Arbeitslosengeld: Wird die Arbeitsförderung so verbessert?

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine Reform des Sozialgesetzbuches III, um Arbeitsintegration moderner und bürgerfreundlicher gestalten. Dazu liegt jetzt ein Entwurf vor. Arbeitsförderung soll demnach transparenter, effizienter und bürgerfreundlicher ablaufen als bisher.

Weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung sollen Arbeitsförderung vereinfachen – sowohl für die Bundesagentur für Arbeit wie auch für die Betroffenen.

Diese geplante Modernisierung hat, so die Aussage, ein klares Ziel. Sie soll Fachkräfte sichern und Potenziale junger Menschen heben, sowie die von Menschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben.

Modernisierung der Vermittlung

Eingliederungsvereinbarungen sollen, laut Arbeitsministerium, zu einem Kooperationsplan entwickelt werden. Videotelefone sollen in beiderseitigem Einvernehmen dann genutzt werden, wenn ein persönliches Gespräch nicht erforderlich ist. (§§ 141, 309 SGB III)

Größere Mobilität Arbeitslosen möglich

Arbeitslose sollen zwar Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung an jedem Werktag zur Kenntnis nehmen können. Dafür soll es aber ausreichen, wenn sie sich im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten. (§ 138 SGB III)

Vereinfachte Berechnung der Arbeitslosenbezüge

Arbeitslosengeld soll in Zukunft einfacher berechnet werden. So werden künftig einheitlich zu Beginn des Jahres, an dem die Arbeitslosigkeit begann, die Abzugsbeträge berücksichtigt für die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag. (§ 153 SGB III). Das soll umständliche Nachrechnungen verhindern.

Ganzheitliche Betreuung vor allem junger Menschen

Junge Menschen sollen “ganzheitlich” betreut und beraten werden. Dabei soll die Bundesagentur für Arbeit mit dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vor Ort zusammenarbeiten. Gefördert werden soll insbesondere die übergreifende Kooperation beim Übergang von Schule und Beruf.(§§ 9b, 10 SGB III). Fallmanagement soll möglich werden, und die Beratung erweitert.(28b SGB III)

Zusätzliche Förderung ohne Abschluss

Besonders gefördert werden sollen junge Menschen, denen der berufliche Anschluss fehlt. Neben Information über die Leistungen und Unterstützungen der Agenturen für Arbeit sollen die zusätzlich unterstützt werden, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, oder bei denen die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bröckelt (§§ 31a, 31b SGB III).

Finanzielle Entlastung der jüngeren Arbeitslosen

Junge Menschen, die Kosten haben wegen einer betrieblichen Qualifizierung oder eines Berufsorientierungspraktikums sollen finanziell entlastet werden durch eine teilweise Übernahme der Unterkunftskosten (bis zu 60 EUR je Tag und höchstens 420 EUR pro Monat) (§§ 48a, 123, 124 SGB III).

Nachbetreuung wird verlängert

Die Nachbetreuung der jungen Menschen soll nicht nach der Abschluss der Berufsausbildung enden, sondern danach bis zu zwölf Monate fortgesetzt werden können (§ 76 SGB III).

Mehr Förderung für Menschen mit Behinderungen

Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden mit Behinderungen sollen in höherem Ausmaß erstattet werden (§ 123 SGB III), und ihr Eingliederungszuschuss nach einer abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung soll ausgeweitet werden (§ 73 SGB III).

Der isolierte Erwerb von Grundkompetenzen und das Nachholen des Hauptschulabschlusses wird auch für gering qualifizierte Beschäftigte förderfähig (§ 81 SGB III).