Hartz IV Bezieher profitieren kaum durch neue 450 Euro Minijob- Verdienstgrenze
30.11.2011
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit können Bezieher von Hartz IV Leistungen zukünftig 10 Euro mehr von Zusatzverdiensten behalten. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung plant die 400 Euro Mini-Job-Grenze auf 450 Euro anzuheben. Doch wer genauer hinschaut, wird bemerken, dass die Erhöhung der Verdienstgrenze für die meisten kaum Vorteile und für einige sogar Nachteile bringt.
Zur „Belebung der Konjunktur“ und zum „Ausgleich der Inflation“ will die Bundesregierung die 400 Euro Mini-Job-Grenze auf 450 Euro anheben. Dies geschieht allerdings nicht zum Wohle der Allgemeinheit, sondern für eine weitere Ausweitung des Niedriglohnsektor. Während Union und FDP darüber schwadronieren, dass sie nicht davon ausgehen, dass der Niedriglohnsektor durch diese Anhebung weiter ausgebaut wird, kritisieren die Grünen die Reform. Schließlich fordern immer mehr unabhängige Arbeitsmarktexperten die Abschaffung der Minijobs, da durch die massenhafte Subventionierung von nicht Existenz-sichernden Beschäftigungsverhältnissen die Anzahl der regulären Arbeitsplätze reduziert werden. Das Modell hat sich als „Sachgasse erwiesen“, wie die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer richtigerweise sagte.
Im Zuge der Veränderungen sollen Hartz IV Bezieher künftig ganze 10 Euro „mehr behalten“ dürfen. Das ergebe sich „automatisch aus dem Sozialgesetzbuch, wenn die Koalition wie geplant im nächsten Jahr die Mini-Job-Grenze von 400 auf 450 Euro anheben wird“, wie eine Sprecherin der BA verkündet. Laut BA sollen davon rund 700.000 Menschen in Deutschland profitieren. Wer genau nachrechnet, wird aber bemerken, dass zahlreiche Betroffene nicht mehr durch ihre geleistete Arbeit behalten können, sondern im Endeffekt sogar weniger. Das gilt für diejenigen, die bereits jetzt 450 Euro Brutto verdienen.
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450 Euro werden einige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die zwischen 400 und 450 Euro verdienen, nun wieder zu Minijobbern. Das heißt, es werden keine vollen Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt und die Krankenversicherung entfällt gänzlich, obwohl die Beiträge durch eine pauschale Abgabe gezahlt wurden. Vermutlich wird durch die Erhöhung auf die 450 Euro Grenze die Pauschalgrenze für abzugsfähige arbeitsabhängige Kosten auch auf 450 Euro erhöht. Diejenigen, die bislang zwischen 400 und 450 Euro verdient haben, konnten bisher beispielsweise Fahrtkosten geltend machen. Durch die Anhebung wird dieser Faktor sehr wahrscheinlich wegfallen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verfügt über einen Bruttolohn von 450 Euro = Nettolohn ca. 400 Euro.
Fahrtkosten 76€ (20 km Entfernung), Kfz-Haftpflicht 50 Euro Monat, 30€ Versicherungspauschale 15,33 Euro Werbungskosten-P. Rechnung BISHER: 76 + 50 + 30 + 15 + (Selbstbehalt 70€= 20% von 450-100) ergibt ein Freibetrag von 241€. Durch die Anhebung der Pauschalgrenze auf 450 Euro ergibt sich nunmehr ein Maximalfreibetrag von 170 Euro statt der bisherigen 160. Wenn nun wie im Beispiel angeführt die Kosten 171 Euro betragen, reicht der Pauschalfreibetrag von 170 Euro nicht mehr aus.
Diejenigen die derzeit einen 400 Euro-Job ausüben:
Bezieher von Arbeitslosengeld II haben bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen einen Freibetrag von 100 Euro. Dieser Betrag wird nicht mit den Regelleistungen verrechnet. Von jedem weiteren zusätzlich verdienten Euro (bis 1000 Euro) dürfen Hartz IV Bezieher 20 Prozent behalten. Bei einem 400 Euro Jobs sind das demnach 160 Euro. Bei einer Rechengröße von 450 Euro sollen dies künftig 170 Euro sein, wie die Sprecherin der BA sagte. Bei einem Stundenlohn von in vielen Branchen nicht unüblichen 5 Euro Netto müssen Minijobber nunmehr 10 Stunden mehr arbeiten, um 10 Euro mehr behalten zu können. (sb)
Lesen Sie dazu auch in unserem Hartz 4 Forum:
Einkommensanrechnung 400 Euro Job
Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de
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