Ein Basiskonto können Sie wie ein Girokonto nutzen. Die Banken dürfen dabei nicht frei entscheiden, ob sie Sie als Kunden akzeptieren, oder wann sie es kündigen. Für besonders verletzliche Gruppen wie Menschen ohne festen Wohnsitz oder Überschuldete, ist ein solches Konto oft die letzte Option Zugang zu finanziellen Transaktionen zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert: „Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz, Bürgergeld-Bezieher und Asylsuchende ein. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.“
Banken halten sich nicht an ihre Pflichten
Es besteht also ein Rechtsanspruch, den Banken einhalten müssen. Doch Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen kennen zahlreiche Fälle, in denen Finanzinstitute diese gesetzliche Verpflichtung verletzen.
Wohnungslose und Schuldner haben am meisten Probleme
Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lässt darauf schließen, dass bestimmte Gruppen besonders häufig Probleme bekommen, wenn sie ein Basiskonto eröffnen wollen. Dazu zählen Menschen mit Überschuldung, Wohnungslose und Geflüchtete.
Jeder muss Zugang haben
Dorothea Mohn von der vzbv sagt: „Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben.“
Sie füphrt aus: „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“
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Bescheid prüfenWelche Probleme bereiten die Banken den Betroffenen
Eine Umfrage in der Schuldenberatung zeigt folgende Methoden, mit denen Finanzinstitute schutzbedürftige Verbraucher bei der Eröffnung eines Basiskontos auflaufen lassen.
Banken lassen erstens Verbraucher im Unklaren darüber, dass ein Rechtsanspruch auf ein Basiskonto besteht. Sie weisen die Betroffenen ab, wenn diese nicht ausdrücklich nach einem Basiskonto fragen.
Zweitens werden auch Menschen abgewiesen, die direkt nach einem Basiskonto fragen. Mitarbeiter der Banken verweisen in solchen Fällen zum Beispiel auf einen fehlenden festen Wohnsitz oder andere formale Probleme beim Antrag.
Verpflichtung der Banken
Dorothea Mohn fordert: „Kreditinstitute müssen dazu verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein aktives Angebot für ein Basiskonto zu unterbreiten, wenn der Abschluss eines gewöhnlichen Kontovertrages abgelehnt oder ein bestehender Kontovertrag gekündigt wurde.“
Hohe Kosten
Auch die hohen Kosten für ein Basiskonto sieht Mohn mit Bedenken. So waren 2023 die Basiskonten in Deutschland am teuersten in der gesamten Europäischen Union. Sie verlangt einen Kostenobergrenze für diese Konten.
Kostendeckel für Basiskonten
Mohn führt aus: „Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass das Basiskonto erschwinglich wird. Die Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag, einen Kostendeckel für Basiskontoentgelte zu prüfen, sollte zügig aufgegriffen werden.“