Viele, die Krankengeld beziehen, berichten immer wieder von Problemen mit ihrer Krankenkasse. Hรคufig fordern beispielsweise die Kassen dazu auf, eine Reha-Maรnahme zu unternehmen.
Einige Betroffenen fragen uns, ob es in dieser Situation รผberhaupt sinnvoll oder mรถglich ist, die Krankenkasse zu wechseln. Zu diesem Thema haben wir den Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt befragt.
Warum fordern Krankenkassen zur Reha auf?
Krankenkassen greifen oft zu dem Mittel, eine Reha zu verlangen, wenn ein Kassenmitglied eine lรคngere Zeit Krankengeld bezieht.
Besonders hรคufig kommt diese Aufforderung bei psychischen Erkrankungen vor.
Der Grund: Im Rahmen einer Reha soll nicht nur die Genesung gefรถrdert, sondern auch รผberprรผft werden, ob weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Dies wird durch einen Entlassungsbericht der Rehaklinik festgehalten, in dem unter anderem beurteilt wird, ob der oder die Betroffene noch arbeitsfรคhig ist oder mรถglicherweise in die Erwerbsminderungsrente wechseln muss.
Wie lange dauert der Bezug von Krankengeld?
Das Krankengeld greift nach Ablauf der sechswรถchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, welches in der Regel zwischen 70 % des Bruttogehalts und 90 % des Nettogehalts liegt. Der Bezug von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt.
Kann man wรคhrend des Krankengeldbezugs die Krankenkasse wechseln?
“Grundsรคtzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch wรคhrend des Krankengeldbezugs mรถglich”, sagt Dr. Utz Anhalt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte mindestens 12 Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert ist, es sei denn, die Krankenkasse erhรถht die Beitrรคge. In diesem Fall kann man sofort wechseln.
Auch die Kรผndigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende muss beachtet werden. Aber Achtung: “Diese Fristen kรถnnen sich jedoch mit den Fristen fรผr die Reha-Antragstellung รผberschneiden, was den Wechsel in der Praxis erschwert”, so Anhalt.
Bringt der Krankenkassenwechsel wรคhrend einer Reha-Aufforderung etwas?
In vielen Fรคllen ist ein Wechsel der Krankenkasse wรคhrend einer Reha-Aufforderung jedoch nicht sinnvoll, sagt der Experte. Denn “selbst wenn der Wechsel rechtzeitig vollzogen werden kann, bleibt das sogenannte Gestaltungs- oder Dispositionsrecht oft bestehen.”
Das bedeutet, dass “die Rentenversicherung weiterhin die Informationen รผber den Krankheitsverlauf und den Reha-Antrag speichert und diese auch der neuen Krankenkasse zur Verfรผgung stellt. Probleme, die es bereits mit der alten Krankenkasse gab, kรถnnen sich also auf die neue Krankenkasse รผbertragen”, sagt Anhalt.
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Was bedeutet das eingeschrรคnkte Gestaltungsrecht?
Wenn die Krankenkasse das Gestaltungsrecht einschrรคnkt, hat der Versicherte keinen Spielraum mehr, die Entscheidung รผber den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente hinauszuzรถgern oder zu beeinflussen. Dies gilt auch nach einem Krankenkassenwechsel.
Die Rentenversicherung weiร weiterhin um die gesundheitliche Situation des Versicherten und wird entsprechend handeln. Ein Wechsel bringt in diesem Fall keine Erleichterung.
Was passiert, wenn man den Reha-Antrag nicht stellt?
Wird der geforderte Reha-Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 10 Wochen gestellt, hat die Krankenkasse das Recht, die Zahlungen des Krankengeldes einzustellen.
Es sei daher ratsam, “den Antrag fristgerecht zu stellen, selbst wenn ein Krankenkassenwechsel angestrebt wird. Dieser wird in den meisten Fรคllen die bereits bestehenden Probleme nicht lรถsen.”
Wann ist ein Krankenkassenwechsel sinnvoll?
In den meisten Fรคllen ist es nicht ratsam, die Krankenkasse wรคhrend des Krankengeldbezugs zu wechseln, insbesondere wenn bereits eine Reha-Aufforderung vorliegt.
“Die neuen Krankenkassen sind meist ebenfalls nicht begeistert, ein Mitglied aufzunehmen, das sofort Krankengeldleistungen in Anspruch nehmen muss, da diese erhebliche Kosten verursachen”, warnt der Sozialrechtsexperte.
Wenn jedoch andere Grรผnde fรผr einen Wechsel vorliegen, sollte man sich von Experten beraten lassen, um die individuelle Situation zu klรคren.
Wechsel der Krankenkasse bei Reha-Aufforderung daher gut รผberlegen
Insgesamt ist es in vielen Fรคllen nicht sinnvoll, die Krankenkasse wรคhrend einer Reha-Aufforderung zu wechseln. Die Probleme, die bereits bei der alten Kasse vorhanden sind, werden meist auch bei der neuen bestehen bleiben. Insbesondere das eingeschrรคnkte Gestaltungsrecht und die Fristen zum Krankenkassenwechsel erschweren es, kurzfristig Vorteile aus einem Wechsel zu ziehen.