Am 09. Oktober 2025 tritt für den gesamten Euro-Raum eine neue Verordnung (EU-Verordnung 2024/886) verpflichtend in Kraft, wonach Zahlungsdienstleister im Euro-Raum bei Überweisungen IBAN und Empfängernamen abgleichen müssen. Dabei kann es zu Problemen bei Überweisungen der Leistungsträger für Rente, Bürgergeld, Wohngeld und weiterer Sozialleistungen kommen.
Um was geht es?
Das Verfahren nennt sich „Verification of Payee“, kurz VoP. Damit wird bei der Erstellung der Überweisung in Echtzeit geprüft, ob Empfängernamen und Bankverbindung zusammenpassen.
Möglich sind dabei drei Ergebnisse:
– „Match“ zeigt an, dass Name und IBAN exakt zusammenpassen,
– „Close Match“ weist auf kleinere Abweichungen wie Tippfehler hin,
– „No Match“ bedeutet, das Name und IBAN nicht übereinstimmen.
Probleme bei automatisierten Überweisungen
Banken sind verpflichtet, Kunden dieses Ergebnis anzuzeigen und im Fall von “No Match” vor einer Ausführung der Überweisung zu warnen.
Das Ergebnis dieser Prüfung kann z.B. als Ampelfarbe, Symbol oder Textzeile an den Kunden ausgegeben werden. Bankkunden die bei “No Match” trotzdem überweisen, tragen dann das volle Risiko bei Verlust des Geldes.
Bei automatisierten Zahlungen kann es zudem passieren, dass diese nur noch bei „Match“ ausgeführt werden, also wenn Empfängername und IBAN exakt zusammenpassen.
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Bescheid prüfenBei Rente, Wohngeld oder Bürgergeld vorher prüfen
Empfänger von Bürgergeld, Rente oder anderen Sozialleistungen sollten schon im Vorfeld deshalb prüfen, ob die bei Sozialleistungsträgern (Jobcenter, Familienkasse, Rentenversicherung, Sozialamt, Wohngeldamt etc.) angegebenen Kontodaten korrekt sind, d.h. ob der Name des Kontoinhabers stimmt und keine Schreibfehler aufweist, ansonsten kann es passieren, dass ab Oktober 2025 Überweisungen von Sozialleistungen nicht ausgeführt werden.
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Wenn es Probleme gab
Wurde die Überweisung der Rente oder des Bürgergeldes nicht durchgeführt, sollte Kontakt mit dem Leistungsträger, also Jobcenter, Familienkasse, Rentenversicherung, Sozialamt, Wohngeldamt etc. aufgenommen werden, damit die Daten abgeglichen werden und die Überweisung erneut durchgeführt wird.
Keine Gebühren
Die EU-Verordnung verbietet Gebühren für diesen Abgleich, Banken dürfen dafür also ihre Kunden nicht zur Kasse bitten.
Und wenn die Zahlung an ein Konto außerhalb des Euro-Raums geht, greift die VoP-Pflicht leider nicht. Da findet eine solche Prüfung also weiterhin nicht statt.



