Viele wissen es nicht und verlieren dadurch im Alter bares Geld: Wenn Sie Familienmitglieder pflegen, dann wird Ihnen diese Zeit bei der Rentenkasse so angerechnet, als hätten Sie sozialversicherungspflichtig Beiträge eingezahlt.
Was es mit dieser Regelung auf sich hat, und wie Sie davon profitieren können, das zeigen wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Die Rente ist ein Umlagesystem
Die gesetzliche Rente ist im Kern ein Umlagesystem. Das bedeutet: Wer Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, bekommt nach Ende der Erwerbszeit eine Altersrente ausbezahlt.
Auch bestimmte Zeiten ohne Beiträge werden angerechnet
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, und diese können für die Betroffenen von Vorteil sein. So erhalten Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch, wenn Sie Angehörige pflegen.
Warum zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge
Der Grundgedanke dahinter ist, dass viele Menschen ihre sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit einstellen müssen, wenn Sie sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern.
Um zu verhindern, dass deshalb die Rente der Pflegenden Schaden nimmt, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen pflegenden Familienmitgliedern Rentenbeiträge. Dadurch bekommen die Pflegenden einen direkten Rentenanspruch.
Häusliche Pflege hat Vorrang
Diese Rentenzahlungen sind nicht als “reine Wohltat” gegenüber den pflegenden Angehörigen gedacht. Vielmehr lautet heute die Devise: Häusliche Pflege hat Vorrang vor der Heimunterbringung.
Die Rentenzahlungen durch die Pflegekasse geben also einen zusätzlichen Anreiz, Pflegebedürftige zuhause zu versorgen.
Sie müssen versichert sein
Was sind die Voraussetzungen? Sie müssen erstes Familienangehöriger des gepflegten Menschen sein, diesen zweitens pflegen, und die Pflege drittens nicht erwerbsmäßig betreiben.
Darüber hinaus müssen Sie versichert sein. Dafür zahlen Sie aber nicht, den die Beiträge übernimmt die Pflegeversicherung.
Versichert sind Sie automatisch, wenn Sie pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad oder höher nicht erwerbsmäßig mindestens zehn Stunden und zwei Tage pro Woche im häuslichen Umfeld pflegen.
Außerdem müssen Sie die Bedürftigen vorausichtlich mehr als zwei Monate pro Jahr (60 Tage) pflegen.
Welche Bedingungen müssen Sie noch erfüllen?
Sie müssen noch weitere Bedingungen erfüllen, um eine Rentenanpruch als Pflegende zu erhalten.
Dazu gehört ein Lebenmittelpunkt in Deutschland, einem anderen Staat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder der Schweiz.
Dürfen Sie zusätzlich arbeiten?
Verlieren Sie die Renteneinzahlungen durch die Pflegekasse, wenn Sie außerhalb der häuslichen Pflege einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Nein, Sie können außerhalb der häuslichen Pflege weiterarbeiten. Allerdings keine volle Zeit, sondern regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden die Woche.
Dabei wird gerechnet, dass zehn Stunden häusliche Pflege pro Woche plus 30 Stunden Erwerbstätigkeit eine 40-Stunden Woche ergeben, und somit eine Vollzeitbeschäftigung.
Dürfen Sie für die Pflege Geld bekommen?
Der gepflegte Familienangehörige darf Ihnen sogar Geld für die Pflege bezahlen. Selbst wenn Sie als Verwandter oder Partner ihre Arbeit finanziell honoriert bekommen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie die Pflege nicht erwerbsmäßig betreiben.
Rentenansprüche erhöhen
Die häusliche Pflege von Angehörigen lohnt sich finanziell besonders dann, wenn Sie erstens vor der Regelaltersgrenze eine Frührente mit Abschlägen beziehen.
Zweitens können Sie von den Rentenbeiträgen der Pflegeversicherung profitieren, wenn Sie über der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen.
Drittens lohnt sich eine Pflege von Angehörigen für Sie besonders, wenn Sie eine (teilweise oder volle) Erwerbsminderungsrente beziehen.
Bei einer Teilrente und einer Erwerbsminderungsrente können Sie nach wie vor zusätzliche Rentenansprüche erwirken, bei einer Altersvollrente nicht mehr.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge der Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt die Beiträge an die Rentenversicherung ab der Pflegestufe 2 aus.
Außerdem sind die im Einzelfall übernommenen Pflegeleistungen in der Berechnung enthalten.
Je nach Pflegegrad und Umfang der Leistungen werden pflegende Familienmitglieder gerechnet mit einem monatlichen Rentenanspruch von 6,95 Euro bis zu 36,77 Euro im Westen und etwas weniger im Osten.
Das sind zwischen 83,4 Euro und 441,24 Euro Rentenanspruch bei einem Jahr Pflege.
Der Rentenexperte Peter Knöppel erläutert: “Die Teilrente 99,99% hat für die Pflegegrade 2 und 3 für Pflegepersonen es „endlich“ lukrativ gemacht, die Pflege auszuüben.”
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.