Finden sogenannte Umstruktuierungen im Betrieb statt, oder die Auftragslage hat sich verschlechtert, werden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Die Kündigungen dürfen allerdings nicht wahllos geschehen, sondern müssen sich nach den gesetzlich verankerten Sozialplankriterien richten.
Allerdings passieren bei der Soialauswahl immer oft Fehler, weshalb nicht wenige betriebsbedingte Kündigungen gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen. Die Sozialauswahl ist sehr umfangreich und der Fehler steckt oft im Detail. Gekündigte sollten sich deshalb nicht voreilig zu einem Aufhebungsvertrag drängen lassen.
Ohne Druck auf den Arbeitgeber keine Abfindung
Kaum ein Arbeitgeber wird freiwillig eine Abfindung zahlen. Zudem verstoßen viele Kündigungen gegen das Kündigungsschutzgesetz.
Nur wenige Arbeitnehmer kennen ihre Rechte und nehmen eine Kündigung einfach hin. Daher wird fast immer ein gewisser Druck von Nöten sein, um eine Abfindung zu erreichen.
In größeren Betrieben achtet der Betriebsrat darauf, ob zum Beispiel der Sozialplan eingehalten wurde. Allerdings sollten sich auch hier Arbeitnehmer nicht darauf verlassen, dass die Regeln eindeutig eingehalten wurden. Zum anderen sind die vorgeschlagenen Abfindungssummen meist geringer, als einem nach einer Kündigung zustehen würden.
Sozialabfindungen meist niedrig
“Sozialabfindungen sind nämlich meist zu niedrig”, wie Rechtsanwalt Cem Altug aus Hannover berichtet. In individuellen Verhandlungen können sehr oft viel höhere Summen erreicht werden.
“Es lohnt sich also gegen betriebsbedingte Kündigungen zu klagen – auch dann, wenn ein Sozialplan vorliegt und vermeintlich eingehalten wurde.”
Auch wenn der Betriebsrat die Sozialauswahl “abgesegnet” hat, sind Fehler bei der Auswahl keineswegs ausgeschlossen. Im Gegenteil: “Aus der Praxis wissen wir, dass nur selten die Sozialauswahl korrekt angewandt wurde”, erläutert Altug.
Häufig Fehler bei der Sozialauswahl
In der Sozialauswahl passieren häufig Fehler, wie der Anwalt aus eigener Erfahrung berichtet. Eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Sozialauswahl ist vielfach nicht eindeutig und korrekt zu ermitteln.
Viele Arbeitgeber wenden die gesetzlichen Sozialplankriterien wie Alter, Unterhaltspflichten, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Grad der Schwerbehinderung nicht richtig an. Und auch dem Betriebsrat unterlaufen bei der Bewertung nicht selten Fehler.
Bevor man gekündigt wird, muss der Arbeitgeber folgende Sozialauswahl einhalten:
- die Betriebszugehörigkeit
- das Lebensalter des Beschäftigten
- Unterhaltspflichten
- eine bestehende Schwerbehinderung des Arbeitnehmers
Diese Kriterien zur Sozialauswahl massen laut Gesetzgeber alle gleich gewichtet werden!
Chefs wollen ältere Mitarbeiter loswerden
In der Praxis wollen nämlich Arbeitgeber häufig Krankgeschriebene oder ältere Mitarbeiter eher kündigen, als andere.
Wurde die Kündigung also aufgrund falscher Einschätzungen in der Sozialauswahl getätigt, kann z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine sog. Kündigungsschutzklage einreichen. Das hat dann zur Folge, dass der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Doch das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in diesem Moment “vergiftet”. Beide Seiten werden dann versuchen, sich auf eine Abfindungssumme zu einigen.
Typischerweise ist dann die Bereitschaft seitens des Arbeitgebers höher, eine höhere Abfindung zu zahlen.
Achtung: Fristen einhalten
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte sich zeitnah um Rechtsbeistand kümmern. Denn es gilt Fristen einzuhalten. Wurden Fristen überschritten, ist es nur in Einzelfällen möglich, noch nachträglich gegen die gesetzeswidrige Kündigung vorzugehen.
Wichtig dabei ist, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Nur ein spezialisierter Anwalt kennt alle Tricks der Chefs und kann auch in komplizierten Fällen konkrete Hilfen bieten.
Wie hoch ist die Abfindung?
Um einen möglichen Abfindungsanspruch zu ermitteln, bedarf es einer konkreten Rechung. Ein Abfindungsrechner kann schon einmal vorab anzeigen, welchen Anspruch man erzielen könnte.
Einen kostenfreien Abfindungsrechner findet man hier. Die meisten Anwälte verlangen ihre Gebühren, egal ob sie für den Mandanten eine Abfindung erreichen oder nicht.
Die Kanzlei “Arbeitnehmer.Support” arbeitet hingegen mit einer Provision, die erstens geringer als die regulären Anwaltsgebühren ausfällt und zweitens nur dann fällig wird, wenn eine Abfindung erzielt werden konnte.