Rente: 2025 höherer Verdienst bei Minijobs

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Im Jahr 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Rentner, die einen Minijob ausüben, profitieren davon. Was genau sich ändert und wie sich dies auf die Arbeitszeit auswirkt, klären wir hier.

Mehr Verdienst ab Januar 2025

Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Das bedeutet, dass Minijobber bis zu 556 Euro monatlich verdienen können, ohne dabei ihren Status als Minijobber zu verlieren. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.672 Euro. Die Anpassung der Verdienstgrenze erfolgt im Zuge der regelmäßigen Mindestlohnerhöhungen.

Jahr Mindestlohn (Euro/Stunde) Monatliche Verdienstgrenze (Euro)
Jahresverdienstgrenze (Euro)
2024 12 538 6.456
2025 12,82 556 6.672

Arbeitszeitregelungen bleiben unverändert

Die Arbeitszeiten für Minijobber ändern sich nicht wesentlich. Auch im Jahr 2025 können Minijobber bis zu 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze des Minijobs nicht zu überschreiten. Wenn der Stundenlohn jedoch über dem Mindestlohn liegt, reduziert sich die erlaubte Arbeitszeit entsprechend, damit der Minijobstatus erhalten bleibt.

Rentenversicherungspflicht für Senioren mit Minijob

Rentner können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und stattdessen eine Rentenversicherungspflicht wählen. Dadurch müssen sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten, sammeln dafür aber zusätzliche Rentenpunkte.

Der Arbeitgeber leistet bereits einen Beitrag von 15 Prozent des Lohns zur Rentenversicherung. Dieser Beitrag wird bei Befreiung von der Rentenversicherung nicht an die Rentenpunkte des Rentners angerechnet. Entscheiden sich die Minijobber für die Rentenversicherungspflicht, müssen sie lediglich 3,6 Prozent des Lohns beisteuern.

Somit kommen sie auf einen Gesamtbeitragssatz von 18,6 Prozent, der dann zur Steigerung ihrer Altersrente führt.

Finanzielle Belastung der Rentenversicherungspflicht

Der Eigenanteil für Minijobber beträgt bei einem vollen Verdienst von 538 Euro monatlich 19,37 Euro. Dieser Betrag wird vom monatlichen Entgelt abgezogen. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das einen Eigenanteil von 232,44 Euro. Auch bei einem niedrigeren Verdienst fallen die Beiträge entsprechend geringer aus.

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Vorteile der Rentenbeiträge für Minijobber

Ein volles Jahr im Minijob, in dem Rentenbeiträge entrichtet werden, führt zu einem Rentenplus von mindestens 70 Euro pro Jahr. Nach drei Jahren summiert sich dieser Betrag auf rund 230 Euro jährlich, zusätzlich zu den regelmäßigen Rentenerhöhungen. Die neuen Rentenansprüche werden dabei erst ab Juli des Folgejahres wirksam, was ebenfalls zu einer Aufwertung führt.

Zusätzliche Rentenpunkte durch Beitragszahlungen

Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung erwerben Minijobber Rentenpunkte. Ein volles Jahr im Minijob, bei dem das jährliche Entgelt 6.456 Euro beträgt, entspricht etwa 0,1423 Rentenpunkten. Bei einem derzeitigen Wert von 39,32 Euro pro Punkt bedeutet das eine monatliche Rentensteigerung um 5,60 Euro.

Zusätzlich werden Ansprüche, die erst nach dem regulären Rentenalter geltend gemacht werden, mit einem Aufschlag von 0,5 Prozent pro Monat der verspäteten Inanspruchnahme versehen. Nach 18 Monaten Verzögerung ergibt dies eine Aufwertung von 9 Prozent, wodurch sich die monatliche Rentensteigerung auf 6,10 Euro erhöht.

Jährliches Entgelt (Euro) Rentenpunkte Wert pro Rentenpunkt (Euro)
Monatliche Rentensteigerung (Euro)
6.456 0,1423 39,32 5,6
Aufwertung nach 18 Monaten 6,1

Einwahl in die Rentenversicherungspflicht

Um in die Rentenversicherungspflicht einzutreten, reicht eine einfache schriftliche Erklärung an den Arbeitgeber. Diese sollte den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit beinhalten. Von diesem Zeitpunkt an wird die Beschäftigung als rentenversicherungspflichtig behandelt.

Für bereits bestehende Minijobs kann die Versicherungspflicht jederzeit gewählt werden, sofern nicht zu Beginn des Minijobs auf die Versicherungspflicht verzichtet wurde. In einem laufenden Beschäftigungsverhältnis kann die Rentenversicherungspflicht ebenfalls eingeführt werden, mit Ausnahme von Fällen, in denen zu Beginn des Minijobs darauf verzichtet wurde.

Inflationsausgleichsprämie und Deutschlandticket

Auch die Inflationsausgleichsprämie kann bis Ende 2024 steuerfrei an Minijobber ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Prämie liegt bei maximal 3.000 Euro und kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Zuschüsse für das Deutschlandticket, die vom Arbeitgeber finanziert werden, können ebenfalls steuerfrei in Anspruch genommen werden.

Steuervorteile für Minijobs im Privathaushalt

Minijobs im Privathaushalt bieten einen besonderen Steuervorteil für Arbeitgeber. Diese können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.

Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale. Besonders attraktiv wird dieser Steuervorteil bei einem monatlichen Verdienst der Haushaltshilfe von bis zu 284 Euro, da hier die Einsparungen die Abgaben übersteigen.

Regelungen im Übergangsbereich

Für reguläre Altersrentner, die knapp über der Minijob-Grenze verdienen und nicht mehr als Minijobber zählen, gelten die Regelungen des sogenannten Übergangsbereichs. Während Beschäftigungen im Übergangsbereich nicht steuerfrei sind, profitieren Arbeitnehmer von vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen.

Die volle Beitragslast wird erst bei einem Einkommen von 2.000 Euro brutto erreicht. Rentner können auch hier die Rentenversicherungspflicht wählen, um zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben.

Steuerfreie Sonderzahlungen bei Minijobs

Neben dem regulären Verdienst können Minijobber auch von steuerfreien Zusätzen profitieren, die nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet werden. Dazu gehören Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn der Grundlohn 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt.

Inflationsausgleichsprämie und Deutschlandticket

Auch die Inflationsausgleichsprämie kann bis Ende 2024 steuerfrei an Minijobber ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Prämie liegt bei maximal 3.000 Euro und kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Zuschüsse für das Deutschlandticket, die vom Arbeitgeber finanziert werden, können ebenfalls steuerfrei in Anspruch genommen werden.

Steuervorteile von Minijobs im Privathaushalt

Minijobs im Privathaushalt bieten einen besonderen Steuervorteil für Arbeitgeber. Diese können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.

Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale. Besonders attraktiv wird dieser Steuervorteil bei einem monatlichen Verdienst der Haushaltshilfe von bis zu 284 Euro, da hier die Einsparungen die Abgaben übersteigen.