Wenn Sie als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenantrag gestellt haben, dann erhalten Sie als Antwort ihren Rentenbescheid.
In diesem sind wichtige Informationen aufgefรผhrt, รผber die Art und Hรถhe ihrer monatlichen Rente. Oft mรผssen Rentenberechtigte allerdings lange auf den Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung warten.
Inhaltsverzeichnis
Ohne Antrag keine Rente
Zuerst einmal: Sie mรผssen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Ohne Antrag bekommen Sie keinen Rentenbescheid.
Diesen Antrag sollten Sie spรคtestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt starten, denn das ist die gรคngige Zeit, die die Rentenkasse benรถtigt, um den Antrag zu bearbeiten.
Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt
Ganz wichtig: Der Rentenbescheid ist keine bloรe Information, sondern ein Verwaltungsakt. Sie kรถnnen gegen diesen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn er falsche Angaben und Berechnungen enthรคlt.
Der Rentenanwalt Peter Knรถppel erklรคrt:
“Der Rentenbescheid regelt somit ein besonderes gesetzliches Verhรคltnis zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem Versicherten. Er ist an bestimmte Formen gebunden und muss, um รผberhaupt wirksam zu werden, dem Adressaten auch tatsรคchlich zugehen.”
Rentenantrag gestellt: Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wurde der Rentenantrag abgeschickt, kann es eine Weile dauern, bis dieser zugestellt wird. In der Regel kann eine Zeit von bis 3-4 Monate vergehen, bis der Rentenbescheid zugestellt wird. Seit einem Jahr kann der Bescheid auch online bei der Rentenversicherung eingesehen und heruntergeladen werden, auch wenn viele diesen Service noch nicht nutzen.
Daher sollte ein Rentenantrag rechtzeitig vor Beginn der Rente gestellt werden.
Der Rentenbescheid ist verbindlich
Das unterscheidet den Rentenbescheid von der vorherigen unverbindlichen Renteninformation fรผr รผber 27-jรคhrige und die ausfรผhrlichere Nachricht alle drei Jahre fรผr รผber 55jรคhrige.
Was steht im Rentenbescheid?
Der Rentenbescheid informiert รผber die Hรถhe ihrer Rente, รผber ihre Rentenart, ihren Rentenbeginn, ihre Rentenberechnung, ihre Rentendauer und ihre Versicherungsform wรคhrend der Rente. Darรผber hinaus zeigt er den bisherigen Verlauf der Versicherung.
Rentenarten sind Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente.
Prรผfen Sie den Rentenbescheid!
Diesen Bescheid sollten Sie unbedingt genau prรผfen, und dies schnell, denn die Widerspruchsfrist betrรคgt nur einen Monat. Deutsche, die im Ausland leben, haben eine Frist von drei Monaten fรผr den Widerspruch.
Wie Sie schriftlich Widerspruch einlegen kรถnnen, ist auf der Rechtshilfebelehrung am Ende des Bescheids erlรคutert.
Bescheide enthalten oft Fehler
Oft sind die Bescheide fehlerhaft. Laut Stichproben des Bundesversicherungsamtes gilt dies fรผr 30 Prozent bis 50 Prozent.
Besonders hรคufig treten falsche Berechnungen auf bei Zeiten der Ausbildung und Kindererziehung, bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Diese Zeiten werden bei der Rente angerechnet, aber oft von der Rentenversicherung รผbersehen.
Die Ablehnung eines Antrags wird im Bescheid erlรคutert
Es kann auch passieren, dass die Rentenkasse ihren Rentenantrag ablehnt. Die Grรผnde dafรผr werden im Bescheid dann erlรคutert. Wenn die Ablehnung nicht berechtigt ist, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.
Widerspruch – Wie geht es weiter?
Wenn die Rentenkasse ihren Widerspruch akzeptiert, dann bekommen Sie einen Abhilfebescheid. Die Rentenversicherung stellt also einen neuen Rentenbescheid aus, in dem die genannten Grรผnde des Widerspruchs aufgenommen werden.
Wenn die Rentenversicherung ihren Widerspruch ablehnt, dann ist der nรคchste juristische Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht.
Suchen Sie rechtlichen Beistand
Rentenrecht ist kompliziert. Deswegen ist es sinnvoll, bei Zweifeln den Bescheid von einem Rentenberater oder spezialisierten Rechtsanwalt prรผfen zu lassen.
Wenn es nur um teilweise Abรคnderungen geht, dann sollten Sie prรผfen, ob diese finanzielle Auswirkungen fรผr Sie haben, und ob sich eine Klage รผberhaupt lohnt.