Wer an der Supermarktkasse Bargeld abheben möchte, muss dafür häufig erst etwas kaufen. Die EU will diese Verknüpfung aber lösen: Händler sollen künftig bis zu 150 Euro auch ohne Einkauf auszahlen können.
Für Menschen mit kleiner Rente, wenig Geld oder langen Wegen zum nächsten Geldautomaten könnte das eine spürbare Erleichterung sein. Allerdings bleibt die Auszahlung freiwillig, und die neuen Vorschriften gelten noch nicht.
Geld abheben, ohne erst etwas kaufen zu müssen
Die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat ist bereits geschlossen. Sie gehört zu einem Gesetzespaket aus der neuen Zahlungsdiensteverordnung PSR und der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie PSD3.
Geschäfte sollen Bargeld künftig unabhängig vom Warenverkauf auszahlen dürfen, wenn die vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.
Wer lediglich Geld für den Wochenmarkt oder andere alltägliche Ausgaben benötigt, müsste dann bei teilnehmenden Händlern keinen zusätzlichen Einkauf erledigen.
Der Gedanke dahinter ist überzeugend: Der Zugang zum eigenen Geld sollte nicht davon abhängen, ob jemand gerade noch etwas braucht. Besonders bei einem knappen Haushaltsbudget ist jeder unnötige Kauf eine vermeidbare Ausgabe.
Was heute an der Kasse bereits möglich ist
Wie niedrig die Einkaufsschwelle inzwischen sein kann, zeigt REWE: Nach den aktuellen Angaben des Unternehmens gibt es in über 3.300 Märkten bereits ab 0,01 Euro Einkaufswert bis zu 200 Euro Bargeld ohne Auszahlungsgebühr. Genannt werden die Girocard sowie teilnehmende Visa- und Mastercard-Karten.
Auch ein sehr niedriger Einkaufswert bleibt allerdings eine Kaufbedingung. Die geplante Auszahlung ohne Einkauf wäre deshalb ein zusätzlicher Service mit eigenen Regeln.
Die geplanten Bargeldregeln im Überblick
| Bereich | Vorgesehene Regelung |
|---|---|
| Einkauf | Für den neuen Auszahlungsservice soll kein Warenkauf erforderlich sein. |
| Auszahlungsbetrag | Grundsätzlich bis zu 150 Euro je Abhebung; nationale Absenkungen sind vorgesehen. |
| Teilnahme der Händler | Freiwillig und abhängig vom verfügbaren Bargeld. |
| Bestätigung | Starke Kundenauthentifizierung; der Rat nennt Chip und PIN. |
| Kosten | Gebühren sind möglich und müssen vor der Auszahlung mitgeteilt werden. |
Beim Betrag lohnt sich genaues Lesen: Mitgliedstaaten sollen eine niedrigere Obergrenze festlegen dürfen, die jedoch mindestens 100 Euro betragen muss. Diese 100 Euro sind keine Mindestabhebung für Kunden, sondern die Untergrenze für eine national festgelegte Höchstgrenze.
Der Haken: Kein Anspruch gegen jeden Supermarkt
Der aktuelle Richtlinienentwurf beschreibt den Service ausdrücklich als freiwilliges Angebot, das vom Bargeldbestand des Händlers abhängt. Ein allgemeiner Anspruch, sich in jedem beliebigen Geschäft Geld auszahlen zu lassen, entsteht dadurch nicht.
Wie viel die Reform im Alltag bringt, hängt deshalb auch davon ab, welche Geschäfte mitmachen. Wo kein Händler teilnimmt oder zu wenig Bargeld in der Kasse liegt, bleibt der Weg zum Geldautomaten erforderlich.
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Warum die Änderung gerade Rentnern helfen könnte
Ein zusätzlicher Auszahlungsort kann Wege verkürzen, etwa wenn der Supermarkt gut erreichbar ist und der nächste Geldautomat mehrere Kilometer entfernt liegt. Für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität könnte daraus mehr Selbstständigkeit im Alltag entstehen.
Bei kleinen Einkommen zählt außerdem, ob der Zugang zum eigenen Geld zusätzliche Ausgaben verursacht. Wie stark bereits Kontogebühren Menschen mit Bürgergeld oder Sozialhilfe belasten können, zeigt ein weiterer Beitrag auf Gegen-Hartz.
Die geplante Auszahlung setzt weiterhin einen geeigneten Zahlungszugang voraus. Wer schon bei der Kontoeröffnung Schwierigkeiten hat, findet Informationen zum Anspruch auf ein Basiskonto und zur Ablehnung durch Banken.
Ohne Einkauf bedeutet nicht automatisch kostenlos
Die neue Möglichkeit enthält keine pauschale Zusage kostenloser Abhebungen. Artikel 37 des aktuellen Richtlinienentwurfs verlangt, dass Kunden vor der Bargeldauszahlung über etwaige Gebühren informiert werden.
Damit hängt der finanzielle Vorteil auch vom konkreten Angebot ab. Eine gesparte Fahrt zum Automaten kann hilfreich sein, eine zusätzliche Auszahlungsgebühr kann diese Ersparnis jedoch verringern.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Nach dem am 27. Oktober 2026 abrufbaren Verfahrensstand ist das EU-Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Das Register des Europäischen Parlaments führt den 14. Dezember 2026 als vorläufigen Plenartermin für die Richtlinie.
Der aktuelle Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorschriften 21 Monate nach seinem Inkrafttreten umsetzen und anwenden. Ein verbindliches Kalenderdatum für den Start des neuen Services in Deutschland lässt sich daraus derzeit noch nicht nennen.
Vier Fragen und Antworten zu den neuen Bargeldregeln
Kann ich aufgrund der EU-Einigung schon jetzt ohne Einkauf Geld abheben?
Die Einigung schafft derzeit keinen solchen Anspruch; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Muss künftig jeder Supermarkt Bargeld auszahlen?
Nein, die Teilnahme der Händler soll freiwillig bleiben.
Wie viel Geld soll ohne Einkauf abgehoben werden können?
Vorgesehen sind grundsätzlich bis zu 150 Euro pro Abhebung, wobei Mitgliedstaaten niedrigere Obergrenzen festlegen dürfen.
Wird die Auszahlung überall kostenlos sein?
Das ist nicht garantiert; mögliche Gebühren müssen vor der Auszahlung mitgeteilt werden.




