Durch die anhaltene Krise steigen die Preise für Lebensmittel und Strom. Wer Haustiere hat, bekommt vom Jobcenter keine Unterstützung. Sozialhilfe- oder Hartz IV Beziehende können allerdings Hilfen in Anspruch nehmen, die wir in diesem Artikel erläutern.
Grundrecht auf ein Haustier
Jeder Mensch darf in Deutschland einen Hund, eine Katze oder Meerschweinchen halten. Auch Hartz IV bzw. Sozialhilfe Beziehern darf der Staat nicht verbieten, ein Haustier zu halten.
Allerdings sehen die Regelleistungen im SGB II keinerlei Hilfen vor, um ein Tier zu versorgen. Nur wer zum Beispiel auf einen Blindenhund angewiesen ist, erhält Hilfeleistungen.
Neben einigen anderen Hilfen, die außerhalb des SGB II existieren und hier ausführlich beschrieben sind, bieten sog. Tiertafeln schnelle und unbürokratische Hilfen.
Vom Munde absparen
“Wer ein Tier hat und es wirklich liebt, verzichtet bei Geldnot eher aufs eigene Essen, als dass das Tier hungern muss”, berichtet Roswitha Hausin aus Niederhof. Sie weiß genau wovon sie spricht, denn sie hat im Landkreis Waldshut die “Tiertafel” mit aufgebaut.
Zur Tiertafel können Haustierhalter/innen gehen, die selbst in Not geraten und dringend auf Futterspenden für ihren Hund oder ihre Katze angewiesen sind.
Für die meisten Betroffenen sind die Haustiere nämlich über die Jahre regelrecht ans Herz gewachsen. Sie wollen nicht, dass ihre Tiere ins Tierheim abgeschoben werden. Für viele Haustierbesitzer sind die Tiere auch deshalb wichtig, weil sie sonst vollkommen vereinsamen würden.
Lesen Sie auch:
– Urteil: Hartz IV Bezieher sollen keine Hunde haben
– Hartz IV Mehrbedarf für Hund, Katze, Meerschweinchen?
Ein Anspruch auf Hilfe wird zuvor geprüft
“Ganz klar: Es kostet sehr viel Überwindung, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und zu sagen: Ich kann kein Futter mehr kaufen. Können Sie mir helfen?” Bevor die Tiertafel allerdings Futter und Sachspenden vergibt und sich auch anteilig an Tierarztrechnungen beteiligt, wird die Bedürftigkeit des Hilfesuchenden überprüft.
Denn die Spenden sind überschaubar, weshalb nur wirklich bedürftigen Tierhaltern geholfen wird.
Um Hilfen zu erhalten, müssen die Notleidenden deshalb einen aktuellen Hartz-4-Bescheid vorlegen, einen Arbeitslosen- oder Rentenbescheid nachweisen, oder dass das Einkommen nicht für den Futterkauf ausreicht.
Noch einfacher ist es, wenn Betroffene einen Berechtigungsschein für den Einkauf in einem Tafelladen vorweisen kann.
Bis zu 80 Prozent Futtermittelbedarf wird gefördert
Konnte ein Nachweis erbracht werden, wird der Kunde in der Tiertafelkartei registriert. Dann kann er/sie bis zu 80 Prozent des Futtermittelbedarfs über die Tiertafel beziehen. Daneben können auch Sachspenden wie Hundeleinen oder Futternäpfe erworben werden.
Wo findet man eine Tiertafel?
In vielen Großstädten und Landkreisen existieren solche Tiertafeln. Ein Blick ins Internet reicht aus, um eine Tiertafel in der Nähe zu finden. In Berlin z.B. kann z.B. hier Kontakt aufgenommen werden. Bild: K. Thalhofer – fotolia