Die gezielte Unterdeckung des Existenzminimums als Sanktion ist so alt wie Hartz IV. Im Bürgergeld wurden sie minimal abgeschwächt – nun werden sie schärfer als sie es zuvor waren.
Verschärfte Sanktionen
(§31-32 SGB II):
Statt des mit dem Bürgergeld zum 1.1.2023 eingeführten dreistufig abgestuften Sanktionsmechanismus soll nun für auch schon beim ersten Sanktionsgrund mit 30% für 3 Monate sanktioniert werden.
Anders sieht es nur bei Meldeversäumnissen (Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen) aus, da soll es “nur” 30% für 1 Monat geben.
Noch härter soll es hingegen bei Schwarzarbeit werden -30% für 6 Monate zusätzlich zur Rückforderung und strafrechtlichen Strafe.
Verändertes Menschenbild?!
Das ist eine völlige Abkehr vom Bürgergeldprinzip “Zusammenarbeit auf Augenhöhe”.
Es soll wieder mit mehr Angst vor dem Amt und Druck gearbeitet werden – man will Menschen in Arbeit zwängen. Anders kann man sich den Gedanken hinter dem Gesetzentwurf nicht erklären.
Die Gesetzesbegründung nennt dies “Mitwirkungspflichten spürbarer einfordern” oder “Mitwirkungspflichten werden gestärkt”. Beides ist bei den allermeisten Leistungsbeziehern nicht nötig, denn diese kommen ihren Pflichten nach.
Folgen von Sanktionen
Aber die Verschärfung der Sanktionen, sogar noch über das Maß von Hartz IV hinaus, erhöht die Angst einen Fehler zu machen, der zu existenzieller Not und Hunger führt.
Sie führt also nicht zu konstruktiver Zusammenarbeit sondern allenfalls zu Gehorsam aus Angst.
Gehorsam aus Angst vor einer Sanktion hilft aber nicht auf dem Weg zu einer nachhaltigen Integration.
Wer aus Angst alles vom Amt geforderte abnickt, wird seine Wünsche und Träume gar nicht mehr in den Integrationsprozess einbringen.
Die Verzweiflung und Not während einer Sanktion führt dazu, dass Betroffene sich nicht mehr mit ihrer beruflichen Zukunft auseinander setzen können, da sie ausschließlich damit beschäftigt sind “klar zu kommen” – zu überleben.
Sie sind daher kontraproduktiv.
Sanktionen und die mit ihnen verbundene Angst sind bestrafende Elemente, die mit modernen Prinzipien der Zusammenarbeit nichts mehr zu tun haben.
Sie sollten daher nicht verschärft, sondern eher abgeschafft werden.
Quelle
Hier geht’s zum Gesetzesentwurf:
https://t1p.de/2259k