Jobcenter missachtet das Gericht

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Hartz IV Bezieher schickt Gerichtsvollzieher ins Jobcenter

19.07.2017

Vor wenigen Wochen hat es einen neuen Jobcenter-Skandal gegeben. Das Jobcenter Rhein-Berg hat das Gesetz klar gebrochen und danach einen Gerichtsvollzieher am Hals gehabt. Schon einmal riskierte eine Behörde einen Besuch des Gerichtsvollziehers und machte sich so zum Gespött.

Uwe N. hat sich aufgrund seiner Drogensucht in eine Entzugsanstalt begeben. Die von der Klinik angegebene geplante Behandlungszeit betrug 26 Wochen. Im Regelfall verlässt der Patient den stationären Bereich bereits nach ca. 9 Wochen. Danach wird die Behandlung ambulant fortgeführt und der Patient muss zurück in seine Wohnung.

Wer hat an der Uhr gedreht?
Bei Klinikaufenthalten von mindestens 6 Monaten hat das Jobcenter die Möglichkeit, die Zahlungen einzustellen, der Leistungsbezieher muss sich dann an die Sozialhilfe wenden. Das Jobcenter hat die Formulierung der Klinik (26 Wochen) sehr weit ausgelegt und Uwe N. die ihm zustehenden Mittel gestrichen, obwohl nur 9 Wochen Aufenthalt geplant waren.

Gericht ordnet Zahlungen wieder an
Um die drohende Obdachlosigkeit zu verhindern, hat das Gericht eine einstweilige Anordnung herausgegeben. Diese verpflichtet das Jobcenter dazu, Uwe N. wieder monatlich Geld auszuzahlen. Ohne diese Mittel stände der Leistungsbezieher direkt nach dem Klinikaufenthalt auf der Straße.

Missachtung des Gerichts
Der gerichtlichen Anordnung auf Zahlungsfortsetzung wurde trotzdem nicht nachgekommen. Ein persönlicher Besuch des Hartz 4-Beziehers hat dabei nichts ausgerichtet. Daraufhin wurde ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, Gegenstände im Jobcenter zu pfänden. Damit sollten die ausgefallenen Zahlungen an Uwe N. ausgleichen. Aus uns nicht bekannten Gründen hat der Gerichtsvollzieher (wie die Jobcenter-Mitarbeiter ebenfalls im Staatsdienst) bei insgesamt zwei Besuchen keine Pfändung im Jobcenter vorgenommen. Der Leistungsbezieher wartet bis heute auf eine Zahlung vom Jobcenter. Er wurde Opfer einer Bürokratiefalle und im Gegenzug hält das Jobcenter sich nicht an bestehende Gesetze. Den Fall in aller Ausführlichkeit lesen Sie auch hier.

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