Hartz IV: Jobcenter verweigerte Mini-Job

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Jobcenter-Mitarbeiter verwehrt ALG II Bezieherin Minijob 450 Euro

17.04.2016

Eine Hartz IV Bezieherin (über 59 Jahre), die im Monat 217,25 € erhält, da der Ehemann Rente bekommt, möchte ein Minijob auf 450 Euro Basis unternehmen. Die Betroffene will erstens aus Hartz IV raus, sie möchte arbeiten und mit 450 Euro auch zum Lebensunterhalt beitragen. Außerdem kann sie auf Grund einer chronischen Lendenwirbelerkrankung nur im Büro als Schreibkraft arbeiten, da ständiges Stehen und Heben ihr nicht möglich ist.

Der Jobcenter-Mitarbeiter lehnte dies ab. Er meinte, erwerbsfähige Arbeitslose im Richtkreis ALG 2 dürften keine Tätigkeiten mit 52,94 Stunden im Monat arbeiten. Sollte der Wunsch bestehen nur diese Stundenanzahl zu arbeiten- also nur 13,235 Std. in der Woche- muss sie sich einer Untersuchung des Arbeitsmedizinischen Dienstes unterziehen. Die soll feststellen, ob sie bloß so viel arbeiten kann, einen Antrag auf Erwerbslosenminderungsrente stellen oder Sozialhilfe beantragen muss.

Als zweite Variante meinte dieser Mitarbeiter, käme eine REHA in Betracht, Diese solle die Frau wieder gesund machen, damit sie wieder voll arbeiten könne. Wie kann man chronische und langjährige Erkrankungen wieder rückgängig machen will, ließ er offen. Außerdem sei das Projekt 50+ von der Bundesregierung abgesetzt worden.

Die Jobcenter-Mitarbeiter schlägt also vor, dass de Betroffene sich für eine SV Tätigkeit mit fast 60 Jahren entschließt mit über 60 und mehr Stunden im Monat. Daher bat die Betroffene um eine längere Bedenkzeit. Doch der MA hatte nicht darauf gehört. Ihm ginge es nur um die Erreichung der monatlichen Quote und um die ständige Unterschrift der EGV.

Viele Jobcentermitarbeiter wollen ihre Statistik schönen, im dem sie Kunden mit einer Erkrankung und Behinderungsgrad von ALG2 ausgrenzen und sie in eine andere Schubladen verpflanzen. Außerdem hatte der Mitarbeiter nicht in Betracht gezogen, dass eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen werden kann. Die Zwangsverrentung und Verlegung in die Sozialhilfe von ALG2 Beziehern hat jetzt Konjunktur in den Jobcentern.

Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die "Volle Erwerbsminderungsrente", wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, eine "Teilweise Erwerbsminderungsrente". Die Rente muss beantragt werden, ist befristet und kann verlängert werden. Zuständig ist die Rentenversicherung. (Erwerbslosenberatung Suhl Luise Müller)

Bild: Photographee.eu – fotolia

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