Neuer Freibetrag für gesetzliche Renten mit Grundsicherung soll kommen

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Wer trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine kleine Rente bekommt und deshalb ergänzend Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert bislang kaum von Rentenerhöhungen. Jede Erhöhung wird fast vollständig angerechnet – und verschwindet. Eine Reformkommission empfiehlt nun, das zu ändern.

Das Problem: Rentenerhöhungen verpuffen

Millionen Menschen in Deutschland erhalten im Alter trotz eigener Rentenansprüche so wenig, dass es zum Leben nicht reicht. Sie beziehen ergänzend Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Das Sozialamt stockt ihr Einkommen bis zum individuellen Grundsicherungsbedarf auf,  in der Regel sind das rund 950 bis 1.000 Euro monatlich, je nach Wohnsituation.

Die gesetzliche Rente wird nahezu vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet konkret: Steigt die Rente um 20 Euro, sinkt die Grundsicherung um fast genau diesen Betrag. Unterm Strich bleibt nichts übrig.

Was die Kommission vorschlägt: Empfehlung 19

Eine Reformkommission hat nun in ihrer Empfehlung Nr. 19 vorgeschlagen, für alle Bezieherinnen und Bezieher gesetzlicher Renten, die ergänzend Grundsicherung im Alter erhalten, einen monatlichen Freibetrag einzuführen. Ein Freibetrag bedeutet: Ein bestimmter Teil der Rente wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet, und verbleibt vollständig bei der Person.

Bislang existiert ein solcher Freibetrag nur für eine bestimmte Gruppe: Wer den sogenannten Grundrentenzuschlag erhält, profitiert bereits von einer teilweisen Freistellung. Das sind Menschen mit langen Versicherungszeiten und vergleichsweise geringen Verdiensten, die die besonderen Voraussetzungen der 2021 eingeführten Grundrente erfüllen.

Alle anderen gehen bislang leer aus. Die Empfehlung zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Wie hoch der neue Freibetrag sein soll, ist noch offen. Entscheidend ist: Er soll für alle gelten, nicht nur für eine Teilgruppe.

Ein Beispiel für die Praxis: Finja, 71, aus Husum

Finja, 71 Jahre alt, aus Husum, hat 28 Jahre lang gearbeitet – als Küchenhelferin in einem Krankenhaus und als Reinigungskraft in einem Hotel. Sie hat immer pflichtgemäß in die Rentenversicherung eingezahlt. Trotzdem bekommt sie heute nur eine gesetzliche Rente von 490 Euro im Monat – zu wenig zum Leben.

Das Sozialamt ergänzt ihr Einkommen durch Grundsicherung im Alter. Ihr anerkannter Bedarf liegt bei rund 950 Euro. Da ihre Rente angerechnet wird, erhält sie vom Amt monatlich rund 460 Euro Grundsicherung (950 Euro minus 490 Euro).

Zum 1. Juli steigen die Renten. Finjas Rente erhöht sich um 18 Euro auf 508 Euro. Das Sozialamt rechnet diese 18 Euro nahezu vollständig an. Die Grundsicherung sinkt von 460 Euro auf 442 Euro. Finjas Gesamteinkommen bleibt bei rund 950 Euro. Sie hat nichts davon.

Mit einem Freibetrag von 50 Euro sähe es so aus: Von ihrer Rente würden nur 458 Euro angerechnet, 50 Euro blieben frei. Die Grundsicherung stiege auf 492 Euro, ihr Gesamteinkommen auf rund 1.000 Euro. Das sind 50 Euro mehr im Monat – nicht als Almosen, sondern als Anerkennung dafür, dass sie 28 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat.

Jährlich wären das 600 Euro mehr. Genug für eine neue Winterjacke, einen Zahnarztbesuch ohne Angst vor den Kosten oder ein paar Stunden weniger Rechnen am Monatsende.

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Was passiert bei einer Rentenerhöhung – heute

Zum 1. Juli steigen die Renten. Finjas Rente erhöht sich um 18 Euro auf 508 Euro. Das Sozialamt rechnet diese 18 Euro nahezu vollständig an. Die Grundsicherung sinkt von 460 Euro auf 442 Euro. Finjas Gesamteinkommen bleibt bei rund 950 Euro. Sie hat nichts davon.

Was ein Freibetrag von 50 Euro ändern würde

Position Heute (ohne Freibetrag) Mit Freibetrag (50 €)
Gesetzliche Rente 508 € 508 €
Angerechnete Rente 508 € 458 € (–50 € Freibetrag)
Grundsicherung vom Amt 442 € 492 €
Gesamteinkommen ≈ 950 € (unverändert) ≈ 1.000 € (+50 €)

Mit einem Freibetrag von 50 Euro hätte Finja dauerhaft 50 Euro mehr im Monat – nicht als Almosen, sondern als Anerkennung dafür, dass sie 28 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Das sind jährlich 600 Euro mehr. Genug für eine neue Winterjacke, einen Zahnarztbesuch ohne Angst vor den Kosten oder ein paar Stunden weniger Rechnen am Monatsende.

Warum das gerechter wäre

Das Rentensystem basiert auf einem Versprechen: Wer arbeitet und einzahlt, soll im Alter mehr haben als jemand, der das nicht getan hat. Dieses Prinzip der Beitragsäquivalenz ist für Geringrentner mit Grundsicherungsbezug derzeit außer Kraft gesetzt. Es macht finanziell keinen Unterschied, ob jemand 10, 20 oder 30 Jahre gearbeitet hat.

Die Grundsicherung nivelliert alles auf denselben Betrag. Ein Freibetrag würde das Prinzip wenigstens teilweise wiederherstellen: Lebensleistung soll sich lohnen, auch und gerade am unteren Ende der Einkommensverteilung.

Was bisher gilt – und was sich unterscheidet

Seit 2021 gibt es den sogenannten Grundrentenzuschlag. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (also Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten etc.) vorweisen kann und trotzdem nur geringe Rentenansprüche hat, erhält einen Zuschlag – und dieser Zuschlag wird bei der Grundsicherung nur zu einem Teil angerechnet. Der Freibetrag für Grundrentenbezieher beträgt aktuell bis zu rund 223 Euro monatlich (2024).

Das Problem: Nicht alle, die lange gearbeitet haben, erfüllen diese Voraussetzungen. Wer etwa nur 28 oder 30 Versicherungsjahre vorweisen kann – wie Finja –, bekommt keinen Grundrentenzuschlag und damit auch keinen Freibetrag. Genau diese Lücke will Empfehlung 19 schließen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Empfehlung 19 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Freibetrag für alle gesetzlichen Renten in der Grundsicherung  (nicht nur für Grundrentenempfänger) würde Millionen Geringrentner direkt entlasten. Er wäre ein überfälliges Signal: Arbeit und Beitragszahlung sollen sich lohnen, auch wenn die Rente am Ende klein ist.

Die Höhe des Freibetrags entscheidet darüber, wie viel dieses Versprechen im Alltag wert ist.

Was jetzt kommt

Die Empfehlung liegt auf dem Tisch – umgesetzt ist sie noch nicht. Es braucht einen Gesetzesentwurf, parlamentarische Beratungen und schließlich einen politischen Beschluss. Wir beobachten die Entwicklung und berichten, sobald es konkrete Pläne oder einen Zeitplan gibt.

Wer heute bereits Grundsicherung im Alter bezieht und Fragen zu seiner konkreten Situation hat, sollte sich an eine Sozialrechtsberatungsstelle oder einen Sozialverband (VdK, SoVD) wenden. Dort gibt es kostenlose, individuelle Beratung.