euro bringt der Abschlag von 0,5 Prozentpunkten für drei Kinder monatlich rund acht Euro. Über 22 Monate summiert sich das auf knapp 190 Euro.
Bei fünf Kindern wird ein Abschlag von einem Prozentpunkt wirksam; bei gleicher Rente können deshalb etwa 350 bis 400 Euro zusammenkommen. Die DRV verzinst die Nachzahlung zusätzlich mit vier Prozent.
Rückerstattungstabelle Pflegebeiträge
| 2  Kinder | 3  Kinder | 4  Kinder | |
| 1000 € | 60.0 | 120.0 | 180.0 |
| 1200 € | 72.0 | 144.0 | 216.0 |
| 1400 € | 84.0 | 168.0 | 252.0 |
| 1600 € | 96.0 | 192.0 | 288.0 |
| 1800 € | 108.0 | 216.0 | 324.0 |
| 2000 € | 120.0 | 240.0 | 360.0 |
| 2200 € | 132.0 | 264.0 | 396.0 |
Was Betroffene jetzt tun sollten
Grundsätzlich ist kein Handeln nötig, weil die Rückvergütung automatisch läuft. Dennoch empfiehlt die DRV, noch nicht gemeldete Kinder schnell nachzumelden.
Wer bis Herbst 2025 keinen neuen Bescheid erhält, sollte aktiv beim Rentenversicherungsträger nachfragen; es kann vorkommen, dass unvollständige Daten einen Abschlag verhindern.
Für die meisten Ruheständler wird die Gutschrift eher moderat sein, doch sie signalisiert, dass die Pflegeversicherung die Erziehungsleistung großer Familien endlich anerkennt.
Familien- und Sozialverbände sehen darin einen wichtigen Schritt, fordern aber weitere Reformen, damit die Alterssicherung insgesamt stärker familien- und generationengerecht gestaltet wird.




