Krankengeld 2027: Höchstbetrag soll auf mehr 148 Euro pro Tag steigen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Bis zu 393,60 Euro mehr Krankengeld für einen vollständigen Monat: Diesen Unterschied könnte die geplante höhere Grenze der Beiträge 2027 beim  ausmachen. Rechnerisch wären dann maximal 148,75 Euro brutto pro Kalendertag möglich.

Entscheidend bleiben jedoch Ihr bisheriger Verdienst und die gesetzliche Nettoobergrenze. Außerdem zieht die Krankenkasse vom Bruttokrankengeld Beiträge für die Sozialversicherung ab.

Was das BMAS für 2027 plant

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 6.375 Euro monatlich beziehungsweise 76.500 Euro jährlich steigen.

Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berücksichtigt werden. Zugleich begrenzt sie das für die Krankengeldberechnung maßgebliche Regelentgelt. Steigt die Grenze, kann deshalb auch das maximale Krankengeld steigen.

Beim Stand 29. September 2026 handelt es sich um einen Entwurf. Zunächst muss die Bundesregierung die Verordnung beschließen; anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

So entstehen die möglichen 148,75 Euro täglich

Die Rechnung lautet: 6.375 Euro geteilt durch 30 ergeben eine tägliche Bemessungsgrenze von 212,50 Euro. Davon 70 Prozent ergeben 148,75 Euro. Diese Zahl ist eine redaktionelle Berechnung auf Grundlage des Entwurfs und der Berechnungsregel in § 47 SGB V.

2026 liegt das maximale Bruttokrankengeld bei 135,63 Euro täglich. Die Differenz beträgt damit 13,12 Euro pro Tag. Für einen vollständigen Bezugsmonat, den die Krankenkasse mit 30 Tagen ansetzt, ergeben sich rechnerisch bis zu 393,60 Euro mehr.

Die bisherige Berechnung erläutert auch unser Beitrag zum maximalen Krankengeld 2026.

Berechnungsgröße 2026 und möglicher Wert 2027
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro; Entwurf 2027: 6.375 Euro
Tägliche Bemessungsgrenze 2026: 193,75 Euro; rechnerisch 2027: 212,50 Euro
Maximales Bruttokrankengeld täglich 2026: 135,63 Euro; rechnerisch 2027: 148,75 Euro
Maximales Bruttokrankengeld für 30 Tage 2026: 4.068,90 Euro; rechnerisch 2027: 4.462,50 Euro
Unterschied der Höchstbeträge 13,12 Euro täglich beziehungsweise 393,60 Euro für 30 Tage

Warum viele Versicherte trotzdem keinen Euro mehr erhalten würden

Bei Beschäftigten beträgt das Krankengeld 70 Prozent des  beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des  Nettoentgelts. Der niedrigere Wert entscheidet.

Liegt Ihr berücksichtigter Verdienst schon unterhalb der bisherigen Höchstgrenze, bringt deren Anhebung keine Verbesserung. Auch bei höheren Einkommen kann die Nettoobergrenze verhindern, dass Sie von der Änderung profitieren.

Ohne Besonderheiten durch Einmalzahlungen müsste das monatliche Nettoentgelt rund 4.958,33 Euro erreichen, damit 90 Prozent davon den Monatshöchstbetrag von 4.462,50 Euro abdecken.

Ein Bruttogehalt von 6.375 Euro allein reicht also nicht zwangsläufig, um das höchste Krankengeld zu erhalten.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Fiktives Beispiel: Lothar aus Salzgitter

Lothar ist 42 Jahre alt und arbeitet als Ingenieur mit mehr als fünfzehn Jahren Berufserfahrung in einem Stahlunternehmen in Salzgitter. Nach einer schweren Erkrankung fällt er länger aus. Für das vereinfachte Beispiel nehmen wir ein Monatsbrutto von 6.500 Euro und ein Monatsnetto von 4.000 Euro an.

Unter der geplanten Grenze für 2027 ergäbe die Bruttoberechnung zunächst 4.462,50 Euro Krankengeld für 30 Tage. Doch 90 Prozent von Lothars Nettoverdienst ergeben nur 3.600 Euro. Dieser niedrigere Betrag begrenzt sein Bruttokrankengeld auf 120 Euro täglich.

Auch unter der Höchstgrenze von 2026 würde bei denselben Entgeltdaten die Nettoobergrenze von 3.600 Euro greifen. Lothar hätte deshalb keinen Vorteil durch die höhere Bemessungsgrenze der Beiträge. Von den 3.600 Euro gingen anschließend noch seine Sozialversicherungsanteile ab.

Bruttokrankengeld ist nicht der Betrag auf Ihrem Konto

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten behält die Krankenkasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Krankengeld nicht abgezogen.

Die genannten 393,60 Euro sind der Unterschied zwischen zwei Bruttohöchstbeträgen für 30 Tage. Daraus lässt sich kein ebenso hoher zusätzlicher Kontoeingang ableiten.

Was Sie bei Ihrer Berechnung prüfen sollten

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse erklären, welches Brutto- und Nettoentgelt sie berücksichtigt und welche Grenze Ihren Anspruch begrenzt. Auch Einmalzahlungen können eine Rolle spielen.

Reicht das Krankengeld nicht, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Je nach Haushalt kommen weitere Hilfen infrage. Einen Überblick bietet unser Beitrag über sechs mögliche Zuschüsse und Entlastungen zusätzlich zum Krankengeld.

FAQ: Krankengeld 2027

Sind 148,75 Euro Krankengeld täglich schon beschlossen?

Nein. Der Betrag ergibt sich rechnerisch aus der Beitragsbemessungsgrenze im Referentenentwurf. Das Verordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Bekomme ich automatisch 393,60 Euro mehr im Monat?

Nein. Die Zahl vergleicht die maximalen Bruttobeträge für 30 Tage. Ihr Verdienst und die Nettoobergrenze können den Anspruch niedriger halten.

Überweist die Krankenkasse den Höchstbetrag vollständig?

Regelmäßig nicht. Vom Bruttokrankengeld gehen bei versicherungspflichtigen Beschäftigten noch Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 – Referentenentwurf und vorgesehene Rechengrößen.