Bürgergeld: Wann Du einen Überprüfungsantrag stellen solltest

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Ein Überprüfungsantrag können Bürgergeld-Beziehende stellen, wenn Leistungen nicht zugesprochen oder unberechtigt gekürzt wurden. Der Überprüfungsantrag ist ein Mittel der Wahl, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen und damit auch der Klageweg verschlossen bleibt. Wir erklären, wann ein solcher Antrag Sinn macht.

Fehlerhafter Leistungsbescheid: Widerspruch und Überprüfungsantrag beim Jobcenter nach § 44 SGB X

Bescheide vom Jobcenter sollten Arbeitslosengeld-II-Beziehern stets auf ihre Richtigkeit prüfen. Eine unvollständige Übernahme von Mietkosten oder Heizkosten, die Anrechnung von zu hohem Einkommen oder fehlende Anerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende können Gründe für einen Widerspruch sein.

Enthält der Bürgergeld-Bescheid eine Rechtsbelehrung, gilt nämlich nach § 77 SGG nur eine Widerspruchsfrist von einem Monat, innerhalb derer der oder die Betroffene mündlich oder schriftlich Widerspruch beim Jobcenter erheben kann.

Ein Widerspruchsverfahren ist für Betroffene kostenfrei. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen nicht separat Widerspruch einlegen, sollten in diesem aber die strittigen Leistungen je Person aufschlüsseln.

Sollte die Widerspruchsfrist verstrichen sein, können Betroffene dennoch gegen eine unrechtmäßige Beurteilung vorgehen, in dem sie einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen.

Wer kann einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen?

Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann von jeder und jedem Betroffenen gestellt werden, erfolgt formlos und ist an keine Fristen gebunden.

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Er muss jedoch direkt an das Jobcenter geschickt werden, das den beanstandeten Verwaltungsakt erlassen und zum Beispiel den Bürgergeld-Bescheid erstellt hat und sollte Datum und Art des Bescheides sowie eine Begründung für die Überprüfung, also Angaben zu fehlerhaften Berechnungen oder ähnlichem, enthalten.

Das entsprechende Jobcenter prüft dann den gesamten Verwaltungsakt erneut auf seine Richtigkeit – nicht nur die beanstandeten Sachverhalte.

Ein Überprüfungsbescheid kann grundsätzlich also auch schlechter für den Betroffenen ausfallen. Vor der Einreichung eines Überprüfungsantrags sollten Betroffene daher prüfen, ob sich beispielsweise gesetzliche Berechnungsgrundlagen in der Zwischenzeit verändert haben.

Welche Fristen gelten für Betroffene und für das Jobcenter?

Die durch einen Überprüfungsantrag rückwirkend erneut überprüfte Zeitspanne liegt generell bei vier Jahren, bei Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger nach § 40 SGB II jedoch nur bei einem Jahr.

Dabei wird jedoch das gesamte Kalenderjahr vor dem Antrag überprüft, nicht nur ein Jahr vor Antragstellung. Das Jobcenter hat sechs Monate Zeit, um über einen Überprüfungsantrag zu entscheiden und einen Überprüfungsbescheid zu erlassen. Möglicherweise werden weitere Unterlagen zur Klärung des Sachverhalts von den Betroffenen angefordert.

Wann kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden?

Ist in diesem Zeitraum kein Bescheid ergangen, können Betroffene eine Untätigkeitsklage einreichen. Wird der Überprüfungsantrag abgelehnt, können Betroffene innerhalb von einem Monat dagegen einen Widerspruch erheben.

Leistungsbeziehende sollten beachten, dass ein Überprüfungsverfahren keine aufschiebende Wirkung hat und beispielsweise Rückforderungen trotzdem fällig werden können. Um dies zu Verhindern muss gleichzeitig zum Überprüfungsantrag ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

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