Die Hartz IV "Mischverwaltung" ist verfassungswidrig, stellte nun das Bundesverfassungsgericht fest
Die Arbeitsmarktreform Hartz IV muss in der Verwaltungs- Umsetzung neu geregelt werden. das Bundesverfassunggericht hat nun festgesetllt, dass die sog. Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen in den Hartz IV Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Frist bis zum Jahre 2010 gesetzt, damit eine Neuregelung geschaffen werden kann. Bis dahin bleibt es bei der alten Regelung.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Arbeitsmarktreform in Teilen gegen die Verfassung verstößt. Hierbei ist jedoch nicht die Ungerechtigkeit der Hartz IV Reform gemeint, sondern die Aufteilung in der Verwaltung. Elf Landkreise und Kommunen hatten gegen die Mischverwaltung geklagt. Dem wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (Aktenzeichen: BvR 2433/04 u. 2434/04 vom 20.12.07) statt gegeben.
Karlsruhe sah durch die Verwaltungsaufteilung zwischen Bund und Kommunen innerhalb einer Behörde das eigenständige Handeln der Kommunen verletzt. Doch der Klage der Kommunen, sie sollten einen Finanzausgleich erhalten, da erhöhte Kosten für die den Lebensunterhalt von ALG II Empfängern erhalten, wiesen die Bundesrichter zurück. Durch dieses Urteil ist jedoch nicht geklärt, ob der Bund oder die Kommunen für die Betreuung der Arbeitslosengeld II Empfänger zu ständig ist. Zu befürchten ist, dass sich der Streit darum bis zum Jahre 2010 fortsetzen wird. Für Betroffene von Hartz IV ändert sich nichts. (gegen-hartz.de, 20.12.07)
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