Haustiere und Bürgergeld: Unterstützung für Hunde- und Katzenhalter

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Wer Haustiere hat, erhält keine Unterstützung vom Jobcenter. Personen, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, können jedoch Unterstützung erhalten, die wir in diesem Artikel erläutern.

Grundrecht auf ein Haustier

In Deutschland darf jeder einen Hund, eine Katze oder ein Meerschweinchen halten. Auch Menschen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, darf der Staat nicht verbieten, ein Haustier zu halten.

Allerdings sehen die Regelleistungen im SGB II keine Unterstützung für die Versorgung eines Tieres vor. Nur wer zum Beispiel auf einen Blindenhund angewiesen ist, erhält Hilfe.

Neben einigen anderen Hilfen, die außerhalb des SGB II existieren und hier ausführlich beschrieben sind, bieten sog. Tiertafeln schnelle und unbürokratische Hilfen.

Vom Munde absparen

“Wer ein Tier hat und es wirklich liebt, verzichtet bei Geldnot lieber auf das eigene Futter, als dass das Tier hungern muss”, sagt Roswitha Hausin aus Niederhof. Sie weiß, wovon sie spricht, denn sie hat die “Tiertafel” im Landkreis Waldshut mit aufgebaut.

Zur Tiertafel können Haustierhalter kommen, die selbst in Not geraten sind und dringend Futterspenden für ihren Hund oder ihre Katze benötigen.

Den meisten Betroffenen sind ihre Haustiere über die Jahre ans Herz gewachsen. Sie wollen nicht, dass ihre Tiere ins Tierheim abgeschoben werden. Für viele Haustierbesitzer sind die Tiere auch deshalb wichtig, weil sie sonst völlig vereinsamen würden.

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Ein Anspruch auf Hilfe wird zuvor geprüft

“Ganz klar: Es kostet viel Überwindung, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und zu sagen: Ich kann kein Futter mehr kaufen. Können Sie mir helfen?” Doch bevor die Tiertafel Futter und Sachspenden vergibt und sich anteilig an Tierarztrechnungen beteiligt, wird die Bedürftigkeit der Hilfesuchenden geprüft.

Denn die Spenden sind überschaubar, deshalb wird nur wirklich bedürftigen Tierhaltern geholfen.

Um Hilfe zu erhalten, müssen die Bedürftigen daher einen aktuellen Hartz-4-Bescheid vorlegen, einen Arbeitslosen- oder Rentenbescheid nachweisen oder belegen, dass das Einkommen nicht für den Futterkauf ausreicht.

Noch einfacher ist es, wenn die Betroffenen einen Berechtigungsschein für den Einkauf in einem Tafelladen vorweisen können.

Bis zu 80 Prozent Futtermittelbedarf wird gefördert

Kann der Nachweis erbracht werden, wird der Kunde in die Tiertafelkartei aufgenommen. Er kann dann bis zu 80 Prozent seines Futterbedarfs über die Tiertafel beziehen. Darüber hinaus können auch Sachspenden wie Hundeleinen oder Futternäpfe erworben werden.

Wo findet man eine Tiertafel?

In vielen Großstädten und Landkreisen existieren solche Tiertafeln. Ein Blick ins Internet reicht aus, um eine Tiertafel in der Nähe zu finden. In Berlin z.B. kann z.B. hier Kontakt aufgenommen werden.

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