Pflegegrad 2 oder 3 neu: Pflegegeld soll zunächst nur zur Hälfte gezahlt werden

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Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, könnte künftig ausgerechnet zu Beginn der Pflegebedürftigkeit deutlich weniger Pflegegeld bekommen. Nach dem bisherigen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll das neue Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden.

Bei Pflegegrad 2 wären das zunächst nur 193 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 lediglich 319 Euro. Über drei volle Monate fehlen damit gegenüber dem eigentlich vorgesehenen Entlastungsbudget 579 beziehungsweise 957 Euro.

Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Für Pflegebedürftige gelten derzeit weiterhin die bisherigen Regeln und Pflegegeldbeträge.

Pflegegrad 2 und 3: Drei Monate soll nur die Hälfte fließen

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Leistungen der häuslichen Pflege neu ordnen. Das bisherige Pflegegeld soll dabei durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden.

Für Pflegegrad 2 sieht der Entwurf regulär 386 Euro im Monat vor, für Pflegegrad 3 sind es 638 Euro. Wer jedoch erstmals einen Pflegegrad erhält und unmittelbar Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet wird, soll in den ersten drei Monaten lediglich 50 Prozent dieses Betrags bekommen.

Damit würden zunächst nur 193 Euro bei Pflegegrad 2 und 319 Euro bei Pflegegrad 3 ausgezahlt. Erst anschließend würde nach dem derzeitigen Entwurf der volle Betrag zur Verfügung stehen.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Geplantes volles Entlastungsbudget Erste drei Monate laut Entwurf
Pflegegrad 2 347 Euro 386 Euro 193 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 638 Euro 319 Euro

Die Tabelle zeigt außerdem, wie stark die Anfangsleistung sogar unter dem derzeitigen Pflegegeld liegen würde. Bei Pflegegrad 2 wären es monatlich 154 Euro weniger als die heute gezahlten 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sogar 280 Euro weniger als die derzeitigen 599 Euro.

Mehr zu den heutigen Unterschieden finden Betroffene in unserem Beitrag zum Vergleich zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3.

Bis zu 957 Euro weniger in nur drei Monaten

Besonders deutlich wird die geplante Regelung bei einer Betrachtung über die gesamten drei Monate. Bei Pflegegrad 2 würden statt regulär 1.158 Euro insgesamt lediglich 579 Euro ausgezahlt.

Bei Pflegegrad 3 wären es statt 1.914 Euro lediglich 957 Euro. Die Differenz zum vollen neuen Entlastungsbudget beträgt damit ebenfalls 957 Euro.

Auch gegenüber dem heutigen Pflegegeld wäre die Geldleistung in dieser Anfangsphase niedriger. Bei drei vollständigen Monaten ergäbe sich bei Pflegegrad 2 ein Unterschied von 462 Euro zum heutigen Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 wären es 840 Euro.

Bei angebrochenen Monaten kann die Rechnung anders aussehen. Der Entwurf sieht vor, nicht vollständige Kalendermonate anteilig zu berechnen und dabei mit 30 Tagen pro Monat zu rechnen.

Warum die Bundesregierung die Leistung zunächst halbieren will

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Regelung unter anderem damit, dass Menschen am Anfang einer Pflegesituation einen besonders hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hätten. Zusätzlich soll eine intensivere fachliche Begleitung helfen, die häusliche Versorgung zu stabilisieren.

Die Halbierung verfolgt laut Ministerium zugleich ein finanzielles Ziel. Im Referentenentwurf werden durch die hälftige Auszahlung in Pflegegrad 2 und 3 Minderausgaben der sozialen Pflegeversicherung von rund 900 Millionen Euro für 2027 veranschlagt.

Für 2028 kalkuliert der Entwurf mit rund einer Milliarde Euro weniger Ausgaben. In den beiden darauffolgenden Jahren werden jeweils rund 1,1 Milliarden Euro angesetzt.

Neue Pflegebegleitung soll allerdings erst 2028 starten

Bei der zeitlichen Planung gibt es eine Besonderheit. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach dem Referentenentwurf in weiten Teilen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der neue umfassende Anspruch auf Pflegebegleitung ist dagegen erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.

Für 2027 enthält der Entwurf deshalb eine Übergangsregelung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 mit Entlastungsbudget sollen in den ersten drei Monaten nach der erstmaligen Einstufung bis zu zwei Beratungen in der eigenen Häuslichkeit oder per Videokonferenz nutzen können.

Das ist von der für 2028 vorgesehenen neuen Pflegebegleitung zu unterscheiden. Betroffene sollten deshalb genau darauf achten, welche Beratungsleistungen tatsächlich bereits zur Verfügung stehen, falls die Reform in dieser Form beschlossen wird.

Nicht jede Höherstufung würde die Drei-Monats-Regel auslösen

Der Wortlaut des Entwurfs knüpft die Halbierung an die ersten drei Monate nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades. Gemeint sind damit insbesondere Menschen, die bei ihrem ersten Pflegeantrag unmittelbar Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 erhalten.

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Wer bereits länger Pflegegrad 2 besitzt, soll deshalb nicht plötzlich für drei Monate auf die Hälfte gesetzt werden. Auch eine spätere Höherstufung eines bereits bestehenden Pflegegrades ist von einer erstmaligen Einstufung zu unterscheiden.

Wer bereits pflegebedürftig ist und eine Verschlechterung erlebt, findet weitere Hinweise in unserem Beitrag zum MD-Gutachten und zur Höherstufung des Pflegegrades.

Das neue Entlastungsbudget ist nicht einfach höheres Pflegegeld

Auf den ersten Blick sehen die vorgesehenen regulären Beträge sogar nach einer Erhöhung aus. Pflegegrad 2 würde von derzeit 347 Euro auf 386 Euro steigen, Pflegegrad 3 von 599 Euro auf 638 Euro.

Allerdings sollen aus dem neuen Entlastungsbudget künftig auch Ausgaben finanziert werden können, für die derzeit teilweise eigene Leistungsansprüche bestehen. Deshalb kann aus dem höheren Monatsbetrag nicht automatisch geschlossen werden, dass jedem Pflegehaushalt tatsächlich mehr Unterstützung zur Verfügung steht.

Ausführlich haben wir das bereits im Beitrag „Pflegegeld soll steigen – doch Pflegebedürftige müssen davon künftig mehr selbst zahlen“ erläutert.

Aktuell gilt die Halbierung noch nicht

Für Pflegebedürftige ist besonders wichtig, die geplante Änderung nicht mit geltendem Recht zu verwechseln. Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld weiterhin 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei Pflegegrad 3.

Eine allgemeine Drei-Monats-Kürzung beim erstmaligen Bezug gibt es nach dem derzeit geltenden Recht nicht. Erst wenn das Pflegeneuordnungsgesetz tatsächlich verabschiedet wird, können die neuen Bestimmungen verbindlich werden.

Der bisherige Referentenentwurf kann während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch verändert werden. Beträge, Starttermine oder die Drei-Monats-Regel selbst sind deshalb derzeit noch nicht endgültig.

Wer bereits dauerhaft Unterstützung benötigt, sollte einen notwendigen Antrag deshalb nicht allein wegen der Reformdiskussion hinauszögern. Weitere Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Pflegegrad-Antrag im Jahr 2026 und den geplanten Änderungen.

Beispiel aus der Praxis

Die 79-jährige Marianne benötigt nach einem Sturz dauerhaft Unterstützung und würde nach einem erstmaligen Pflegeantrag Pflegegrad 3 erhalten. Angenommen, die geplante Regelung tritt unverändert in Kraft und ihr Anspruch besteht für drei vollständige Kalendermonate, bekäme sie zunächst monatlich 319 Euro.

In diesen drei Monaten würden ihr damit insgesamt 957 Euro ausgezahlt. Das reguläre geplante Entlastungsbudget von 638 Euro hätte für denselben Zeitraum insgesamt 1.914 Euro ergeben.

Ab dem vierten Monat würde Marianne nach dem derzeitigen Entwurf den vollständigen Betrag von 638 Euro erhalten. Das Beispiel zeigt, weshalb die ersten drei Monate für neu Pflegebedürftige finanziell deutlich anders aussehen könnten als die Zeit danach.

Häufige Fragen zur geplanten Halbierung bei Pflegegrad 2 und 3

Gilt die Halbierung des Pflegegeldes bereits?

Nein. Nach dem derzeitigen Stand handelt es sich um eine Regelung aus dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes und nicht um bereits geltendes Recht.

Wie viel soll es bei Pflegegrad 2 in den ersten drei Monaten geben?

Das geplante reguläre Entlastungsbudget beträgt 386 Euro monatlich. In den ersten drei Monaten nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades wären bei Pflegegrad 2 nach dem bisherigen Entwurf nur 193 Euro vorgesehen.

Wie viel soll bei Pflegegrad 3 ausgezahlt werden?

Für Pflegegrad 3 sieht der Entwurf regulär 638 Euro monatlich vor. Während der ersten drei Monate sollen bei einer erstmaligen Einstufung nur 319 Euro gezahlt werden.

Wer bereits Pflegegrad 2 hat, bekommt dann ebenfalls nur noch die Hälfte?

Nach dem bisherigen Wortlaut nicht. Die Regelung bezieht sich auf die ersten drei Monate nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades und soll damit neue Fälle treffen.

Warum soll die Leistung am Anfang gekürzt werden?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf eine intensivere Beratung und Begleitung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Außerdem soll die Regelung die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung reduzieren.

Wann könnten die neuen Regeln gelten?

Der Referentenentwurf sieht für große Teile des Gesetzes den 1. Januar 2027 als Starttermin vor. Das Gesetz ist jedoch noch nicht beschlossen, sodass sich sowohl der Zeitpunkt als auch einzelne Regelungen noch ändern können.