Jobcenter erstellen Psychogramme über Bürgergeld-Betroffene

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Wer Bürgergeld Leistungen bezieht, muss sich regelmäßig bei sogenannten Meldeterminen im Jobcenter einfinden. Wer dem nicht nachkommt, muss Leistungskürzungen in Form von Sanktionen rechnen. In solchen Terminen werden unter anderem auch sog. Psychogramme erstellt.

Alles nur Notizen?

Bei diesen Terminen erstellen die Sachbearbeiter in den Jobcentern Notizen. Einige gehen dabei soweit, dass sie sogenannte Psychogramme erstellen, obwohl ihnen die psychologische Qualifikation hierfür fehlt.

Eine Akteneinsicht kann sich lohnen, wie dieser Fall zeigt. Denn das was Jobcenter-Mitarbeiter über ihre “Kunden” verfassen, lässt einen erschaudern.

Den folgenden Fall machte eine Erwerbslosenberatungsstelle aus Berlin öffentlich.

Gespräche im Jobcenter dienen immer der Bewertung und Beurteilung

Gespräche im Jobcenter dienen immer auch der Bewertung und Beurteilung des Antragstellers. Unerwartet konnte eine Leistungsberechtigte folgendes über sich lesen: “…durch verfestigte Selbstwahrnehmung und der konträren Außenwahrnehmung bedarf es einer Entwicklung der Persönlichkeit“.

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Küchentischpsychologie im Jobcenter

Eine solche Bewertung und Annahme stellt allerdings eine Frechheit dar. Wie kann ein Sachbearbeiter in einem Jobcenter ein “Psychogramm” erstellen, wenn dieser noch nicht einmal über eine psychologisches Grundstudium verfügt?

Alle weiteren Maßnahmen und Weiterbildungsangebote leiten sich von einer solch unqualifizierten Beurteilung ab.

Es empfiehlt sich daher immer eine Akteneinsicht beim Jobcenter zu beantragen, da man ansonsten an diese Form von Küchentischpsychologischer Beurteilung niemals herankommt oder sich im Nachhinein wundert, warum man in irrwitzige Maßnahmen mit Sanktionsandrohung vermittelt bekommt.

Recht auf Akteneinsicht

Viele wissen nicht, dass ein Anrecht auf Akteneinsicht besteht. Das Gesetz garantiert eine Einsichtsrecht in die eigenen Akten (§ 25 Abs.1 Satz 1 SGB X ). Dazu man allerdings erklären, warum die Kenntnis der Akten im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Widerspruch) wichtig ist.

Mehr zum Anrecht auf Akteneinsicht mit Musterschreiben findet man hier.