Krankengeld verlängern: Das ist möglich in diesen Fällen

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In Deutschland können Arbeitnehmer bei Krankheit auf das sogenannte Krankengeld zurückgreifen, wenn sie länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind.

Doch nach 78 Wochen endet dieser Anspruch. Doch was genau bedeutet das und was sind die Konsequenzen für Betroffene?

Dr. Utz Anhalt, Experte für Sozialrecht, erklärt, wie das Krankengeld in Deutschland funktioniert, was eine sogenannte Blockfrist ist und welche Möglichkeiten es nach dem Auslaufen des Krankengeldes gibt.

Was ist Krankengeld und wie lange kann es bezogen werden?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird dann gezahlt, wenn man länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Der Anspruch auf Krankengeld beträgt jedoch maximal 78 Wochen, die sich aus 72 Wochen Krankengeld sowie den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung zusammensetzen.

Diese 78 Wochen beziehen sich auf ein und dieselbe Krankheit.

Das Krankengeld kann nur einen Teil des regulären Einkommens ersetzen – in der Regel sind es etwa 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoentgelts.

Was ist die sogenannte Blockfrist?

Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit dem Krankengeld ist die Blockfrist. Diese beschreibt einen Zeitraum von drei Jahren, innerhalb dessen die 78 Wochen Krankengeld aufgebraucht werden können.

Die Blockfrist beginnt an dem Tag, an dem eine Person zum ersten Mal aufgrund einer bestimmten Krankheit krankgeschrieben wird.

Innerhalb dieser drei Jahre kann Krankengeld für dieselbe Erkrankung also nur für maximal 78 Wochen bezogen werden. Sobald die Blockfrist endet, könnte unter bestimmten Voraussetzungen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.

Wann kann Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist erneut bezogen werden?

Nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist besteht die Möglichkeit, erneut Krankengeld zu beziehen, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Versicherungspflichtige Beschäftigung oder Beitragszahlung: Der/die Versicherte muss in den letzten sechs Monaten vor der neuen Erkrankung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt haben. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
  2. Mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig: Die betroffene Person darf in den letzten sechs Monaten vor der neuen Krankheit nicht wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben gewesen sein.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann erneut Krankengeld bezogen werden – dies allerdings wieder nur für maximal 78 Wochen innerhalb einer neuen Blockfrist.

Wann kann erneut Krankengeld bezogen werden?

Ein neuer Anspruch auf Krankengeld kann auch dann entstehen, wenn eine neue Krankheit hinzukommt, während die alte Krankheit bereits ausgeheilt ist. Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Patient war aufgrund einer Krebserkrankung seit dem 10. Januar 2019 krankgeschrieben und bezog bis zum 20. Dezember 2019 Krankengeld. Danach konnte er wieder arbeiten.

Am 15. März 2023 erleidet er jedoch einen schweren Autounfall. Da seine vorherige Krankheit ausgeheilt war, besteht nun ein neuer Anspruch auf Krankengeld aufgrund der Folgen des Unfalls. Auch in diesem Fall beginnt eine neue Blockfrist.

Wäre der Unfall allerdings passiert, während der Patient noch Krankengeld wegen der Krebserkrankung bezogen hätte, hätte kein neuer Anspruch auf Krankengeld bestanden.

Was geschieht nach dem Ende des Krankengeldes?

Nach dem Ende des Krankengeldanspruchs – auch als „Aussteuerung“ bezeichnet – müssen viele Menschen zunächst Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen.

Dies geschieht insbesondere dann, wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind und keine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich dann nach dem zuletzt erhaltenen Krankengeld, was zu einer deutlichen Einkommensminderung führen kann.

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach dem Ende des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann komplex sein. Daher ist es ratsam, sich in diesem Fall umfassend beraten zu lassen.

Rechtzeitige Planung ist entscheidend

Der Krankengeldanspruch ist zeitlich begrenzt und endet nach 78 Wochen. Wer erneut krank wird oder eine neue Erkrankung hinzukommt, sollte prüfen, ob ein neuer Anspruch auf Krankengeld besteht.

In jedem Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Möglichkeiten auszuloten und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.