Pflegegeld soll steigen – doch Pflegebedürftige müssen davon künftig mehr selbst zahlen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Das bisherige Pflegegeld soll nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Die vorgesehenen Monatsbeträge liegen zwar über dem heutigen Pflegegeld, doch aus dem Budget sollen weitere Ausgaben bezahlt werden, für die bislang eigene Ansprüche bestehen. Für einen Teil der Pflegebedürftigen könnte das angekündigte Plus deshalb vollständig verschwinden.

Besonders deutlich wird das bei den Pflegegraden 2 und 3. Hier soll das neue Budget jeweils 39 Euro über dem bisherigen Pflegegeld liegen, während gleichzeitig die eigenständige Leistung von bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen soll.

Hinzu kommen mögliche Ausgaben für eine selbst organisierte Ersatzpflege. Wird auch diese aus dem neuen Monatsbetrag finanziert, bleibt für die laufende Unterstützung durch Angehörige weniger Geld als bisher.

Pflegegeld soll als eigenständige Leistung verschwinden

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten derzeit Pflegegeld, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann ohne einzelne Kostennachweise für die Organisation der häuslichen Pflege verwendet werden.

Nach dem PNOG-Referentenentwurf soll das Pflegegeld ab dem geplanten Inkrafttreten nicht mehr unter seinem bisherigen Namen fortgeführt werden. An seine Stelle soll ein monatliches Entlastungsbudget treten, dessen Höhe weiterhin vom Pflegegrad abhängt.

Das Bundesgesundheitsministerium stellt die Umstellung als Vereinfachung dar. Mehrere bisher getrennte Leistungen sollen in Budgets gebündelt werden, damit Pflegebedürftige weniger Anträge stellen und ihre Unterstützung flexibler organisieren können.

Die Zusammenlegung verändert jedoch den finanziellen Vergleich. Das neue Entlastungsbudget ist nicht lediglich ein höheres Pflegegeld, sondern ein Betrag, aus dem künftig mehrere Bedarfe gedeckt werden sollen.

Diese Beträge sieht der Entwurf vor

Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Der Entwurf sieht Entlastungsbudgets von 386, 638, 889 und 1.079 Euro vor.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Entlastungsbudget geplant Plus gegenüber dem Pflegegeld Vergleich einschließlich 42 Euro Pflegehilfsmittel
Pflegegrad 2 347 Euro 386 Euro 39 Euro bis zu 3 Euro weniger
Pflegegrad 3 599 Euro 638 Euro 39 Euro bis zu 3 Euro weniger
Pflegegrad 4 800 Euro 889 Euro 89 Euro bis zu 47 Euro mehr
Pflegegrad 5 990 Euro 1.079 Euro 89 Euro bis zu 47 Euro mehr

Die letzte Spalte berücksichtigt, dass Pflegebedürftige heute zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten können. Voraussetzung für den vollen Vergleich ist, dass diese Leistung tatsächlich ausgeschöpft wird.

Ausgaben für eine Ersatzpflege sind in der Rechnung noch nicht enthalten. Sobald solche Kosten ebenfalls aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, kann der tatsächlich verbleibende Betrag entsprechend niedriger ausfallen.

Die 42-Euro-Leistung soll in dem neuen Budget aufgehen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können gegenwärtig bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder andere zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten. Diese Leistung kommt zusätzlich zum Pflegegeld in Betracht.

Der PNOG-Entwurf sieht vor, den eigenständigen Anspruch in seiner bisherigen Form zu streichen. Die betreffenden Produkte sollen künftig aus dem Entlastungsbudget finanziert werden.

Bei Pflegegrad 2 stehen heute bis zu 389 Euro zur Verfügung, wenn Pflegegeld und Pflegehilfsmittel zusammengerechnet werden. Das geplante Entlastungsbudget von 386 Euro läge bis zu drei Euro darunter.

Bei Pflegegrad 3 ergibt sich dasselbe Ergebnis. Aus 599 Euro Pflegegeld und bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel werden derzeit bis zu 641 Euro, während der Entwurf nur 638 Euro vorsieht.

Der BKK-Dachverband spricht in seiner Stellungnahme deshalb von einer indirekten Kürzung in den Pflegegraden 2 und 3. Auch der Verein wir pflegen kommt zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung der Pflegehilfsmittel dort bereits die gesamte Erhöhung verbrauchen kann.

Bei den Pflegegraden 4 und 5 bliebe nach dieser Rechnung ein Plus von bis zu 47 Euro. Ob daraus eine spürbare Verbesserung entsteht, hängt allerdings davon ab, welche weiteren Ausgaben künftig aus demselben Budget bestritten werden müssen.

Auch Ersatzpflege soll aus dem Monatsbetrag finanziert werden

Seit Juli 2025 besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Im Jahr 2026 stehen dafür bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Der Jahresbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, wenn die bisherige Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Die Finanzierung erfolgt heute getrennt vom normalen Pflegegeld, auch wenn während einer tageweisen Verhinderungspflege besondere Regeln für dessen Weiterzahlung gelten.

Der PNOG-Entwurf verteilt solche Fälle künftig auf mehrere Budgets. Eine selbst organisierte Ersatzpflege durch Angehörige, Freunde oder andere Privatpersonen soll aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden.

Professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst soll dagegen dem Sachleistungsbudget zugeordnet werden. Für bestimmte akute Pflegenotfälle ist zusätzlich ein Überbrückungsbudget vorgesehen.

Die verschiedenen Zugangsbedingungen können dazu führen, dass nicht jede bisherige Verhinderungspflege ohne Weiteres aus einem anderen Budget finanziert werden kann. Besonders bei planbaren Auszeiten der Pflegeperson muss geprüft werden, welcher neue Leistungstopf überhaupt geöffnet wäre.

Pflegebedürftige müssten einen Teil des Budgets zurücklegen

Familien verwenden das Pflegegeld häufig vollständig für die laufende Unterstützung. Es wird beispielsweise an die pflegende Tochter weitergegeben, für Fahrtkosten verwendet oder für zusätzliche Hilfe im Haushalt eingesetzt.

Muss aus dem neuen Entlastungsbudget gleichzeitig eine spätere Ersatzpflege bezahlt werden, müsste ein Teil des Monatsbetrags angespart werden. Andernfalls fehlt das Geld, wenn die private Pflegeperson erkrankt oder eine Erholungspause benötigt.

Das kann die finanzielle Anerkennung für die regelmäßig pflegende Person verringern. Reicht der zurückgelegte Betrag nicht aus, müssten Pflegebedürftige möglicherweise eigenes Geld einsetzen oder auf eine geeignete Vertretung verzichten.

Das angekündigte Plus darf deshalb nicht allein durch einen Vergleich der Pflegegeldbeträge bewertet werden. Aussagekräftiger ist die Frage, welche Leistungen ein Haushalt heute insgesamt erhält und welche Ausgaben künftig aus dem neuen Budget bezahlt werden müssen.

Neue Pflegegrade 2 und 3 sollen zunächst nur die Hälfte erhalten

Eine weitere Einschränkung betrifft Menschen, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden. Nach dem Entwurf sollen sie in den ersten drei Monaten lediglich die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen.

Bei Pflegegrad 2 wären dies monatlich 193 Euro statt 386 Euro. Bei Pflegegrad 3 würden zunächst 319 Euro statt 638 Euro ausgezahlt.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Gegenüber dem heutigen Pflegegeld würde eine neu eingestufte Person mit Pflegegrad 2 in diesen drei Monaten insgesamt 462 Euro weniger erhalten. Bei Pflegegrad 3 beliefe sich die Differenz allein beim Vergleich mit dem Pflegegeld auf 840 Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Kürzung mit einer intensivierten Pflegebegleitung während der ersten Monate. Außerdem soll die Regelung zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung beitragen.

Verbände wenden dagegen ein, dass gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit hohe Ausgaben entstehen. Häufig müssen Hilfsmittel beschafft, Arbeitszeiten angepasst und die gesamte häusliche Versorgung neu organisiert werden.

Die Halbierung soll ausschließlich neue Einstufungen in Pflegegrad 2 oder 3 betreffen. Menschen, die bereits einen entsprechenden Pflegegrad besitzen, sollen das vorgesehene Entlastungsbudget nicht drei Monate lang nur zur Hälfte erhalten.

Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag sind nicht dasselbe

Die ähnlichen Bezeichnungen können leicht zu Verwechslungen führen. Das neue Entlastungsbudget soll das bisherige Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 ersetzen.

Daneben gibt es heute den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI. Dieser soll bei den Pflegegraden 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich überführt werden.

Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind nach dem Entwurf 300 Euro im Monat vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro dagegen entfallen.

Auch der seit Juli 2025 geltende Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird im Alltag gelegentlich als Entlastungsbudget bezeichnet. Rechtlich handelt es sich jedoch um eine andere Leistung als das nun im PNOG geplante Pflegegeld-Nachfolgemodell.

Die Umstellung betrifft auch bisherige Pflegegeldbezieher

Sollte der Entwurf unverändert Gesetz werden, würde das Entlastungsbudget nicht nur für neue Pflegefälle gelten. Auch Menschen, die bereits Pflegegeld beziehen, würden ab dem vorgesehenen Stichtag in die neue Leistungsstruktur wechseln.

Ein Schutz des bereits anerkannten Pflegegrades bedeutet nicht automatisch, dass alle bisherigen Geld- und Sachleistungen unverändert weiterlaufen. Der im Entwurf vorgesehene Bestandsschutz bezieht sich insbesondere darauf, dass ein anerkannter Pflegegrad nicht allein wegen neuer Begutachtungsschwellen verloren geht.

Für die finanziellen Auswirkungen kommt es auf die individuelle Nutzung an. Wer bislang keine Pflegehilfsmittel und keine Ersatzpflege beansprucht, könnte durch den höheren Monatsbetrag zunächst mehr Geld erhalten.

Haushalte, die ihre bisherigen Zusatzansprüche regelmäßig ausschöpfen, können dagegen schlechter dastehen. Bei ihnen reicht ein Vergleich zwischen altem Pflegegeld und neuem Entlastungsbudget nicht aus.

Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht

Die geplante Ablösung des Pflegegeldes ist bislang Bestandteil eines Referentenentwurfs. Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen und kann während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens verändert werden.

Bis zu einem Inkrafttreten gelten das bisherige Pflegegeld, die Pflegehilfsmittel-Leistung und der Gemeinsame Jahresbetrag unverändert weiter. Pflegebedürftige müssen derzeit keinen Antrag auf ein Entlastungsbudget stellen.

Betroffene sollten ihre bestehenden Ansprüche weiterhin nutzen und Bescheide der Pflegekasse sorgfältig aufbewahren. Hilfreich ist außerdem eine Übersicht darüber, wie viel Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag und Ersatzpflege tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Eine solche Gegenüberstellung zeigt später, ob die neue Budgetstruktur für den eigenen Haushalt ein Plus oder eine Kürzung bringt. Die endgültige Bewertung ist erst möglich, wenn der verabschiedete Gesetzestext und die Ausführungsbestimmungen vorliegen.

Lesen Sie ergänzend: Pflegegeld: 42-Euro-Posten kippt die geplante Erhöhung.

Beispiel aus der Praxis

Frau Krüger hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter zu Hause versorgt. Sie erhält 599 Euro Pflegegeld und nutzt monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro, sodass die Pflegeversicherung Leistungen im Wert von bis zu 641 Euro bereitstellt.

Nach dem PNOG-Entwurf würde Frau Krüger ein Entlastungsbudget von 638 Euro bekommen. Bereits durch den Kauf der Pflegehilfsmittel stünde sie rechnerisch drei Euro schlechter als heute.

Benötigt sie zusätzlich eine stundenweise private Ersatzpflege für 300 Euro, müsste diese nach der geplanten Struktur ebenfalls aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Für die laufende häusliche Pflege blieben in diesem Monat nur 338 Euro übrig.

Nach heutigem Recht können die Kosten einer geeigneten stundenweisen Ersatzpflege unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag getragen werden. Das Beispiel zeigt, warum ein höherer Monatsbetrag nicht automatisch eine bessere Gesamtleistung bedeutet.

Häufige Fragen und Antworten zum neuen Entlastungsbudget

1. Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Nach dem PNOG-Referentenentwurf soll das Pflegegeld als bisherige eigenständige Leistung durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Beschlossen ist diese Änderung noch nicht, weshalb das Pflegegeld aktuell unverändert weitergezahlt wird.

2. Wie hoch soll das neue Entlastungsbudget sein?

Vorgesehen sind monatlich 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5. Die Beträge können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

3. Warum bedeutet der höhere Betrag nicht automatisch mehr Geld?

Aus dem Entlastungsbudget sollen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und eine selbst organisierte Ersatzpflege finanziert werden. Für diese Ausgaben bestehen bislang zusätzliche oder getrennte Ansprüche.

4. Was geschieht mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel?

Der eigenständige Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich soll nach dem Entwurf entfallen. Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen müssten dann aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden.

5. Erhalten alle Pflegebedürftigen zunächst nur die Hälfte?

Nein. Die dreimonatige Halbierung soll nur Personen treffen, die erstmals in Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft werden und das Entlastungsbudget beziehen.

6. Müssen Pflegebedürftige jetzt etwas beantragen?

Nein, denn das Entlastungsbudget ist noch nicht geltendes Recht. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegehilfsmittel sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiter.