Hohe Sanktionsquoten bei Arbeitslosen
Die Medien berichten über Sanktionen mehrheitlich unter dem Motto: „Arbeitsunwillige Hartz IV-Empfänger werden verstärkt sanktioniert.“ Es werden dann auch geringe Quoten angegeben, die den Eindruck erwecken, es sei nur eine kleine Minderheit betroffen. Doch diese Darstellung ist falsch, wie hier gezeigt wird.
Falsche Berichterstattung
Normalerweise beziehen sich die veröffentlichten Sanktionsquoten auf alle erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger. Die Mehrzahl ist aber nicht arbeitslos, sondern bezieht nur ergänzende Leistungen oder ist in Maßnahmen wie Umschulung, Qualifizierung oder 1 Euro-Job beschäftigt. Dann werden sie nur wenig behelligt mit dem Ergebnis geringer Quoten. Umso höher sind diese bei den Arbeitslosen.
Ein Beispiel: Die Münstersche Zeitung berichtete im letzten Sommer von einer 3,8 %igen Sanktionsquote in Münster. Nach Datenlage kann das nur im Februar gewesen sein. – Endgültige Daten liegen erst nach drei Monaten vor. – Bei den arbeitslosen Hartz IV-Empfängern wurden aber 6,5 % erreicht (BA 2009). Diese Quote bezog sich auch nicht auf die Sanktionen selbst, sondern auf Personen mit mindestens einer aktuell wirksamen Sanktion. Fast jeder Fünfte war aber von mehreren Sanktionen gleichzeitig betroffen, oft mit Existenz gefährdenden Auswirkungen.
Jedem Vierten wurden die Leistungen gekürzt
Sanktionen werden in der Regel für drei Monate verhängt. Bei den tatsächlich Arbeitslosen wurde also etwa jeder Vierte einmal im Jahr sanktioniert (4 x 6,5 % = 26 %). Diese Schätzung bestätigte der damalige Geschäftsführer der Hartz IV-Behörde Münster, Dr. Gahlen, gegenüber der Sperre. Und es gibt besondere Risikogruppen: Bei den Männern wurde etwa jeder Dritte (4 x 8,6 % = 34,4 %) und bei den Unter-25-jährigen mehr als jeder Zweite einmal im Jahr sanktioniert (4 x 14,6 = 58,4 %), jedenfalls in Münster (BA 2009). Wenn schon bezweifelt wird, ob man mit Hartz IV leben kann, dann ist auch zu fragen, ob man mit den Kürzungen noch überleben kann.
Die Entwicklung
Bundesweit nahm die Gesamtzahl der Sanktionen von 2006 bis 2007 um etwa 60 % zu, wie in den Medien übereinstimmend berichtet wurde. Bis 2008 war dann nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur noch eine unwesentliche Zunahme um 1,2 % zu verzeichnen, von 746.000 auf 755.000. Abweichend von diesem Bundestrend gab es in Münster von 2007 bis 2008 einen deutlichen Anstieg der Sanktionen um 16,3 %, von 3.174 auf 3.692 (BA 2009). Siehe auch den Artikel „Schädliche Sanktionen gegen Arbeitslose“. (Helmut Scheimann für das Arbeitslosenmagazin Sperre, 26.08.2009)
Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Tabelle 2.1 „Anzahl neu festgestellter Sanktionen nach Gründen seit Jahresbeginn“, Berichtsmonat 12/2007 und 12/2008; Tabelle 3.1 „Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, 3.2 ~ (männlichen) und 3.5 ~ (unter 25 Jahren), jeweils Berichtsmonat 02/2008; veröffentlicht 2009 auf der Internet-Seite unter der Rubrik „Sanktionen“.
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