Rente: Diese Höhe soll die Rentenaufschubprämie haben – Bonus fünfstellig

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Hubertus Heil legte einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Arbeit im Alter vor. Wer künftig länger arbeitet und nicht in Rente geht, soll eine sog. Rentenaufschubprämie bekommen. Wie hoch diese ausfällt und ob Steuern darauf fällig werden, beantworten wir hier.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf zur Arbeit im Alter?

Der Gesetzesentwurf von Hubertus Heil, der im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 vorgestellt wurde, zielt nun darauf ab, die Beschäftigung älterer Menschen attraktiver zu gestalten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf umfasst mehrere Reformen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer motivieren sollen, über das reguläre Rentenalter hinaus im Berufsleben zu bleiben.

Der wichtigste Punkt des Entwurfs ist die sogenannte Rentenausschubprämie. Diese Prämie soll an Beschäftigte gezahlt werden, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, ohne ihre Rente in Anspruch zu nehmen.

Die Idee dahinter ist, durch finanzielle Anreize die Entscheidung, länger im Berufsleben zu bleiben, zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die betroffenen Arbeitnehmer auszahlen, was einer Lohnaufstockung gleichkommt.

Wie hoch ist die Rentenaufschubprämie?

Bisher gilt: Wer regulär Rente beziehen kann und trotzdem länger arbeitet, wird mit einer höheren Rente belohnt – und das sein Leben lang. Jeder Monat länger im Job bringt eine Rentenerhöhung von 0,5 Prozent, was auf das Jahr gerechnet sechs Prozent mehr Rente bedeutet. Wer also drei Jahre länger arbeitet, erhält eine um 18 Prozent höhere Rente.

Die neue Regelung der Regierung sieht laut Entwurf vor, dass Arbeitnehmer, die länger arbeiten, anstatt einer höheren Rente auch eine „Rentenaufschubprämie“ wählen können.

Diese Prämie wird als Einmalzahlung in Höhe der ansonsten entgangenen Rente ausgezahlt. Wer beispielsweise bei einer monatlichen Rente von 1200 Euro ein Jahr länger arbeitet, würde 14.400 Euro auf einen Schlag ausgezahlt bekommen.

Dazu käme ein Aufschlag von rund 8,2 Prozent, was in diesem Beispiel 15.580 Euro Rentenaufschubprämie für ein Jahr ergibt. Dieser Aufschlag resultiert aus den Einsparungen der Rentenversicherung, da der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zur Krankenversicherung leistet.

Welche Herausforderungen bringt der Gesetzesentwurf mit sich?

Während der Gesetzesentwurf grundsätzlich positive Resonanz findet, gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere von der Deutschen Rentenversicherung.

Diese befürchtet, dass durch “die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge direkt an die Arbeitnehmer erhebliche Beitragseinnahmen verloren gehen könnten”.

Dies würde langfristig die Stabilität des Rentensystems gefährden, so die Befürchtung. Wie der Gesetzgeber auf diese Bedenken reagiert, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch klar, dass die finanzielle Ausgestaltung und die Auswirkungen auf die Rentenversicherung sorgfältig geprüft werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs ist die Anhebung des Einkommensfreibetrags für erwerbstätige Witwen und Witwer. Geplant ist, dass ab dem 1. Januar 2025 Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis zu einer Höhe, die dem gesetzlichen Mindestlohn für eine Vollzeitstelle entspricht, anrechnungsfrei bleibt. Dies soll auch älteren Menschen, die neben einer Witwenrente arbeiten, zusätzliche finanzielle Anreize bieten.

Ist die Rentenaufschubprämie steuerfrei?

Obwohl der Entwurf bereits reicht weit ausgearbeitet ist, bleiben noch einige Fragen offen. Unklar ist beispielsweise, ob die Rentenaufschubprämie steuerfrei sein wird – was angesichts der bestehenden Steuergesetzgebung eher unwahrscheinlich ist. Zudem bleibt offen, ob diese Prämie über mehrere Jahre hinweg angesammelt werden kann oder ob sie nur für ein Jahr gezahlt wird.

Diese Unklarheiten könnten entscheidend dafür sein, wie attraktiv die neuen Regelungen für ältere Arbeitnehmer tatsächlich sind und welche Auswirkungen sie langfristig auf die Sozialversicherungen und den Arbeitsmarkt haben werden.

Welche Auswirkungen hat die geplante Flexibilisierung von Arbeitsverträgen?

Der Gesetzesentwurf sieht zudem Änderungen im Bereich der befristeten Arbeitsverträge vor. Insbesondere soll es ermöglicht werden, sachgrundlose befristete Arbeitsverträge mit dem bisherigen Arbeitgeber abzuschließen, auch wenn der Arbeitnehmer bereits das Rentenalter erreicht hat.

Diese Neuregelung könnte insbesondere für ältere Arbeitnehmer interessant sein, die nach ihrem regulären Renteneintritt weiterarbeiten möchten, ohne in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu treten, meint auch Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt gegenüber “Gegen-Hartz”.

Deutliche Kritik an der Rentenaufschubprämie

Allerdings gibt es auch hier kritische Stimmen. Die Frage, ob dies tatsächlich ein sinnvoller Weg ist, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, oder ob es lediglich die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse auf Kosten der Arbeitnehmerrechte vorantreibt, wird kritisiert. Insbesondere der Punkt, dass Arbeitsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht automatisch enden sollen, wirft rechtliche und soziale Fragen auf.

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, kritisiert: “Was die Bundesregierung offenbar ausblendet, ist, dass viele Beschäftigte gar nicht länger arbeiten können, weil Arbeitsbedingungen zu anstrengend sind, und sie es einfach gesundheitlich nicht mehr schaffen.”

Zudem wird von Seiten des DGB kritisiert, dass die Prämie nicht nur die Rentenversicherung, sondern auch die Kranken- und Pflegeversicherung erheblich belastet. Die Sozialversicherungen könnten durch diese Maßnahmen Einnahmeverluste in Milliardenhöhe erleiden, was langfristig zu höheren Beiträgen oder zu Leistungskürzungen führen könnte.

Der DGB kritisiert zudem, dass es nicht Aufgabe der Sozialversicherungen sein sollte, höhere Entlohnungen für ältere Arbeitnehmer zu finanzieren. Vielmehr sollte dies in der Verantwortung der Arbeitgeber liegen.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die geplante Möglichkeit, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge für ältere Arbeitnehmer bis zu acht Jahre nach der Regelaltersgrenze zu verlängern. Diese könnte als eine Art “Arbeitsrecht zweiter Klasse” angesehen werden, da sie den Arbeitgebern ermöglicht, ältere Arbeitnehmer weniger sicher zu beschäftigen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt diese Ausweitung des Arbeitsrechts entschieden ab und fordert stattdessen, dass auch ältere Beschäftigte unbefristet eingestellt werden sollten.