Nach einer Erkrankung, die lรคnger als 78 Wochen anhรคlt, endet grundsรคtzlich der Anspruch auf Krankengeld โ zumindest, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt. Dieser Zeitraum von 78 Wochen umfasst bereits die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Es bleiben also 72 Wochen, in denen Krankengeld gezahlt wird. Dieser Anspruch ist an zeitliche Fristen gekoppelt, die als Blockfrist bekannt sind.
Die Blockfrist: Drei Jahre im Hintergrund
Die Blockfrist bezeichnet einen Zeitraum von drei Jahren, der beginnt, sobald eine Krankheit das erste Mal durch die Krankenkasse erfasst wird.
Innerhalb dieser drei Jahre kann fรผr die jeweilige Krankheit maximal 78 Wochen Krankengeld bezogen werden. Diese Frist lรคuft, ohne dass die betroffene Person sie aktiv bemerkt.
Sie wird jedoch dann relevant, wenn nach Ablauf der ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Krankengeld einsetzt. Ein Anspruch รผber die 78 Wochen hinaus ist nicht mรถglich, solange die Blockfrist nicht abgelaufen ist.
Wann beginnt die zweite Blockfrist?
Sobald die erste dreijรคhrige Blockfrist abgelaufen ist, beginnt eine zweite Blockfrist unmittelbar am darauffolgenden Tag. Dies erfolgt automatisch und unabhรคngig davon, ob die betroffene Person aktuell krankgeschrieben ist oder nicht.
Die neue Blockfrist umfasst erneut drei Jahre, innerhalb derer ein erneuter Krankengeldanspruch von bis zu 78 Wochen entstehen kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind.
Voraussetzungen fรผr einen neuen Krankengeldanspruch
Um nach Ablauf der ersten Blockfrist einen erneuten Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, mรผssen zwei Bedingungen erfรผllt sein:
Es mรผssen mindestens sechs Monate lang wieder Beitrรคge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Dies erfolgt meistens รผber eine sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung, kann aber auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld und die damit verbundene Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung erreicht werden.
Zusรคtzlich mรผssen mindestens sechs Monate vergangen sein, in denen keine Krankschreibung fรผr die betreffende Krankheit vorgelegen hat.
Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass der erneute Krankengeldanspruch nur dann entsteht, wenn die betroffene Person sich zumindest vorรผbergehend wieder in das Erwerbsleben oder eine aktive Phase der Arbeitsvermittlung eingegliedert hat.
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Krankengeld bei neuen Erkrankungen
Kommt es zu einer neuen Krankheit wรคhrend der laufenden Blockfrist, entsteht ein gesonderter Krankengeldanspruch. Dies lรคsst sich an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Patient war seit dem 10. Januar 2019 wegen einer Krebserkrankung krankgeschrieben und erhielt bis zum 20. Dezember 2019 Krankengeld.
Nachdem sich sein Gesundheitszustand verbessert hatte, nahm er seine Arbeit wieder auf. Am 15. Mรคrz 2020 erlitt er jedoch einen schweren Autounfall und musste mehrere Monate in der Klinik und anschlieรend in der Rehabilitation verbringen.
Da der Unfall zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem keine Krankschreibung wegen der Krebserkrankung vorlag, entsteht ein neuer Krankengeldanspruch fรผr die Folgen des Unfalls. Gleichzeitig wird eine neue Blockfrist fรผr diese Erkrankung eingeleitet.
Wรคre der Unfall jedoch wรคhrend des Bezugs von Krankengeld fรผr die Krebserkrankung passiert, hรคtte kein neuer Anspruch bestanden.
Komplexitรคt der Blockfristen: Ein individueller Beratungsbedarf
Die Regelungen rund um Krankengeld und Blockfristen sind individuell sehr unterschiedlich. Bei drohendem Ablauf des Krankengeldes oder Unsicherheiten รผber weitere Schritte sollte eine persรถnliche Beratung in Anspruch genommen werden.
In vielen Fรคllen folgt nach dem Ende des Krankengeldes, auch bekannt als Aussteuerung, der รbergang zur Arbeitsagentur, die dann weitere finanzielle Unterstรผtzung bietet.