Warum eine Charta der Selbstverständlichkeiten?
Ein respektvoller und freundlicher Umgangston, Empfangs- und Eingangsbestätigungen und Soforthilfe in akuten Notfällen – dies sind Dinge, die im Jobcenter bzw. im Zentrum für Arbeit eigentlich selbstverständlich sein sollten und in anderen Ämtern auch selbstverständlich sind. Doch wer Hartz-IV-Behörden kennt, weiß um die vielen dort herrschenden Missstände:
– Immer wieder werden zustehende Leistungen verweigert. Dies belegen die Erfolgsquoten der Widersprüche und Klagen. In fast jedem zweiten Fall, der vor Gericht landet, muss einSozialgericht das Recht durchsetzen… das Recht, das Jobcenter zuvor missachtet haben.
– Viele erleben das Amt als bedrückend und entwürdigend. Wer nur sein gutes Recht wahrnehmen will, findet sich behandelt wie ein Bittsteller, Bürger zweiter Klasse, Taugenichts.
Bürgerfreundlich geht ganz anders. Wir nehmen das nicht weiter hin. Würde und geltende Rechte umsetzen – das ist ja wohl das Mindeste. Die Bundesregierung will mit nun aber von ihr geplanten Änderungen im Hartz-IV-Gesetz jetzt nicht etwa diese Missstände angehen. Stattdessen sollen – als „Leistungsvereinfachung“ verkauft – weitere Verschärfungen gegen Leistungsberechtigte kommen.
1. Wenn das Amt Leistungen zu Unrecht vorenthalten hat, soll dies noch weniger berichtigt werden können.
2. So genannte ‚Überzahlungen’ sollen gleich mit fälligen Nachzahlungen verrechnet werden – dann sind noch mehr Berechnungen der Leistungen nicht nachvollziehbar, wo die Behörden schon heute kaum offen legen, wie sie zu ihren Rückforderungsbeträgen kommen. Besonders derb trifft dies Menschen mit ständig schwankenden Erwerbseinkommen.
3. Noch schneller soll’s die Hilfe nur darlehnsweise geben – das heißt Schulden machen von Amts wegen, die dann über Jahre getilgt werden müssen.
4. Die Möglichkeit „Sozialwidriges Verhalten“ vorzuwerfen, soll ausgebaut und damit die Kriminalisierung von Armen vorangetrieben werden.
Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Hartz IV soll noch mehr in Verruf gebracht werden. Wir sollen lernen:
Jede Arbeit ist besser als keine. Wer zu wenig Einkommen hat, soll sich dreimal überlegen, beim Jobcenter Geld zu beantragen. Wer Geld bekommt, soll alles dafür tun, dort so schnell wie möglich wegzukommen. So treibt Hartz IV die Ausbreitung prekärer, schikanöser, krankmachender Arbeit voran und das zu niedrigsten Löhnen. Und das ist nun wirklich schlecht für alle ArbeitnehmerInnen. Deshalb: AufRECHT bestehen! Kein Sonderrecht im Jobcenter.
Charta der Selbstverständlichkeiten Selbstverständlich für jedes Jobcenter:
● ein Klima des Willkommens, ein freundlicher Umgangston und Hilfsbereitschaft nach dem Motto: Hartz IV und Sozialhilfe: Ihr gutes Recht!
● gute Beratung und schnelle Hilfe durch gut qualifizierte MitarbeiterInnen in ausreichender Zahl
● umfassende Information über zustehende Leistungen (z. B. Warmwasserkosten) und vollständige Ermittlung des Hilfebedarfs
● Persönliche Vorsprachen ohne langes Warten und schnelle und umfassende Hilfen in dringenden Fällen
● Eingangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen bekommt Mensch ganz automatisch
● Termine nach Absprache und nicht von oben angeordnet
● Beistände, die überall willkommen sind
● Angebote zu hochwertigen beruflichen Hilfen, die eine Perspektive bieten und freiwillig sind
● Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden ohne Wenn und Aber und ohne Abstriche gewährt
● Hilfen zur Überwindung von Sprachbarrieren (einschließlich der Kostenübernahme für Dolmetscher) Infos: www.aufrecht-bestehen.de; Flyer zum Download
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