In den vergangenen Wochen gab es eine Vielzahl von Anfragen zur sogenannten Teilrente, insbesondere im Hinblick auf den Rententeil, auf den zunächst verzichtet wird.
Diese häufig gestellte Frage betrifft die Auswirkungen des vorübergehenden Verzichts auf bestimmte Rentenansprüche. Die folgende Erläuterung soll mehr Klarheit schaffen und auf die wichtigsten Aspekte rund um die Teilrente eingehen.
Was ist eine Teilrente und wie funktioniert sie?
Eine Teilrente ist eine Form der Altersrente, bei der ein Rentenbezieher nicht die gesamte Altersrente in Anspruch nimmt, sondern lediglich einen Teil davon.
Grundsätzlich steht jedem, der Anspruch auf Altersrente hat, auch die Möglichkeit offen, diese in Form einer Teilrente zu beziehen. Diese Option bietet eine flexible Möglichkeit, den Rentenbezug individuell zu gestalten.
Rentner können zwischen einem Minimum von 10 % und einem Maximum von 99,99 % ihrer Rentenansprüche als Teilrente beziehen.
Dies bedeutet, dass sie zunächst auf einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ansprüche verzichten und nur einen Teilbetrag der Rente auszahlen lassen. Gründe für eine solche Entscheidung können vielseitig sein, ein besonders häufig genannter Grund ist der sogenannte „Krankengeld-Trick“.
Hierdurch wird die Teilrente für viele Versicherte attraktiv, die gesundheitliche oder finanzielle Überlegungen einbeziehen müssen.
Was passiert mit dem Rentenanspruch, auf den vorerst verzichtet wird?
Eine wesentliche Frage ist, wie sich der vorübergehende Verzicht auf einen Teil der Rentenansprüche auf die späteren Bezüge auswirkt.
Der Teil der Rente, auf den aktuell verzichtet wird, bleibt unangetastet auf dem Rentenkonto des Versicherten bestehen. Dies bedeutet, dass dieser Teil der Ansprüche nicht verloren geht, sondern lediglich bis zur vollständigen Umstellung auf die Vollrente unberührt bleibt.
Die Höhe der Altersrente basiert grundsätzlich auf den sogenannten Entgeltpunkten, die der Rentenversicherungskonto des Versicherten zugeordnet werden.
Diese Punkte ergeben sich aus den Einzahlungen des Versicherten und seines Arbeitgebers in die Rentenversicherung. Wer also mehr verdient, erzielt mehr Entgeltpunkte und erhält dadurch später eine höhere Rente.
Bei der Auszahlung einer Teilrente werden entsprechend nur die Entgeltpunkte ausgezahlt, die dem gewählten Teilrentenanteil entsprechen. Die übrigen Punkte verbleiben auf dem Rentenkonto des Versicherten und können zu einem späteren Zeitpunkt zur Berechnung der Vollrente herangezogen werden.
Gibt es negative Auswirkungen auf die Rentenansprüche?
Eine häufige Sorge ist, dass der Verzicht auf einen Teil der Rente negative Auswirkungen auf die Rentenansprüche haben könnte. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Der Verzicht auf einen Teil der Rente führt nicht dazu, dass Ansprüche verloren gehen.
Die Entscheidung für eine Teilrente ist freiwillig und jederzeit reversibel. Es besteht somit keine Gefahr, dass durch den Verzicht finanzielle Nachteile für den Rentner entstehen.
Solange sich der Rentenbezieher für eine Teilrente entscheidet, verbleiben die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto und können zu einem späteren Zeitpunkt vollständig in Anspruch genommen werden. So bleibt die Flexibilität erhalten, die Rente individuell zu gestalten.
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Was passiert mit der Differenz während der Teilrente?
Eine weitere Frage betrifft die Differenz zwischen dem Teil, der ausgezahlt wird, und dem Teil, auf den vorübergehend verzichtet wird.
Viele Rentner fragen sich, ob dieser nicht ausgezahlte Betrag „angespart“ wird oder später zusätzlich ausgezahlt wird.
Die Antwort ist, laut dem Sozialberater Christian Schultz vom Sozialverband SoVD, dass diese Differenz nicht auf ein separates Konto gelegt und auch nicht angelegt wird.
Die Differenz wird also nicht aufgespart und zu einem späteren Zeitpunkt mit Zins und Zinseszins ausgezahlt.
Die Entgeltpunkte, die für die Teilrente unberührt bleiben, bleiben zwar bestehen und gehen nicht verloren. Doch es erfolgt keine zusätzliche Auszahlung der nicht in Anspruch genommenen Rentenbeträge. Dieser Aspekt sorgt oft für Verunsicherung, weshalb es wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass die Teilrente keinen Einfluss auf das künftige Rentenvolumen hat.
Wann kann eine Teilrente sinnvoll sein?
Die Teilrente bietet den Vorteil, dass sie als finanzielles Puffer-Instrument eingesetzt werden kann, insbesondere wenn eine vorzeitige Rente in Betracht gezogen wird.
Durch den vorübergehenden Verzicht auf den vollen Rentenbetrag lassen sich Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt minimieren.
Die Abschläge, die bei einem vorzeitigen Rentenbezug anfallen, können durch den Bezug einer Teilrente reduziert werden, wodurch Rentner ihre finanzielle Lage stabilisieren können.
Darüber hinaus ermöglicht die Teilrente eine flexible Gestaltung des Renteneintritts, die auf persönliche und berufliche Bedürfnisse abgestimmt ist. Rentner können zum Beispiel ihre Rente aufstocken, während sie in Teilzeit weiterarbeiten, was sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken kann.
Flexible Gestaltungsmöglichkeit ohne Verluste bei den Rentenansprüchen
Die Teilrente ist also ein flexibles Modell zur Gestaltung des Rentenbezugs, das keine negativen Auswirkungen auf die Rentenansprüche hat. Auch wenn während der Teilrente nicht alle Entgeltpunkte ausgezahlt werden, bleiben diese auf dem Rentenkonto bestehen und stehen später zur Verfügung. Allerdings sollte sich jeder Rentner bewusst sein, dass die nicht ausgezahlten Beträge nicht später zusätzlich ausgezahlt werden.
Die Teilrente ist somit eine Möglichkeit, finanzielle und berufliche Ziele auch im Alter flexibel zu gestalten, ohne dass Rentenansprüche verloren gehen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.