Jetzt gegen Mietsenkungsvorgänge im SGB-II-Bereich wehren von Thomas Kalley
Wie wir alle ja mittlerweile hinlänglichst wissen, üben sich die Hartz-IV-Umsetzer in den Jobcentern und ähnlichen Einrichtungen derzeit mit dem bundesweit flächendeckenden Kürzen der KdU (Kosten der Unterkunft) auf Basis erstens dubioser und zweitens inhaltlich völlig inkompetenter "Gutachten" u.a. bestimmter Firmen aus Hamburg.
Das ganze dient der Schonung der maroden Kommunalkassen, damit vielleicht genug da ist, um z.B. wieder eine neue "So-da-Brücke" zu bauen. "So-da-Brücken" gibts viele in Deutschland, und sie heissen so, weil sie einfach so da stehen, also keinen Straßenanschluß haben – nur ein Beispiel für die schier grenzenlose Misswirtschaft in Deutschlands Kommunen.
Zurück zum Thema KdU: die angewandten sogenannten "KdU-Richtlinien" der deutschen Kommunen (und dies gilt auch für die denen vorliegenden albernen KdU-Gutachten und deren Mietkürzungsaufforderungen) haben in den allermeisten Fällen keine sogenannte rechtliche Außenwirkung, sind somit nicht anwendbar und jede/r vom SGB-II-Bezug Betroffene/r kann und sollte sich deshalb auch dagegen wehren.
Das kann man/frau schon mal dahingehend tun, in dem, wenn eine Mietkürzungsaufforderung vom JC o.ä. gekommen ist, als Antwort eine schriftliche Auskunftsanfrage an die Kommune oder das Jobcenter oder ähnliche Einrichtungen gerichtet wird mit eben der Anfrage, auf detailiert welchen gesetzlichen Vorgaben die aktuellen KdU-Richtlinien und die sich darauf berufenden Mietkürzungsaufforderungen des JC u.a. denn beruhen, und daß die das bittschön – ausschließlich – schriftlich beantworten sollen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt, und schadet allen anderen, denn je BürgerInnen aufbegehren und Fragen (schriftlich) stellen und dabei nicht locker lassen und je mehr Verfahren gf. sogar vor den Gerichten landen, umso mehr können letzendlich wir alle auf Änderungen an der Hartz-IV-Scheiße hoffen. Wenn aber die meisten still duldend im Kämmerlein hocken, passiert natürlich nüscht.
Also kommt in Gang, liebe Leute, wenn man Euch die Miete kürzen will… Es gibt zwar 2-3 Sozialgerichte in Deutschland, die neuerdings solchen "Bullshit-KdU-Gutachten" und darauf basierenden "KdU-Richtlinien" statt gegeben haben, aber diese bedauerlichen Einzelfälle sind eben die Ausnahme, nicht die Regel. Eine informative Website zu dem Thema ist
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html (Thomas Kalley)
Bild: ImmobilienNews / pixelio.de
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