Wenn Sie als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenantrag gestellt haben, dann erhalten Sie als Antwort ihren Rentenbescheid.
In diesem sind wichtige Informationen aufgeführt, über die Art und Höhe ihrer monatlichen Rente. Oft müssen Rentenberechtigte allerdings lange auf den Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung warten.
Inhaltsverzeichnis
Ohne Antrag keine Rente
Zuerst einmal: Sie müssen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Ohne Antrag bekommen Sie keinen Rentenbescheid.
Diesen Antrag sollten Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt starten, denn das ist die gängige Zeit, die die Rentenkasse benötigt, um den Antrag zu bearbeiten.
Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt
Ganz wichtig: Der Rentenbescheid ist keine bloße Information, sondern ein Verwaltungsakt. Sie können gegen diesen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn er falsche Angaben und Berechnungen enthält.
Der Rentenanwalt Peter Knöppel erklärt:
“Der Rentenbescheid regelt somit ein besonderes gesetzliches Verhältnis zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem Versicherten. Er ist an bestimmte Formen gebunden und muss, um überhaupt wirksam zu werden, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen.”
Rentenantrag gestellt: Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wurde der Rentenantrag abgeschickt, kann es eine Weile dauern, bis dieser zugestellt wird. In der Regel kann eine Zeit von bis 3-4 Monate vergehen, bis der Rentenbescheid zugestellt wird. Seit einem Jahr kann der Bescheid auch online bei der Rentenversicherung eingesehen und heruntergeladen werden, auch wenn viele diesen Service noch nicht nutzen.
Daher sollte ein Rentenantrag rechtzeitig vor Beginn der Rente gestellt werden.
Der Rentenbescheid ist verbindlich
Das unterscheidet den Rentenbescheid von der vorherigen unverbindlichen Renteninformation für über 27-jährige und die ausführlichere Nachricht alle drei Jahre für über 55jährige.
Was steht im Rentenbescheid?
Der Rentenbescheid informiert über die Höhe ihrer Rente, über ihre Rentenart, ihren Rentenbeginn, ihre Rentenberechnung, ihre Rentendauer und ihre Versicherungsform während der Rente. Darüber hinaus zeigt er den bisherigen Verlauf der Versicherung.
Rentenarten sind Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente.
Prüfen Sie den Rentenbescheid!
Diesen Bescheid sollten Sie unbedingt genau prüfen, und dies schnell, denn die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Deutsche, die im Ausland leben, haben eine Frist von drei Monaten für den Widerspruch.
Wie Sie schriftlich Widerspruch einlegen können, ist auf der Rechtshilfebelehrung am Ende des Bescheids erläutert.
Bescheide enthalten oft Fehler
Oft sind die Bescheide fehlerhaft. Laut Stichproben des Bundesversicherungsamtes gilt dies für 30 Prozent bis 50 Prozent.
Besonders häufig treten falsche Berechnungen auf bei Zeiten der Ausbildung und Kindererziehung, bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Diese Zeiten werden bei der Rente angerechnet, aber oft von der Rentenversicherung übersehen.
Die Ablehnung eines Antrags wird im Bescheid erläutert
Es kann auch passieren, dass die Rentenkasse ihren Rentenantrag ablehnt. Die Gründe dafür werden im Bescheid dann erläutert. Wenn die Ablehnung nicht berechtigt ist, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.
Widerspruch – Wie geht es weiter?
Wenn die Rentenkasse ihren Widerspruch akzeptiert, dann bekommen Sie einen Abhilfebescheid. Die Rentenversicherung stellt also einen neuen Rentenbescheid aus, in dem die genannten Gründe des Widerspruchs aufgenommen werden.
Wenn die Rentenversicherung ihren Widerspruch ablehnt, dann ist der nächste juristische Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht.
Suchen Sie rechtlichen Beistand
Rentenrecht ist kompliziert. Deswegen ist es sinnvoll, bei Zweifeln den Bescheid von einem Rentenberater oder spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wenn es nur um teilweise Abänderungen geht, dann sollten Sie prüfen, ob diese finanzielle Auswirkungen für Sie haben, und ob sich eine Klage überhaupt lohnt.




