Mit Krankheit in die Rente retten

Lesedauer 4 Minuten

Mit zunehmendem Alter kann es für viele Menschen schwierig werden, ihre Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Gründe hierfür sind nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern auch Arbeitsplatzverluste durch Stellenabbau oder Betriebsschließungen. Doch welche Optionen gibt es, um die Zeit bis zur Altersrente zu überbrücken? Das wollen wir einmal beantworten.

Warum wird der Übergang zur Altersrente für viele zum Problem?

Mit Ende 50 oder Anfang 60 treten bei vielen Menschen erstmals ernsthafte Probleme auf, die die Arbeit immer schwerer machen.. Chronische Erkrankungen oder seelische Belastungen führen oft zu längeren Krankschreibungen und erschweren eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verschärfen finanzielle Sorgen die Situation, da durch längere Ausfälle Einkommenslücken entstehen können.

Welche finanziellen Hilfen stehen zur Verfügung?

Für Menschen, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr arbeiten können, gibt es verschiedene staatliche Leistungen. Zu den wichtigsten zählen das Arbeitslosengeld und das Krankengeld.

Arbeitslosengeld: Wer hat Anspruch und wie lange kann es bezogen werden?

  • Menschen über 58 Jahre können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen, vorausgesetzt, sie haben zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
  • Arbeitslosengeld dient oft als Brücke zur Altersrente. Besonders relevant wird es, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder einer Kündigung nicht mehr arbeitsfähig ist.

Krankengeld: Wie hilft es bei chronischer Krankheit?

  • Krankengeld kann nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 72 Wochen (1,5 Jahre) gezahlt werden. Voraussetzung ist eine durchgehende Krankschreibung.
  • Der Bezug von Krankengeld ist jedoch mit Herausforderungen verbunden: Betroffene müssen oft kämpfen, da Krankenkassen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit äußern können.

Wie funktioniert die Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld?

Ein bewährtes Modell zur Überbrückung sieht wie folgt aus:

  1. Phase 1: Krankengeldbezug
    Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird Krankengeld bezogen, wenn eine Krankschreibung vorliegt. Diese Phase kann bis zu 1,5 Jahre dauern.
  2. Phase 2: Arbeitslosengeld nach Krankengeld (Aussteuerung)
    Nach Ablauf des Krankengeldes (sogenannte Aussteuerung) können Betroffene bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie weiterhin arbeitsunfähig sind und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  3. Gesamtdauer der Überbrückung
    Durch die Kombination aus Krankengeld (1,5 Jahre) und Arbeitslosengeld (2 Jahre) können Betroffene bis zu 3,5 Jahre überbrücken. Diese Zeit reicht oft aus, um bis zur Altersrente zu gelangen.

Was tun, wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht?

Auch wer bereits aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, kann Krankengeld beziehen. Der entscheidende Schritt ist, sich während des Bezugs von Arbeitslosengeld bei Krankheit weiterhin krankschreiben zu lassen.

  • Nach sechs Wochen Arbeitslosengeldzahlung übernimmt die Krankenkasse die Leistung, und der Anspruch auf Krankengeld entsteht erneut.
  • Dies ermöglicht auch in dieser Konstellation eine Überbrückung von bis zu 3,5 Jahren.

Welche Herausforderungen gibt es in der Praxis?

Obwohl die Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld in der Theorie gut funktioniert, ist die Praxis oft kompliziert:

  • Bürokratische Hürden: Betroffene müssen sich mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur auseinandersetzen. Insbesondere Krankenkassen prüfen die Arbeitsunfähigkeit oft kritisch.
  • Psychische Belastung: Schwerkranke Menschen sind häufig schon durch ihre Erkrankung belastet. Die zusätzlichen Behördengänge und Auseinandersetzungen mit Leistungsträgern können eine erhebliche Stressbelastung darstellen.

Welche Alternativen gibt es zur Altersrente?

Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Modelle, die in Betracht gezogen werden können:

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 62 Jahren in Anspruch genommen werden.
  • Teilrente: Durch eine Teilzeitarbeit oder einen Minijob können noch fehlende Versicherungszeiten erfüllt werden, um einen Rentenanspruch zu sichern.

Praxisbeispiel: Frau Meier auf dem Weg in die Altersrente

Frau Meier ist 59 Jahre alt und hat über 35 Jahre lang als Sachbearbeiterin in einem mittelständischen Unternehmen gearbeitet. Seit einiger Zeit leidet sie unter einer chronischen Rückenerkrankung und Depressionen, was ihre Arbeit zunehmend erschwert.

Nach mehreren längeren Krankheitsphasen wird Frau Meier schließlich arbeitsunfähig geschrieben. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen. Frau Meier steht nun vor der Herausforderung, ihren Lebensunterhalt zu sichern, bis sie in die Altersrente eintreten kann.

Schritt 1: Krankengeld nach der Krankschreibung

Nachdem Frau Meier sechs Wochen lang weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber erhalten hat (Lohnfortzahlung), beginnt sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse zu beziehen. Dies ist möglich, da sie weiterhin arbeitsunfähig geschrieben ist.

  • Dauer des Krankengeldes: Bis zu 72 Wochen (1,5 Jahre).
  • Höhe des Krankengeldes: Etwa 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts.

Während dieser Zeit kümmert sich Frau Meier um ihre Gesundheit, besucht Reha-Maßnahmen und arbeitet an ihrer Genesung. Dennoch bleibt sie dauerhaft arbeitsunfähig.

Schritt 2: Aussteuerung und Wechsel zum Arbeitslosengeld

Nach Ablauf der 72 Wochen endet ihr Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Aussteuerung. Frau Meier wendet sich nun an die Arbeitsagentur, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

Obwohl sie weiterhin krankgeschrieben ist, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht.

  • Dauer des Arbeitslosengelds: Bis zu 24 Monate (bei Personen über 58 Jahren).
  • Höhe des Arbeitslosengelds: Etwa 60 % ihres vorherigen Nettoverdienstes (bzw. 67 % bei Personen mit Kindern).

Schritt 3: Überbrückung bis zur Altersrente

Durch die Kombination aus Krankengeld (1,5 Jahre) und Arbeitslosengeld (2 Jahre) kann Frau Meier insgesamt 3,5 Jahreüberbrücken. Diese Zeitspanne reicht, bis sie mit 62 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintreten kann.

Da Frau Meier bereits seit mehreren Jahren einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50 besitzt, erfüllt sie die Voraussetzungen für diese spezielle Form der Altersrente. Allerdings muss sie einen Abschlag von 10,8 % auf ihre monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen, da sie vorzeitig in Rente geht.

Herausforderungen nur mit Unterstützung

Während der gesamten Phase hat Frau Meier mit verschiedenen bürokratischen Herausforderungen zu kämpfen:

  • Ihre Krankenkasse fordert mehrfach neue Atteste an, um die Krankschreibung zu bestätigen.
  • Bei der Arbeitsagentur wird sie aufgefordert, sich trotz Krankheit aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen, die sie ohne Unterstützung kaum bewältigen könnte.

Frau Meier sucht Hilfe beim Sozialverband Deutschland (SoVD), der sie sowohl bei der Kommunikation mit den Behörden als auch bei der Beantragung ihrer Altersrente unterstützt. Durch die Beratung erfährt sie auch von der Möglichkeit, mit einem Minijob zusätzliche Versicherungszeiten zu erwerben, um ihre Rentenhöhe minimal zu verbessern.

Ergebnis

Dank einer guten Planung und professioneller Beratung gelingt es Frau Meier, den Übergang zur Altersrente finanziell abzusichern. Trotz der gesundheitlichen und bürokratischen Herausforderungen kann sie mit 62 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintreten und sich auf ihre Gesundheit konzentrieren.