Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind 2026 für viele Rentnerinnen und Rentner spürbar gestiegen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den offiziellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 zwar auf 2,9 Prozent festgesetzt, tatsächlich verlangten die Krankenkassen Ende März im Durchschnitt bereits 3,13 Prozent.
Für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, fällt der Anstieg etwas geringer aus als für Versicherte, die ihren Krankenversicherungsbeitrag allein tragen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt bei der gesetzlichen Rente die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und ebenso die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags.
Trotzdem lohnt sich ein Vergleich: Zwischen günstigen und teuren Krankenkassen liegen 2026 mehr als zwei Prozentpunkte beim Zusatzbeitrag. Nach der aktuellen Übersicht des GKV-Spitzenverbandes ist die BKK firmus mit 2,18 Prozent besonders preiswert, allerdings nicht mehr überall für Neumitglieder geöffnet; unter den bundesweit geöffneten Kassen gehört die TUI BKK mit 2,50 Prozent zu den günstigsten Angeboten.
Warum die 2,9 Prozent nicht der tatsächliche Beitrag jedes Rentners sind
Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist vor allem eine Rechengröße. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag selbst festlegen und verlangen deshalb je nach Finanzlage deutlich mehr oder weniger.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 Prozent. Bei einem pflichtversicherten Rentner wird auf die gesetzliche Rente zusätzlich der individuelle Zusatzbeitrag seiner eigenen Krankenkasse angewandt.
Von beiden Bestandteilen trägt die Deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte. Ein Rentner bei einer Kasse mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag trägt aus seiner gesetzlichen Rente deshalb rechnerisch 7,3 Prozent plus 1,25 Prozent, insgesamt also 8,55 Prozent für die Krankenversicherung.
Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu und wird von Rentnerinnen und Rentnern grundsätzlich selbst getragen. Da sich deren Beitrag nicht nach dem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse richtet, bleibt sie bei dem folgenden Kassenvergleich außen vor.
Diese Krankenkassen sind für Rentner 2026 besonders günstig
Die aktuelle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes zeigt weiterhin erhebliche Unterschiede. Besonders interessant sind für Rentner Kassen, deren Zusatzbeitrag deutlich unter dem tatsächlich erhobenen Durchschnitt von 3,13 Prozent liegt.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2026 und Einordnung |
|---|---|
| BKK firmus | 2,18 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro gesetzlicher Bruttorente: 167,80 Euro monatlich. Für neue Mitglieder derzeit in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt geöffnet. |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 170,70 Euro monatlich. Wählbar in Rheinland-Pfalz und im Saarland. |
| BKK Faber-Castell & Partner | 2,48 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 170,80 Euro monatlich. Geöffnet in Bayern. |
| TUI BKK | 2,50 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 171,00 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
| hkk | 2,59 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 171,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
| Audi BKK | 2,60 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 172,00 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
| Techniker Krankenkasse | 2,69 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 172,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
| WMF BKK | 2,85 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 174,50 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
| HEK | 2,89 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 174,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. |
Stand der Beitragssätze: 20. August 2026. Die Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf den Eigenanteil zur Krankenversicherung aus einer gesetzlichen Bruttorente von 2.000 Euro und sind auf Cent gerundet. Die aktuellen Beitragssätze und Öffnungsgebiete ergeben sich aus der laufend aktualisierten Übersicht des GKV-Spitzenverbandes.
Die BKK firmus ist besonders billig – aber nicht mehr überall wählbar
Mit einem Zusatzbeitrag von lediglich 2,18 Prozent fällt die BKK firmus deutlich günstiger aus als der Durchschnitt. Bei einer gesetzlichen Bruttorente von 2.000 Euro beträgt der eigene Krankenversicherungsanteil rechnerisch 167,80 Euro im Monat.
Allerdings gibt es seit April 2026 eine wichtige Einschränkung. Neumitglieder aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen können regulär nicht mehr aufgenommen werden, sofern nicht eine besondere Zugangsmöglichkeit über den Beschäftigungsort besteht.
Für bereits dort versicherte Mitglieder ändert sich dadurch nichts. Wer in einem der weiterhin geöffneten zehn Bundesländer wohnt oder arbeitet, kann die BKK firmus dagegen grundsätzlich weiterhin wählen.
Welche günstige Krankenkasse ist bundesweit verfügbar?
Wer eine Kasse sucht, die unabhängig vom Bundesland gewählt werden kann, findet 2026 bei der TUI BKK mit 2,50 Prozent einen besonders niedrigen Zusatzbeitrag. Die Kasse bestätigt für 2026 selbst einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent; auch der GKV-Spitzenverband führt sie als bundesweit geöffnet.
Nur knapp darüber folgen hkk mit 2,59 Prozent und Audi BKK mit 2,60 Prozent. Die Techniker Krankenkasse verlangt 2,69 Prozent und liegt damit ebenfalls unter dem offiziellen Durchschnitt von 2,9 Prozent.
Für Rentner, die vor allem den monatlichen Beitrag reduzieren möchten und eine bundesweit zugängliche Kasse suchen, ist die TUI BKK daher derzeit besonders interessant. Ob sie persönlich die beste Wahl ist, hängt allerdings auch davon ab, welche zusätzlichen Leistungen und welche Art der Betreuung gewünscht werden.
So viel kann ein Rentner durch einen Kassenwechsel sparen
Wie groß der Unterschied werden kann, zeigt der Vergleich mit einer teureren Kasse. Die BKK24 wird in der aktuellen Übersicht des GKV-Spitzenverbandes beispielsweise mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent geführt, während die bundesweit geöffnete TUI BKK 2,50 Prozent verlangt.
Bei 2.000 Euro gesetzlicher Bruttorente trägt ein Pflichtversicherter bei 4,39 Prozent Zusatzbeitrag rechnerisch 189,90 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Bei 2,50 Prozent sind es lediglich 171,00 Euro.
Der Unterschied beträgt damit 18,90 Euro monatlich beziehungsweise 226,80 Euro im Jahr. Könnte der Rentner stattdessen zur BKK firmus mit 2,18 Prozent wechseln, läge die rechnerische Ersparnis gegenüber 4,39 Prozent sogar bei 22,10 Euro im Monat beziehungsweise 265,20 Euro im Jahr.
Die Beträge wirken auf den ersten Blick nicht außergewöhnlich hoch, summieren sich aber über viele Rentenjahre. Bei höheren beitragspflichtigen Einnahmen kann auch der absolute Unterschied größer werden.
Bei Betriebsrenten wirkt ein niedriger Zusatzbeitrag anders
Besonders aufmerksam sollten Rentner mit einer Betriebsrente vergleichen. Während die Deutsche Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente zur Hälfte mitträgt, müssen pflichtversicherte Rentner die Beiträge auf beitragspflichtige Versorgungsbezüge grundsätzlich selbst tragen.
Für Betriebsrenten gilt 2026 in der Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Erst der darüberliegende Teil einer Betriebsrente wird für den Krankenversicherungsbeitrag herangezogen; in der Pflegeversicherung gelten andere Regeln.
Freiwillig versicherte Rentner sollten besonders genau rechnen
Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner befinden sich in einer anderen Situation als Pflichtmitglieder der KVdR. Bei ihnen können neben der gesetzlichen Rente weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden, während der Zuschuss der Rentenversicherung nur für den auf die gesetzliche Rente bezogenen Krankenversicherungsschutz gewährt wird.
Dadurch kann ein niedriger Zusatzbeitrag bei weiteren beitragspflichtigen Einnahmen finanziell stärker ins Gewicht fallen. Welche Einkünfte tatsächlich berücksichtigt werden, sollte im Einzelfall direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
Der günstigste Zusatzbeitrag allein sollte nicht entscheiden
Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend vorgegeben. Unterschiede bestehen jedoch bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Zuschüssen, digitalen Angeboten, Erreichbarkeit und Geschäftsstellennetz.
Für ältere Versicherte kann zudem wichtig sein, wie unkompliziert eine Krankenkasse bei Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder anderen genehmigungspflichtigen Leistungen erreichbar ist. Wer regelmäßig persönliche Beratung benötigt, sollte deshalb nicht ausschließlich einige Euro Beitragsersparnis betrachten.
Vor einem Wechsel empfiehlt sich ein Vergleich der tatsächlich genutzten Leistungen mit der möglichen jährlichen Ersparnis. Eine Kasse, die beispielsweise 100 Euro im Jahr günstiger ist, muss nicht automatisch vorteilhafter sein, wenn dafür persönlich wichtige Zusatzangebote wegfallen.
Auch Rentner dürfen ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln
Der Rentenbeginn bindet Versicherte nicht dauerhaft an ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse. Die KVdR ist keine eigene Krankenkasse, sondern beschreibt den Versicherungsstatus eines Rentners innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Normalerweise gilt nach Wahl einer Krankenkasse eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht dagegen ein Sonderkündigungsrecht, selbst wenn diese Frist noch nicht erfüllt ist.
Eine klassische Kündigung bei der bisherigen Kasse ist beim Wechsel innerhalb der GKV in der Regel nicht erforderlich. Der Versicherte stellt den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse, die anschließend den Wechsel mit der bisherigen Krankenkasse abwickelt.
Bei Rentnern erscheint eine Beitragserhöhung erst später auf dem Konto
Eine Besonderheit kann Rentner leicht in die Irre führen. Änderungen des Zusatzbeitrags werden bei der gesetzlichen Rente erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten beim Rentenabzug berücksichtigt.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise zum Januar, zeigt sich der höhere Abzug bei der gesetzlichen Rente erst ab März. Für die Ausübung eines Sonderkündigungsrechts sollte deshalb nicht gewartet werden, bis die niedrigere Netto-Rente erstmals auf dem Konto eingeht.
Warum der Vergleich 2026 besonders viel bringt
Die Differenz zwischen dem offiziellen Durchschnittswert und den tatsächlich verlangten Beiträgen zeigt, wie angespannt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stiegen die Leistungsausgaben im ersten Quartal 2026 deutlich stärker als die Beitragseinnahmen.
Viele Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge auch deshalb stärker angehoben, weil sie ihre in den vergangenen Jahren gesunkenen Finanzreserven wieder auffüllen müssen. Der offiziell festgesetzte Satz von 2,9 Prozent ist deshalb keine Obergrenze und schützt Versicherte nicht vor deutlich höheren individuellen Beitragssätzen.
Rentner sollten den Zusatzbeitrag ihrer eigenen Kasse daher mit den aktuellen Angeboten vergleichen und nicht lediglich prüfen, ob er ungefähr bei 2,9 Prozent liegt. Schon eine Differenz von einem Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag bedeutet bei einer gesetzlichen Rente von 2.000 Euro einen Unterschied von 10 Euro beim gesamten Zusatzbeitrag beziehungsweise 5 Euro beim Eigenanteil des pflichtversicherten Rentners pro Monat.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Frau Schneider ist 72 Jahre alt, pflichtversichert in der KVdR und erhält eine gesetzliche Bruttorente von 2.000 Euro. Ihre bisherige Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent.
Aus ihrer gesetzlichen Rente trägt sie damit rechnerisch 9,495 Prozent für die Krankenversicherung, also 189,90 Euro im Monat. Bei einem Wechsel zur bundesweit geöffneten TUI BKK mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag würde ihr Anteil auf 171,00 Euro sinken.
Frau Schneider hätte dadurch monatlich 18,90 Euro und innerhalb eines Jahres 226,80 Euro mehr zur Verfügung. Wohnte oder arbeitete sie in einem Bundesland, in dem eine Neuaufnahme bei der BKK firmus möglich ist, läge die rechnerische Ersparnis bei einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent sogar bei 265,20 Euro im Jahr.
Das Beispiel berücksichtigt ausschließlich die gesetzliche Rente und den Krankenversicherungsbeitrag. Betriebsrenten, weitere beitragspflichtige Einnahmen, Pflegeversicherung und individuelle Besonderheiten können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Fazit: Für viele Rentner lohnt der Kassenvergleich trotz hälftiger Beteiligung
Unter den bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen ist die TUI BKK mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag derzeit besonders günstig. Knapp dahinter liegen hkk mit 2,59 Prozent, Audi BKK mit 2,60 Prozent und die Techniker Krankenkasse mit 2,69 Prozent.
Noch günstiger ist die BKK firmus mit 2,18 Prozent, sie kann seit April 2026 jedoch nicht mehr von allen Interessenten in sämtlichen Bundesländern gewählt werden. Regional sind außerdem Angebote wie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 2,47 Prozent und die BKK Faber-Castell & Partner mit 2,48 Prozent interessant.
Die Rentenversicherung halbiert bei KVdR-Pflichtversicherten zwar die finanzielle Wirkung der Beitragsunterschiede auf die gesetzliche Rente. Über Jahre können selbst monatliche Unterschiede von zehn, 15 oder 20 Euro dennoch einen vierstelligen Betrag ergeben.
Quellen
Die Angaben zum offiziellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, zum tatsächlich erhobenen Durchschnitt und zur Finanzentwicklung stammen aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Beitragssätze und Öffnungsgebiete der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen wurden mit der aktuellen Krankenkassenübersicht des GKV-Spitzenverbandes abgeglichen. Angaben zur Aufteilung der Beiträge bei Rentnern und zur zweimonatigen Verzögerung bei Beitragsänderungen stammen von der Deutschen Rentenversicherung.




