Für das Jahr 2025 könnte eine Anpassung der Regelsätze für das Bürgergeld ausbleiben. Nach erheblichen Erhöhungen zu Beginn des Jahres 2024, die auf eine hohe Inflationsrate zurückzuführen waren, müssen sich Empfängerinnen und Empfänger möglicherweise auf eine Nullrunde einstellen.
Der Grund dafür ist, dass die Preissteigerungsraten in letzter Zeit rückläufig sind, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bekannt gab. Die Entscheidung über die Anpassung der Regelsätze wird im Frühherbst getroffen und basiert auf den aktuellen Entwicklungen der Preise und Löhne.
Berechnungsmethode der Regelsätze
Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt nach einem festen gesetzlichen Verfahren, das sowohl Preis- als auch Lohnentwicklungen berücksichtigt. Dabei wird die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen, jedoch hinken die Anpassungen der Inflation oft hinterher.
Mit der Einführung des Bürgergelds wurde die Berechnungsmethode angepasst, um die aktuelle Inflation stärker zu berücksichtigen.
Regelbedarfsstufen 2024: Anwendung und Bedeutung
Die für 2024 festgelegten Regelbedarfsstufen gelten nicht nur für das Bürgergeld, sondern auch für andere soziale Sicherungssysteme wie die Soziale Entschädigung und das Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Stufen sichern das Existenzminimum, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert.
Detaillierte Berechnung der Regelbedarfsstufen
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt in zwei Schritten:
- Basisfortschreibung: Ein Mischindex, bestehend zu 70 % aus der Preisentwicklung und zu 30 % aus der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter, bildet die Grundlage. Die Veränderungsraten werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt und vergleichen die Zeiträume Juli 2022 bis Juni 2023 mit dem vorherigen Jahr.
- Ergänzende Fortschreibung: Zusätzlich wird die aktuelle Preisentwicklung in einem Dreimonatszeitraum berücksichtigt. Diese Ergänzung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Preise von April bis Juni 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die auf diese Weise ermittelten Beträge bestimmen die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Regelbedarfsstufen, die auf volle Euro gerundet werden.
Personengruppe | erhält so viel % des Eckregelsatzes | Regelsatz in EUR |
Alleinstehende (Bürgergeld-Eckregelsatz) |
100 % | 563 EUR |
Partner in der Bedarfsgemeinschaft | rund 90 % | 506 EUR |
18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) | rund 80 % | 451 EUR |
14- bis 17-jährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft | rund 85 % | 471 EUR |
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre | rund 70 % | 390 EUR |
Kinder bis einschl. 5 Jahre | rund 65 % | 357 EUR |
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.