Rente: 2024 gibt es keine abschlagsfreie Rente mit 63 mehr

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Medien benutzen immer noch das Schlagwort der (abschlagsfreien) Rente mit 63. Das ist falsch, denn 2024 existiert diese abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nicht mehr. Das Schlagwort wurde geprägt für die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Personengruppe kann zwei Jahre vor der Regaltersgrenze in Rente gehen, heute aber nicht mehr mit 63 Jahren.

Falschinformationen können schlimme Folgen haben

Solche Fehlinformationen wecken falsche Hoffnungen und führen im schlimmsten Fall zu falschen Handlungen der Betroffenen. Diese wählen dann vielleicht die immer noch mögliche Rente mit 63 mit Abschlägen.

Wenn Sie dachten, Sie hätten die Rente mit 63 ohne Abschläge gewählt, erleben Sie eine böse Überraschung. Denn die tatsächlich mögliche Rente mit 63 kostet Sie jeden Monat einen erheblichen Teil ihrer Rente, und das für den Rest ihres Lebens.

Warum verbreiten Medien den falschen Begriff?

Der Gesetzgeber hat nie eine Rente mit 63 eingeführt. Der offizielle Begriff lautet vielmehr “Altersrente für besonders langjährig Versicherte”. Dies betrifft Menschen, die 45 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung vorweisen.

Die Betroffenen können ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen. Beim Jahrgang 1964 liegt das Rentenalter schließlich bei 67, und besonders langjährig Versicherte können mit 65 Jahren in den Ruhestand treten – nicht mit 63.

Das Schlagwort Rente mit 63 verbreitete sich, als 2012 diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wurde. Damals hatte es seine Berechtigung. Denn vor zwölf Jahren waren die damaligen Neurentner vor 1953 zur Welt gekommen, und ihr reguläres Rentenalter hätte bei 65 Jahren gelegen. Zwei Jahre vorzeitige Rente ohne Abschläge bedeutete also tatsächlich Rente mit 63.

Wann können besonders langjährig Versicherte in Rente?

Der Renteneintritt wird schrittweise angehoben, bis er beim Jahrgang 1964 bei 67 liegt. Wer regulär bis zum 66. Lebensjahr arbeiten müsste, könnte als besonders langjährig Versicherter bereits mit 64 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand.

Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 war es noch möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 folgten schrittweise Erhöhungen, und ab dem Jahrgang 1964 ist eine vorzeitige Rente mit 65 Jahren möglich.

Welche Zeiten werden für besonders langjährig Versicherte angerechnet?

Ob Sie unter die Regelung für besonders langjährig Versicherte fallen, können Sie bei der Rentenversicherung nachfragen. Um selbst zu prüfen, ob Sie diese Wartezeit erreichen, berechnen Sie folgende Zeiten, die die Rentenkasse berücksichtigt:

  1. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  2. Rentenbeiträge aus Minijobs
  3. Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung
  4. Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege
  5. Wehr- und Zivildienst
  6. Bezug von Sozialleistungen (aber nur unter bestimmten Bedingungen)
  7. Ersatzzeiten, zum Beispiel für politische Verfolgung in der DDR.
  8. Freiwillige Rentenbeiträge, aber nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge eingegangen sind.

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird in den letzten beiden Jahren vor der frühzeitigen Rente nur in Ausnahmen berücksichtigt. Dazu zählt eine Insolvenz des Arbeitgebers.

Rente mit 63 mit Abschlägen

Eine echte Rente mit 63 ist heute nur noch für langjährig (aber nicht besonders langjährig) Versicherte möglich, die mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen. Wer mit 63 in Rente gehen will, verliert eine Menge Geld, und das jeden Monat.

Eine vorzeitige Rente mit 63 kostet das Maximum von 14,4 Prozent Abschlag. Außerdem müssen Rentner nach Rentenantritt für Pflege- und Krankenversicherung zahlen, was nochmals elf Prozent Abzüge von der Bruttorente bedeutet.

Wenn ihre Bezüge im Ruhestand nicht ungewöhnlich üppig ausfallen, ist die Rente mit 63 mit Abzügen nicht zu empfehlen und wird viel sie Geld kosten.