Mehrheit der Hartz-IV Haushalte nutzt keine GEZ-Befreiung
11.07.2011
Die meisten Hartz IV Bezieher nutzen die Befreiung von den GEZ-Gebühren der öffentlich-rechtlicher Radio und Fernsehanstalten nicht. Sozialverbände vermuten, dass vielen Anspruchsberechtigten die Antragstellung zu kompliziert erscheint.
Immer wieder klagen die Sendeanstalten von ARD und ZDF die Ausfälle von Gebühren durch Hartz IV Betroffene. Doch die Realität sieht gänzlich anders aus. Etwa die Hälfte aller Anspruchsberechtigten zahlt trotz Anspruch auf eine GEZ-Befreiung monatliche Gebühren von etwa 18,00 Euro. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ) sparen von den 3,5 Millionen Haushalten lediglich 1,5 Millionen die Gebühren. Wenn man diese Summe insgesamt hochrechnet, so bekommen ARD und ZDF rund 400 Millionen Euro jährlich von Sozialleistungsbeziehern, obwohl diese befreit wären. 400 Millionen Euro erhält im Vergleich die ARD Landesanstalt Radio Bremen pro Jahr.
Seit längerer Zeit bemängeln Sozialverbände und Erwerbslosengruppen die zusätzliche Antragserfordernis bei der GEZ-Befreiung. "Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen", kommentierte Ulrich Schneider,Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, in der "Süddeutschen Zeitung". Denn eine Bescheinigung vom Jobcenter reicht der Gebühreneinzugszentrale nicht aus. Neben der Bescheinigung muss noch ein zusätzliches Antragsformular ausgefüllt werden. Erst wenn dieser Antrag mit der Jobcenter Bescheinigung eingereicht und bestätigt wurde, können Haushalte, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, rund 200 Euro pro Jahr einsparen. Der Sozialverband fordert eine unbürokratische Befreiungspraxis. „Im Zuge des Hartz IV Bescheides sollte auch eine automatisierte Meldung an die GEZ geleitet werden“, forderte Sebastian Bertram von "gegen-hartz.de".
Im Rundfunkstaatsvertrag steht unter §6 Gebührenbefreiung Punkt 3 die Gebührenbefreiung natürlicher Personen geschrieben. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach §22 ohne Zuschläge nach §24 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches sind von der GEZ befreit. Um von der GEZ befreit zu werden, muss man einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare sind in den Bürgerbüros, den Rathäusern und Ordnungsämter erhältlich. (gr)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors