Hartz IV: Schwangere soll zum Waschsalon

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Statt Darlehen für Waschmaschine: Jobcenter fordert Hochschwangere auf zum Waschsalon zu gehen

19.07.2017

Eine hochschwangere Hartz IV Bezieherin mit behindertem Sohn beantragte ein Darlehen beim zuständigen Jobcenter in Duisburg. Die Waschmaschine ist defekt, die Reparatur würde den Preis einer neuen Maschine bei weitem übersteigen. Doch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Die alleinstehende Betroffene wollte die Waschmaschine nicht geschenkt bekommen und stattdessen lediglich ein Darlehen aufnehmen, um die Waschmaschine dann von den laufenden Hartz IV Regelleistungen abzustottern. Doch die Antwort der Behörde lässt jeden normal denkenden Menschen ins Zweifeln kommen.

Obwohl die Mutter schwanger ist und der Sohn zusätzlich an einer chronischen Darmerkrankung leidet, wurde der Antrag abgelehnt. Stattdessen soll die Betroffene sich die Kosten für die Neuanschaffung von den Regelleistungen selbst ansparen und die Wäsche im Waschsalon waschen. So die „Empfehlung“ der Behörde.

Das wird aber mit den zusätzlichen Kosten für den Waschsalon kaum klappen, weil das Geld sowieso kaum ausreicht. „Mein Sohn hat starke Durchfälle. Wenn er Samstagabend Durchfall hat, kann ich die Wäsche nicht bis Montag liegen lassen. Mal ganz davon abgesehen, dass ich hochschwanger bin und eigentlich nicht schwer tragen darf.“ Denn in den nächsten Tagen erwartet die Betroffene ihr zweites Kind. Der Anwalt der Betroffenen hat bereits Widerspruch eingelegt. (sb)

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