Jobcenter nur noch digital: Verein stellt Anträge für Grundsicherung in Papierform zur Verfügung

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Wer Leistungen nach dem SGB II beantragen möchte, soll dies nach dem Willen vieler Jobcenter möglichst digital erledigen. Doch nicht jeder kann oder will dafür jobcenter.digital nutzen.

Der Sozialverein Tacheles reagiert nun und stellt die aktuellen SGB-II-Antragsformulare gesammelt zum Download bereit.

Tacheles kritisiert zunehmenden Druck zur digitalen Antragstellung

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles kritisiert die Digitalstrategie der Jobcenter deutlich. Nach Angaben des Vereins würden Papierformulare zunehmend schwerer auffindbar gemacht. Teilweise seien die entsprechenden Anträge auf den Internetseiten der Jobcenter gar nicht mehr zum Download verfügbar.

Tacheles wirft den Jobcentern deshalb vor, Leistungsberechtigte faktisch in Richtung der digitalen Antragstellung über jobcenter.digital zu drängen.

Gerade für Menschen ohne eigenen Computer, ohne zuverlässigen Internetzugang oder mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Behördenangeboten kann das zu erheblichen Problemen führen.

SGB-II-Antrag muss nicht online gestellt werden

Wichtig für Betroffene ist dabei: Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II muss nicht ausschließlich über das Onlineportal des Jobcenters gestellt werden.

Auch die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Anträge grundsätzlich auf verschiedenen Wegen gestellt werden können. Neben dem digitalen Antrag kommen insbesondere eine persönliche, telefonische oder schriftliche Antragstellung in Betracht.

Zudem kann ein Antrag zunächst formlos gestellt werden. Die für die abschließende Bearbeitung notwendigen Angaben, Formulare und Nachweise können anschließend nachgereicht werden.

Auch § 16 SGB I enthält keine Verpflichtung, Sozialleistungen ausschließlich digital zu beantragen. Danach werden Anträge auf Sozialleistungen beim zuständigen Leistungsträger gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anträge auch von anderen Leistungsträgern sowie Gemeinden entgegengenommen und weitergeleitet werden.

Eine generelle Pflicht, Bürgergeld ausschließlich über jobcenter.digital zu beantragen, besteht damit nicht.

Papierformulare bleiben für viele Menschen wichtig

Digitale Antragsmöglichkeiten können für viele Leistungsberechtigte praktisch sein. Unterlagen lassen sich elektronisch übermitteln und die Onlineangebote führen durch verschiedene Schritte der Antragstellung.

Problematisch wird die Digitalisierung jedoch, wenn analoge Möglichkeiten kaum noch auffindbar sind oder Betroffene den Eindruck erhalten, der Onlineantrag sei der einzig zulässige Weg.

Nicht alle Menschen verfügen über die notwendige technische Ausstattung oder ausreichende digitale Kenntnisse. Auch Sprachbarrieren, gesundheitliche Einschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Bedienung digitaler Angebote können eine Rolle spielen.

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Gerade bei existenzsichernden Sozialleistungen ist deshalb entscheidend, dass auch niedrigschwellige und analoge Zugangswege erhalten bleiben.

Tacheles veröffentlicht SGB-II-Formulare zum Download

Tacheles hat deshalb eine eigene Seite eingerichtet, auf der die aktuellen SGB-II-Antragsformulare gesammelt angeboten werden.

Dort finden Betroffene unter anderem:

  • den Hauptantrag,
  • den Weiterbewilligungsantrag,
  • die Veränderungsmitteilung,
  • die Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU),
  • die Anlage Einkommen (EK),
  • die Anlage für Selbstständige (EKS),
  • die Anlage Vermögen (VM),
  • Formulare für weitere Personen und Kinder in der Bedarfsgemeinschaft,
  • Anlagen zu Unterhaltsansprüchen, Mehrbedarfen und Haushaltsgemeinschaften,
  • verschiedene Bescheinigungen und Ausfüllhinweise.

Die Formularsammlung soll nach Angaben von Tacheles dauerhaft zur Verfügung stehen und einen einfachen Zugang zu den Papierunterlagen ermöglichen.

Antrag kann zunächst formlos gestellt werden

Wer dringend Grundsicherungsgeld benötigt, sollte eine Antragstellung nicht allein deshalb aufschieben, weil noch nicht sämtliche Formulare ausgefüllt oder alle Nachweise vorhanden sind.

Grundsätzlich kann der Antrag zunächst formlos gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen können anschließend nachgereicht werden.

Das kann insbesondere deshalb wichtig sein, weil der Zeitpunkt der Antragstellung Auswirkungen auf den Leistungsbeginn haben kann.

Wer einen Antrag schriftlich oder persönlich einreicht, sollte außerdem darauf achten, den Zugang beim Jobcenter möglichst nachweisen zu können. Eine Kopie des Antrags und ein geeigneter Nachweis über die Abgabe können hilfreich sein, falls später Streit über den Zeitpunkt der Antragstellung entsteht.

Keine Pflicht zu jobcenter.digital

Tacheles kritisiert, dass Papierformulare teilweise immer schwerer auffindbar seien und dadurch faktisch Hürden für Menschen entstehen könnten, die digitale Angebote nicht nutzen können oder möchten.

Mit der eigenen Formularsammlung bietet der Verein deshalb eine zusätzliche Anlaufstelle für Betroffene. Die aktuellen Antragsformulare sind auf der Tacheles-Webseite unter „Informationen → SGB II-Anträge“ abrufbar. Zusätzlich stellt Tacheles einen Direktlink zur Formularsammlung bereit.

FAQ: Die drei wichtigsten Fragen

Muss ich Bürgergeld über jobcenter.digital beantragen?

Nein. Eine generelle Verpflichtung, einen Antrag nach dem SGB II ausschließlich über jobcenter.digital zu stellen, besteht nicht. Anträge können grundsätzlich auch auf anderen Wegen beim Jobcenter gestellt werden.

Kann ich Bürgergeld auch ohne ausgefülltes Formular beantragen?

Ja. Ein Antrag kann grundsätzlich zunächst formlos gestellt werden. Die erforderlichen Formulare, Angaben und Nachweise können anschließend nachgereicht werden. Wichtig ist, dass aus der Erklärung hervorgeht, dass Leistungen beantragt werden.

Wo finde ich die SGB-II-Antragsformulare auf Papier?

Tacheles stellt die aktuellen SGB-II-Antragsformulare gesammelt auf seiner Webseite zur Verfügung. Sie sind dort unter „Informationen → SGB II-Anträge“ beziehungsweise über den veröffentlichten Direktlink abrufbar.