Rückwirkender Bürgergeld-Antrag gilt bis 23.59 Uhr

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Der Antrag auf Bürgergeld kann bis zur letzten Minute des Monats erfolgen und dennoch rückwirkend für den gesamten Monat gelten.

Dies geht aus § 37 Abs. 2 Satz 2 des Sozialgesetzbuches II hervor. Es besteht dann auch rückwirkend ein Anspruch auf Leistungen für den gesamten Monat.

Rückwirkende Antragstellung bis Mitternacht möglich

Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II hat ein Antrag auf das Bürgergeld die Wirkung, rückwirkend auf den ersten Tag des Monats zu beginnen, in dem der Antrag gestellt wurde.

Das bedeutet, dass selbst am letzten Tag des Monats bis Mitternacht ein Antrag für den gesamten laufenden Monat gestellt werden kann.

Hierfür ist es unerheblich, ob das Jobcenter an diesem Tag die Möglichkeit zur Bearbeitung hatte oder nicht, etwa wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt und das Jobcenter erst am ersten Arbeitstag des folgenden Monats tätig wird.

Achtung: Entscheidend ist, dass der Antrag im jeweiligen Monat in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gelangt.

Beweislast liegt in der Regel beim Antragsteller

In der Regel trägt der Antragsteller die Beweislast für den rechtzeitigen Antragseingang.

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Wenn das Jobcenter die Möglichkeit zur Antragstellung per E-Mail bietet, ist es ratsam, diesen Weg zu nutzen. In diesem Fall sollte die versendete E-Mail keinesfalls gelöscht werden.

Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich außerdem, einen Bildschirmausdruck der E-Mail aus dem Ordner “gesendete Objekte” anzufertigen und aufzubewahren. Eine weitere Möglichkeit für eine fristgerechte Antragstellung “auf den letzten Drücker” bietet das Telefax.

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Es ist wichtig, den vollständigen Sendebericht zusammen mit dem Antragsdokument auszudrucken.

Und zuletzt kann auch “Jobcenter.Digital” genutzt werden, um einen Bürgergeld-Antrag “auf den letzten Drücker” zu stellen. Siehe auch ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 14 AS 51/18 R1).

Besser kein Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters

Der Antrag auf das Bürgergeld sollte nicht in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen werden. Dieser wird erst geleert, wenn die Behörde wieder im Dienst ist.

In solchen Fällen wird als Eingangsdatum häufig der Tag der Leerung vermerkt, und ein früherer Antragseingang kann nicht nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Poststücke verloren gehen, wenn sie in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen werden.