Hartz IV: Überprüfungsanträge noch bis Donnerstag

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Hartz IV Überprüfungsanträge für 4 Jahre nur noch bis Donnerstag möglich

29.03.2011

Überprüfungsanträge für die vergangenen vier Jahre können nur noch bis zum Donnerstag gestellt werden. Danach gelten die neuen Hartz IV Gesetze. „Mehr als einen Monat verzögerte die Bundesregierung die Veröffentlichung des neuen Hartz IV-Gesetzes – mit dem Ziel, den Betroffenen finanzielle Rechte vorzuenthalten?“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Jetzt drängt die Zeit für die Hartz IV-Berechtigten, sehr eilige – teilweise nur noch Tages-Fristen zu beachten, in denen sie sich weitergehende Rechte aus dem alten Gesetz noch sichern können.“

Nach Auskunft des zuständigen Referats des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber der Hartz IV-Plattform wird das – vom Bundesrat am 23. Februar beschlossene – neue Hartz IV-Gesetz voraussichtlich am heutigen 29. März durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtswirksam.

Das bedeutet: Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X für falsche Bescheide der Verwaltungen können rückwirkend auf 4 Jahre jetzt – unwiderruflich! – nur noch bis zum Donnerstag, 31. März, 24 Uhr gestellt werden; Bezug: § 77 Abs. 13 der Gesetzesnovelle. Ab 1. April gilt nach neuem Gesetz nur noch die Rückwirkung auf 1 Jahr.

„Eine schäbige Verzögerungstaktik der Bundessozialministerin! Sie hätte ohne Not das Gesetz auch bereits Anfang März veröffentlichen können – wenn sie nur gewollt hätte. Aber wieder einmal bewahrheitet sich, dass es Ministerin von der Leyen nicht zuerst um die Rechte der Betroffenen geht, sondern nur um Geld – und zwar darum, durch extrem kurze Fristen möglichst viel Geld bei den Ärmsten einzusparen. Bleibt nur zu hoffen,“ so Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform, „dass auch in den kaum mehr drei Tagen noch möglichst viele von Ihnen, den formlosen Antrag bei den Hartz IV- und SGB XII-Verwaltungen stellen, um alle vorenthaltene
Leistungen doch noch zu bekommen.“ (pm)

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