Hartz IV Formular stiftet Verwirrung

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ALG II Formular stiftet weitere Verwirrung

Das Formular "Ergänzung zum Fortzahlungsantrag vom …" stiftet übrigens auch in einigen anderen Punkten Verwirrung. So wird in Frage 5, 6, 10 und 12 nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen von "Familienangehörigen" gefragt. Dabei kennt das SGB II den Begriff "Familienangehörige" im prinzip nicht; und das hat seinen guten Grund, denn es geht eben nie um "Familienangehörige", sondern immer nur um "Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft" leben. Es ist also unerheblich, ob z.B. der Bruder ein Vermögen hat oder nicht; jedenfalls nicht, wenn er nicht mit dem Antragsteller in einer Wohnung lebt.

Die Agentur für Arbeit sollte dieses missverständliche Formular zurückziehen.

Dass dieses Formular mit heißer Nadel gestrickt ist und den Anforderungen an Datenschutz und Erfordernissen des SGB II unserer Ansicht nach nicht gerecht wird, zeigt ein weiterer Punkt: Unter 10 wird gefragt, ob man in den letzten zehn Jahren Vermögen verschenkt oder gespendet habe und auch "oder haben Sie Schenkungen erhalten". Letzteres ist unerheblich – jedenfalls für den Zehnjahreszeitraum, der nur für den ersten Teil der Frage Geltung beanspruchen kann. – Um es an einem Beispiel zu sagen: Ob man vor fünf Jahren, als man noch gearbeitet hat, eine Schenkung von der Großmutter erhalten hat, spielt keine Rolle. (Selbstverständlich ist ein Hartz IV Hilfeempfänger verpflichtet, eine Schenkung oder Erbschaft während des Leistungsbezugs zu melden.) Erwerbslosen Ini Celle, 13.01.2008